Österreichs Strommarkt-Reform bringt neue Regeln für PV-Anlagen
26.01.2026 - 06:21:12Eine umfassende Reform der österreichischen Strommarktgesetze entfaltet ihre volle Wirkung. Sie bringt weitreichende Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) löst das veraltete ElWOG von 2010 ab und gestaltet die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Sonnenstrom neu.
Flankiert wird die Reform durch aktuelle Verordnungen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Sie definieren die Förderlandschaft für 2026. Für bestehende und zukünftige PV-Besitzer ergeben sich daraus neue Chancen – aber auch neue Pflichten.
Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines Versorgungsinfrastrukturbeitrags für die Einspeisung von Strom ins Netz. Für private Anlagen mit bis zu 20 Kilowatt (kW) gibt es Entwarnung: Sie sind von dieser Gebühr vollständig befreit. Erst ab 2027 wird für größere Anlagen ein Beitrag von 0,05 Cent pro eingespeister Kilowattstunde fällig.
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Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Spitzenkappung. Netzbetreiber erhalten das Recht, die Einspeiseleistung neu angeschlossener PV-Anlagen auf bis zu 70 Prozent der Modulleistung zu begrenzen. Das soll die Netze bei hoher Sonneneinstrahlung stabil halten. Wichtig: Diese Begrenzung betrifft nur die Einspeisung ins Netz. Der für den Eigenverbrauch produzierte Strom bleibt unberührt. Ausgenommen sind Neuanlagen mit einer Leistung unter 7 kW.
Mitte Januar 2026 wurde die rechtliche Basis für die diesjährigen Förderungen geschaffen. Mit der Kundmachung der Novellen zur EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung und zur EAG-Marktprämien-Verordnung stehen nun Termine, Budgets und Fördersätze fest.
- Anträge müssen in festgelegten Zeitfenstern, den sogenannten Fördercalls, über das digitale EAG-Portal gestellt werden.
- Die Förderung von Stromspeichern wird fortgesetzt, allerdings nur in Kombination mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage.
- Der bis März 2025 geltende Nullsteuersatz auf die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen ist ausgelaufen. An seine Stelle treten direkte Investitionszuschüsse.
Mehr Macht für Energiegemeinschaften
Das ElWG stärkt die dezentrale Energieversorgung deutlich. Es schafft einen klareren Rechtsrahmen für Peer-to-Peer-Verträge und vereinfacht so den direkten Stromhandel zwischen Nachbarn.
Zukünftig dürfen Anlagenbetreiber ihren Solarstrom über Direktleitungen auch über Grundstücksgrenzen hinweg liefern. Sogar die Einspeisung über den Zählpunkt des Nachbarn wird möglich. Diese Neuerungen sollen lokale Energiemärkte fördern.
Für bestehende Energiegemeinschaften gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2026. Bis dahin laufen sie unter dem bisherigen Rechtsrahmen weiter.
Ein Paradigmenwechsel für den Strommarkt
Die Kombination aus neuem ElWG und präzisierten EAG-Förderungen markiert einen Paradigmenwechsel. Der Fokus verschiebt sich vom reinen Ausbau hin zur systemischen Integration. Aspekte wie Netzstabilität und intelligente Nutzung rücken in den Vordergrund.
Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Rolle des “Prosumers” – des Bürgers, der Strom sowohl verbraucht als auch produziert. Die Vereinfachung des “Energy Sharings” gibt den Menschen mehr Autonomie. Branchenverbände heben die neuen Vermarktungschancen positiv hervor, verweisen aber auch auf die gestiegene Komplexität.
Gestaffelte Umsetzung bis 2027
Die Umsetzung der neuen Regelungen erfolgt in mehreren Schritten:
* Die neuen Fördercalls starten in den kommenden Monaten.
* Die erweiterten Regeln für Energiegemeinschaften treten im Oktober 2026 in Kraft.
* Die volle Anwendung der neuen Netzentgeltstruktur, inklusive des Versorgungsinfrastrukturbeitrags für größere Anlagen, ist für Januar 2027 vorgesehen.
Für PV-Interessierte bedeutet das: Die Planung erfordert nun eine genauere Betrachtung der Leistungsgrenzen von 7, 15 und 20 kW. Sie entscheiden über die Anwendbarkeit von Spitzenkappung und Einspeisegebühren.
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