ROUNDUP, Koalition

Koalition einigt sich auf BĂŒrgergeld-VerschĂ€rfung

09.10.2025 - 09:24:50

Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Spitzen von Union und SPD auf VerschĂ€rfungen beim BĂŒrgergeld geeinigt.

Die neue Grundsicherung werde kommen, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. "Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstÀrken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen."

Die rund 5,5 Millionen BĂŒrgergeld-Beziehenden mĂŒssen sich bei einer Umsetzung der PlĂ€ne daher auf strengere Auflagen einstellen. Dem Durchbruch im Koalitionsausschuss waren intensive GesprĂ€che von Merz und Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) vorausgegangen.

Mit den Änderungen sollen Teile der Anfang 2023 in Kraft getretenen BĂŒrgergeld-Reform rĂŒckabgewickelt werden, die Leistung soll kĂŒnftig einfach nur noch Grundsicherung fĂŒr Arbeitssuchende heißen. Im Zentrum stehen VerschĂ€rfungen, die die Pflichten der Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen stĂ€rker hervorheben. Fördern und Fordern sollen besser in Balance gebracht, Missbrauch soll stĂ€rker unter Kontrolle gebracht werden.

Was soll neu sein?

Konkret soll mit hĂ€rteren Sanktionen belegt werden, wer gegen die Regeln der Jobcenter verstĂ¶ĂŸt und etwa einen Termin nicht wahrnimmt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert. Wer als EmpfĂ€nger von Grundsicherung einen Termin im Jobcenter schwĂ€nzt, dem soll die monatliche Überweisung sofort um 30 Prozent gekĂŒrzt werden. Erscheint er beim zweiten Termin wieder nicht, soll sie noch einmal um 30 Prozent gekĂŒrzt werden. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, sollen die Geldleistungen komplett eingestellt werden.

Alle Leistungen inklusive der UnterstĂŒtzung zur Unterkunft sollen gestrichen werden, wer auch im Monat darauf nicht erscheint. "Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben", sagte Bas. "Wir verschĂ€rfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulĂ€ssig ist." HĂ€rtefĂ€lle werden berĂŒcksichtigt.

Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Karenzzeiten sollen wegfallen. Das Schonvermögen soll stattdessen an die Lebensleistung geknĂŒpft werden.

Wie das BĂŒrgergeld in die Kritik kam

18 Jahre nach dem Start des damals umgangssprachlich Hartz IV genannten Systems hatte das BĂŒrgergeld die Regeln fĂŒr Langzeitarbeitslose und BedĂŒrftige vor zwei Jahren teils entschĂ€rft. Arbeitslose sollten weniger gegĂ€ngelt, ihnen sollte mehr geholfen werden. Die BĂŒrgergeldreform galt als wichtigstes Sozialreform der Ampel-Koalition.

Doch noch wĂ€hrend der Regierungszeit der Ampel geriet das BĂŒrgergeld immer mehr in die Kritik. Hauptkritikpunkte: Es gehe dabei nicht immer gerecht zu, Mehrarbeit wĂŒrde sich oft nicht lohnen, RegelverstĂ¶ĂŸe wĂŒrden zu lasch behandelt. "Wer arbeitet, muss erkennbar mehr bekommen als jemand, der nicht arbeitet", hatte etwa CSU-Chef Markus Söder im Einklang mit vielen Unionspolitikern gefordert. Im Koalitionsvertrag einigten sich Union und SPD dann auf ReformansĂ€tze, die Rechte und Pflichten verbindlich regeln sollen.

Zwei Nullrunden

Das BĂŒrgergeld soll das verfassungsrechtliche gesicherte Existenzminimum auch beispielsweise bei Langzeitarbeitslosen gewĂ€hren. Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Kinder erhalten je nach Alter 357 bis 471 Euro. Im kommenden Jahr soll es die zweite Nullrunde in Folge geben, nachdem die RegelsĂ€tze 2023 und 2024 inflationsbedingt deutlich erhöht worden waren.

@ dpa.de