Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

30.01.2026 - 02:45:12

Die Verdienstobergrenze für geringfügige Beschäftigung in Deutschland wurde auf 603 Euro monatlich angehoben. Die Anpassung betrifft sieben Millionen Beschäftigte und erfordert von Arbeitgebern umfassende Prüfungen.

Ab sofort gilt in Deutschland eine neue Obergrenze für Minijobs. Sie wurde zum Jahreswechsel auf 603 Euro monatlich angehoben – eine direkte Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Für rund sieben Millionen geringfügig Beschäftigte und ihre Arbeitgeber hat diese Änderung konkrete Auswirkungen auf Verträge, Abrechnungen und den Versicherungsstatus.

Die Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben: Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel ermöglicht grundsätzlich zehn Wochenstunden Arbeit zum geltenden Mindestlohn. Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich rechnerisch die neue Grenze von 603 Euro. Für viele Minijobber bedeutet das mehr Netto bei gleicher Arbeitszeit. Unternehmen stehen hingegen vor administrativen Aufgaben.

Lohnabrechnung: Diese Punkte sind jetzt kritisch

Die Umstellung erfordert von allen Arbeitgebern eine genaue Prüfung. Der wichtigste Schritt ist die Neubewertung jedes einzelnen Beschäftigungsverhältnisses. Mitarbeiter, die bisher knapp über der alten Grenze von 556 Euro lagen und somit sozialversicherungspflichtig waren, könnten nun in den Minijob-Status rutschen. Dann ist eine Ummeldung bei den Sozialversicherungsträgern fällig.

Umgekehrt können stundenbezahlte Minijobber nun mehr verdienen, ohne ihren Status zu verlieren. Für die betriebliche Praxis leiten sich daraus klare To-dos ab:
* Abrechnungssysteme aktualisieren: Die neuen Grenzwerte müssen in der Payroll-Software hinterlegt werden.
* Verträge prüfen: Stimmen vereinbarte Arbeitszeit und Lohn noch mit dem Minijob-Status überein?
* Zeiterfassung sicherstellen: Die lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten ist Pflicht, um die Einhaltung der Verdienstgrenze nachweisen zu können.

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Auch die Jahresverdienstgrenze steigt mit und liegt nun bei 7.236 Euro. Ein gelegentliches, unvorhergesehenes Überschreiten der Monatsgrenze ist weiterhin möglich, solando die Jahressumme eingehalten wird.

Hintergrund: Warum die Grenze automatisch steigt

Die dynamische Kopplung soll verhindern, dass Minijobs durch Mindestlohnerhöhungen entwertet werden. Ohne sie müssten Beschäftigte bei jeder Anpassung ihre Arbeitszeit reduzieren, um den sozialversicherungsfreien Status nicht zu verlieren.

Grundlage der aktuellen Erhöhung ist eine Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni 2025. Die Bundesregierung setzte sie im Oktober per Verordnung um. Die Kommission orientiert sich an der allgemeinen Tarifentwicklung. Der nächste Schritt steht bereits fest: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, was die Minijob-Grenze voraussichtlich auf etwa 633 Euro anheben wird.

Checkliste für Arbeitgeber: So meistern Sie die Umstellung

Für einen reibungslosen Start ins neue Jahr sollten Personalverantwortliche diese Schritte abarbeiten:

  1. Beschäftigte identifizieren: Listen Sie alle Mitarbeiter auf, deren Verdienst um die alte und neue Grenze schwankt.
  2. Status neu bewerten: Prüfen Sie für jeden Einzelfall, ob ab Januar ein Minijob, ein Midijob (ab 603,01 Euro) oder eine volle Sozialversicherungspflicht vorliegt.
  3. Mitarbeiter informieren: Kommunizieren Sie proaktiv, besonders wenn sich der Versicherungsstatus ändert oder neue Verdienstmöglichkeiten entstehen.
  4. Rentenversicherung klären: Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Besprechen Sie dies mit neuen Beschäftigten.
  5. Verträge anpassen: Soll die Arbeitszeit erhöht werden, um den neuen Spielraum auszunutzen, müssen Verträge angepasst werden.
  6. Beitragsnachweise aktualisieren: Bei Änderungen müssen eventuell neue Dauerbeitragsnachweise an die Krankenkassen gemeldet werden.

Flexibles Instrument mit Schattenseiten

Die Erhöhung wird unterschiedlich bewertet. Sie stärkt das Nettoeinkommen vieler Beschäftigter. Kritiker monieren jedoch, dass Minijobs keine eigenständige Altersvorsorge bieten und den Übergang in vollversicherte Jobs erschweren können. Für Unternehmen bleibt der Minijob trotz pauschaler Abgaben von rund 30 Prozent ein flexibles Instrument.

Die Anpassung ist Teil einer breiteren Strategie zur Stärkung der Niedriglöhne und der Kaufkraft. Für Unternehmen wird klar: Regelmäßige Anpassungen von Mindestlohn und Minijob-Grenze sind zur Regel geworden. Die nächste Erhöhung 2027 unterstreicht, dass diese Dynamik fest in die Personalplanung integriert werden muss.

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