Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – wer profitiert wirklich?
20.01.2026 - 12:43:12Die erste Gehaltsabrechnung des Jahres bringt für Millionen Beschäftigte mehr Geld. Doch die Freude über den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro wird von der Realität gedämpft: Steigende Preise und kalte Progression fressen den Zugewinn schnell auf.
Reallohn unter Druck: Die Schattenseite der Erhöhung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein kräftiger Sprung um 8,4 Prozent gegenüber den bisherigen 12,82 Euro. Die Bundesregierung sieht darin einen notwendigen Schritt zur Stabilisierung der Einkommen. Doch aktuelle Daten der letzten 72 Stunden zeigen ein anderes Bild. Die reale Kaufkraft vieler Haushalte wächst kaum – trotz nominell höherer Löhne.
Der Grund: Zwar liegt die allgemeine Inflation bei rund zwei Prozent, doch Kernbereiche wie Energie und Mieten in Ballungsräumen steigen weiter überproportional. Für einen Vollzeitbeschäftigten bedeutet der neue Satz ein Bruttomonatseinkommen von etwa 2.410 Euro. Kritiker wie Kommentatoren der Preußischen Allgemeinen warnen, dieser Zugewinn könne für viele „verpuffen“. Schuld sei die kalte Progression: Da die Einkommensteuertarife nicht parallel angepasst wurden, schmälert der Fiskus einen Teil des Netto-Vorteils.
Dominoeffekt bei den Unternehmen: Preisspirale droht
Auf der Arbeitgeberseite lösen die höheren Personalkosten erhebliche Spannungen aus. Eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) vom 19. Januar zeigt: Fast 40 Prozent der befragten Unternehmen planen als Reaktion Preiserhöhungen. Besonders betroffen sind personalintensive Branchen wie Einzelhandel, Gastgewerbe und Pflege.
Passend zum Thema steigender Personalkosten: Seit dem BAG-Urteil ist die Arbeitszeiterfassung in vielen Fällen verpflichtend – und fehlende oder unvollständige Nachweise können zu hohen Bußgeldern bei Prüfungen führen. Das kostenlose E‑Book zur Arbeitszeiterfassung erklärt praxisnah, wie Sie die Pflicht rechtssicher umsetzen: Mit sofort einsetzbaren Stundenzettel‑ und Dokumentationsvorlagen, Regeln zu Pausen- und Ruhezeiten sowie Prüfungs‑Checklisten für den Zoll. Jetzt rechtssichere Vorlagen zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Der DIHK warnt vor einem „Lohnstauchungseffekt“. Steigt der Einstiegslohn für Ungelernte, schrumpft der Abstand zu den Gehältern qualifizierter Kräfte. Um Anreize und interne Fairness zu wahren, müssen Firmen oft auch in höheren Gehaltsgruppen nachziehen. Die Gesamtarbeitskosten steigen so überproportional. Der zweistufige Anstieg – auf 14,60 Euro folgt 2027 – summiert sich binnen zwei Jahren auf fast 14 Prozent. Für viele kleine und mittlere Betriebe bleibt da wenig Spielraum für Investitionen.
Minijobs und Pendlerpauschale: Begleitende Anpassungen
Parallel zum Stundenlohn wurde auch die Grenze für Minijobs dynamisch angehoben. Seit Januar liegt die monatliche Verdienstobergrenze bei 603 Euro, zuvor waren es 556 Euro. Minijobber können so weiterhin bis zu zehn Wochenstunden arbeiten, ohne in die volle Sozialversicherungspflicht zu rutschen.
Einen kleinen Ausgleich für steigende Kosten soll die erhöhte Pendlerpauschale bringen. Sie beträgt 2026 nun 38 Cent pro Kilometer. Für Geringverdiener, die kaum Einkommensteuer zahlen, bringt dieser Abzug jedoch kaum direkte Liquidität. Für sie bleibt der reine Stundenlohn der entscheidende Faktor.
Die Zielmarke: Wohin steuert der Mindestlohn?
Der Weg ist vorgezeichnet: Am 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Damit nähert sich Deutschland schrittweise der EU-Mindestlohnrichtlinie an. Diese empfiehlt einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des mittleren Bruttoentgelts. Experten gehen davon aus, dass das aktuelle Niveau von 13,90 Euro diese Schwelle noch unterschreitet.
Die Gewerkschaften wie ver.di und der DGB begrüßen die Erhöhung zwar, fordern aber weiter eine Anhebung auf 15 Euro. Nur so ließe sich nach ihrer Überzeugung ein existenzsicherndes Einkommen oberhalb der Armutsgrenze gewährleisten. Die Debatte um die nächste Stufe dürfte daher lange vor der nächsten Bundestagswahl wieder aufflammen.
Bis dahin steht für Personalabteilungen die korrekte Umsetzung im Vordergrund. Alle Arbeitsverträge – auch für Minijobs – müssen den neuen Mindestlohn ausweisen. Die Dokumentation der Arbeitszeiten muss den strengen Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entsprechen. Bei Kontrollen des Zolls drohen sonst hohe Bußgelder.
PS: Sie wollen die Arbeitszeiterfassung schnell und praktisch umsetzen? Holen Sie sich das kostenlose E‑Book mit fertigen Mustervorlagen und einer kompakten Checkliste, mit der Personaler und Führungskräfte die neuen Vorgaben in wenigen Schritten erfüllen. So minimieren Sie Prüfungsrisiken, sparen Zeit bei der Lohnabrechnung und sind für Kontrollen bestens vorbereitet. Kostenlose Mustervorlagen & Checkliste zur Arbeitszeiterfassung herunterladen


