Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – doch Deutschland hat Nachholbedarf

09.03.2026 - 05:01:16 | boerse-global.de

Die Erhöhung des Mindestlohns bringt Reallohngewinne, doch Deutschland liegt im EU-Vergleich nur im Mittelfeld und verfehlt die Vorgaben zur Tarifbindung deutlich.

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – doch Deutschland hat Nachholbedarf - Foto: über boerse-global.de
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – doch Deutschland hat Nachholbedarf - Foto: über boerse-global.de

Der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro bringt spürbare Entlastung für Millionen Beschäftigte. Eine aktuelle Studie zeigt jedoch, dass Deutschland im EU-Vergleich nur im Mittelfeld liegt und bei der Tarifbindung massive Defizite aufweist.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat am 5. März seinen Internationalen Mindestlohnbericht vorgelegt. Im Fokus steht die Erhöhung auf 13,90 Euro zum Jahresbeginn 2026. Nach Jahren hoher Inflation bedeutet der nominale Sprung um 8,4 Prozent erstmals wieder einen einklagbaren Reallohnzuwachs für Geringverdiener. Die Analyse ordnet diesen Schritt auch in den Kontext der europäischen Mindestlohnrichtlinie ein – und offenbart dabei deutsche Schwachstellen.

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Deutlicher Aufholprozess in der EU

Die WSI-Forscher um Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten erkennen einen klaren Aufwärtstrend. In den 22 EU-Staaten mit gesetzlichem Mindestlohn stiegen die Sätze im Schnitt um 5,6 Prozent. Bereinigt um die Inflation bleibt ein realer Kaufkraftgewinn von durchschnittlich 2,9 Prozent.

Für Deutschland stellt die Erhöhung einen notwendigen Nachholeffekt dar. Die bescheidenen Anpassungen von 3,3 und 3,4 Prozent in den Vorjahren wurden damit kompensiert. Laut WSI ist dies dem erfolgreichen Verhandeln der Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission zu verdanken, die die positive Entwicklung der Tariflöhne berücksichtigte.

Deutschland im europäischen Mittelfeld

Trotz der kräftigen Erhöhung rangiert Deutschland im westeuropäischen Vergleich nur im Mittelfeld. Spitzenreiter bleibt Luxemburg mit 15,63 Euro, gefolgt von den Niederlanden (14,71 Euro) und Irland (14,15 Euro). Mit 13,90 Euro liegt Deutschland vor Belgien (13,08 Euro) und Frankreich (12,02 Euro).

Gleichzeitig schließt sich die Schere zwischen Ost und West. Länder wie Slowenien (8,57 Euro) oder Polen (7,41 Euro) verzeichnen hohe prozentuale Steigerungen. Schlusslicht ist Bulgarien mit 3,74 Euro. Die EU-Mindestlohnrichtlinie treibt diese Angleichung voran. Sie empfiehlt eine Untergrenze von 60 Prozent des nationalen Medianlohns.

Automatische Anpassung bei Minijobs

Die Erhöhung löste in Deutschland automatisch regulatorische Anpassungen aus. Die Einnahmegrenze für Minijobs stieg dynamisch mit dem Mindestlohn auf nun 603 Euro monatlich. So kann weiterhin bis zu 43 Stunden im Monat gearbeitet werden, ohne in die volle Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Auch die Gleitzone für Midijobs wurde neu justiert. Sie gilt jetzt für Einkommen zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Über sechs Millionen Menschen profitieren direkt von der neuen Lohnuntergrenze, besonders Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland sowie in Handel, Logistik und Gastgewerbe.

Kritik: Deutschland ignoriert EU-Vorgaben zur Tarifbindung

Trotz der Lohnerhöhung übt das WSI scharfe Kritik an den deutschen Arbeitsmarktstrukturen. Ein Kernziel der EU-Richtlinie ist die Stärkung der Tarifbindung. Liegt diese unter 80 Prozent, muss ein nationaler Aktionsplan vorgelegt werden. Deutschland erreichte 2024 nur magere 49 Prozent.

Die Bundesregierung hat es versäumt, den geforderten Plan fristgerecht bei der EU-Kommission einzureichen. Die Forscher drängen auf schnelle, zielgerichtete Maßnahmen. Zudem bleiben Probleme bei der Durchsetzung bestehen. Subunternehmerketten in Logistik und Lieferdiensten umgehen oft Mindestlohn und Sozialabgaben. Experten fordern eine strengere Anwendung des Nachweisgesetzes und bessere Vernetzung von Plattformbeschäftigten.

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Vorgezeichneter Weg bis 2027

Die Zukunft des Mindestlohns ist bereits festgeschrieben. Auf Basis des Beschlusses der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 folgt am 1. Januar 2027 die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Innerhalb von zwei Jahren steigt die Lohnuntergrenze damit um fast 14 Prozent – einer der kräftigsten Sprünge seit ihrer Einführung 2015.

Die Wirtschaft kann sich auf diesen Fahrplan einstellen. Die politische Debatte wird sich 2026 jedoch voraussichtlich auf die strukturellen Reformen verlagern. Die Durchsetzung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der lange überfällige nationale Aktionsplan für mehr Tarifbindung werden die arbeitspolitische Agenda dominieren.

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