Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – Branchen zahlen deutlich mehr

04.01.2026 - 16:33:12

Zum Jahreswechsel stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro, während branchenspezifische Sätze bis 18,40 Euro gelten. Unternehmen müssen Verträge prüfen und riskieren hohe Strafen bei Verstößen.

Deutschlands Arbeitsmarkt startet mit deutlich höheren Lohnuntergrenzen ins neue Jahr. Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Mindestlohngesetzes. Sie zwingen Unternehmen zu umfassenden Gehaltsanpassungen. Wer gegen die neuen Vorgaben verstößt, riskiert hohe Strafen.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. 2025 lag er noch bei 12,82 Euro. Diese Erhöhung bildet die absolute Untergrenze für alle Branchen. Parallel stieg die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich. Arbeitgeber müssen nun prüfen, ob bestehende Minijob-Verträge unter dem neuen Stundensatz noch unter dieser Grenze bleiben. Ansonsten fallen volle Sozialabgaben an.

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Branchenmindestlöhne legen kräftig zu

Während der allgemeine Mindestlohn die Basis setzt, schreibt das AEntG für bestimmte Branchen noch höhere, flächendeckend geltende Löhne vor. Diese sind zum 1. Januar 2026 deutlich angehoben worden.

Im Elektrohandwerk gilt jetzt ein Mindestlohn von 14,93 Euro pro Stunde. Das Dachdeckerhandwerk differenziert nach Qualifikation: Ungelernte erhalten 14,96 Euro, Fachkräfte (Gesellen) sogar 16,60 Euro. In der Gebäudereinigung steigen die Sätze je nach Tätigkeitsgruppe. Für Innenreinigung (Lohngruppe 1) sind es nun 15,00 Euro, für die riskantere Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) 18,40 Euro pro Stunde.

Haftungsrisiken und digitale Meldepflichten

Mit den höheren Löhnen wachsen auch die Risiken für Unternehmen. Besonders heikel ist die Generalunternehmerhaftung nach § 14 AEntG. Sie macht den Auftraggeber haftbar, wenn sein Subunternehmer die Mindestlöhne nicht zahlt oder Sozialbeiträge hinterzieht. Juristen warnen: Durch die Erhöhungen ist das „Haftungsvolumen“ pro ausgelagerter Arbeitsstunde gestiegen. Unternehmen sollten von ihren Subunternehmern aktuelle Nachweise über die Einhaltung der neuen Sätze verlangen.

Die Verwaltung wird zunehmend digital. Die Sozialkasse der Bauwirtschaft SOKA-BAU stellt schrittweise auf papierlose Prozesse um. Seit diesem Jahr werden Bescheinigungen über gemeldete Daten vorrangig digital über das SOKA-BAU-Portal bereitgestellt. Dies soll die Überprüfung der Beitragszahlungen – ein Schlüsselindikator für die AEntG-Compliance – vereinfachen.

Doppelter Kostendruck für die Wirtschaft

Die gleichzeitige Anhebung des allgemeinen und der branchenspezifischen Mindestlöhne setzt viele Betriebe unter Druck. Gewerkschaften wie IG BAU und IG Metall begrüßen die Erhöhungen als notwendigen Inflationsausgleich. Verbände warnen dagegen vor steigenden Kosten und schwindenden Margen.

Besonders betroffen sind das Baugewerbe und das Handwerk. Sie unterliegen strengen AEntG-Regeln, um Lohndumping durch grenzüberschreitende Entsendungen zu verhindern. Die Lücke zwischen dem allgemeinen Mindestlohn (13,90 Euro) und den Branchenlöhnen (bis zu 18,40 Euro) unterstreicht, wie wichtig die korrekte branchenrechtliche Einordnung ist. Eine falsche Einstufung bleibt ein Hauptziel von Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Die Erhöhungen kommen in einer Phase des Fachkräftemangels. Einige Marktbeobachter sehen die höheren Lohnuntergrenzen daher nicht nur als Belastung, sondern auch als notwendiges Instrument, um in einem angespannten Arbeitsmarkt überhaupt noch Personal zu finden.

Nächste Schritte: Transparenzrichtlinie und Pflege

Der regulatorische Druck wird 2026 nicht nachlassen. Die nächste große Deadline ist der 7. Juni 2026. Bis dahin muss Deutschland die EU-Transparenzrichtlinie zur Entgeltgleichheit in nationales Recht umsetzen. Sie wird voraussichtlich neue Pflichten zur Gehaltsveröffentlichung und zur Analyse von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden mit sich bringen.

Kurzfristig bereitet sich der Pflegesektor auf weitere Anpassungen vor. Zwar gab es zum 1. Januar keine neue Mindestlohnerhöhung für Pflegekräfte. Die Empfehlungen der Pflegekommission deuten jedoch auf signifikante, gestaffelte Erhöhungen hin, die für Juli 2026 geplant sind. Pflegeeinrichtungen sollten bereits jetzt mit der Budgetplanung für diese mittelfristigen Steigerungen beginnen.

Für alle Personalabteilungen und Unternehmensleitungen gilt derzeit eine Priorität: Sie müssen sicherstellen, dass die Januar-Gehaltsabrechnungen den neuen Basissatz von 13,90 Euro und die spezifischen AEntG-Sätze korrekt abbilden. Nur so starten sie rechtssicher ins neue Geschäftsjahr.

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