Kurzarbeit 2026: Neue Regeln, schärfere Kontrollen
07.01.2026 - 19:43:12Die Kurzarbeit wird für Unternehmen 2026 zur rechtlichen Stolperfalle. Während die Bezugsdauer verlängert wurde, gelten wieder strenge Zugangsvoraussetzungen – bei gleichzeitig massiv verschärften Kontrollen der Arbeitsagentur.
Nürnberg/Berlin – Der deutsche Arbeitsmarkt startet mit einem Warnsignal ins neue Jahr. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) meldete am Mittwoch saisonbereinigt steigende Arbeitslosenzahlen für Dezember 2025. Zugleich greifen immer mehr Betriebe zur Kurzarbeit, um Jobs zu sichern. Doch Vorsicht: Das rechtliche Umfeld hat sich gegenüber den Krisenjahren fundamental gewandelt. Für Geschäftsführer und Personalabteilungen drohen bei Fehlern erhebliche Haftungsrisiken, bis hin zum Vorwurf des Subventionsbetrugs.
Verlängerung mit Haken: Die neuen Regeln ab Januar 2026
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde zwar bis Ende 2026 von 12 auf 24 Monate verlängert. Dieser Rettungsanker gilt vor allem für Betriebe in strukturschwachen Branchen wie der Automobilzulieferindustrie.
Der entscheidende Haken betrifft jedoch den Zugang. Für Unternehmen, die erstmals 2026 Kurzarbeit beantragen, gelten nicht mehr die vereinfachten Pandemie-Regeln. Stattdessen kehrt der gesetzliche Normalfall zurück: Oft müssen mindestens 30 Prozent der Belegschaft von einem Entgeltausfall von über zehn Prozent betroffen sein. Ein Irrtum über diese Schwelle kann zur sofortigen Ablehnung oder sogar zur rückwirkenden Rückforderung aller Leistungen führen.
Scharfe Kontrollen: Die Angst vor der „Phantom-Arbeit“
Die Bundesagentur hat ihre Prüfabteilungen hochgefahren. Der Fokus liegt nun auf Abschlussprüfungen vergangener Perioden und der Echtzeit-Überwachung laufender Anträge. Die größte Gefahr für Arbeitgeber ist die sogenannte „Phantom-Arbeit“.
Gemeint ist: Melden Unternehmen einen 100-prozentigen Arbeitsausfall, erledigen Mitarbeiter in Kurzarbeit Null aber dennoch kleine Aufgaben – sei es das Checken von E-Mails oder das Beantworten von Anrufen. Schon eine einzige geleistete Stunde kann hier als Betrug gewertet werden. Die BA setzt zunehmend auf Datenabgleiche: Passt der gemeldete Produktionsausfall nicht zu den Umsatzzahlen des Unternehmens, gehen die Alarmglocken an.
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Für Geschäftsführer ist das Risiko strafrechtlich: § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) kann bei falschen Berechnungen zur persönlichen Haftung führen.
Dokumentationspflicht: Die Büchse der Pandora bei Rückforderungen
Die Beweislast liegt vollständig beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass der Arbeitsausfall „unvermeidbar“ war und auf wirtschaftliche Gründe zurückgeht. Pauschale Angaben wie „allgemeiner Auftragsrückgang“ reichen 2026 nicht mehr aus.
Gefordert werden detaillierte Nachweise: stornierte Aufträge, Lieferkettenunterbrechungen oder konkrete Produktionsstopps. Wird im Rahmen einer Prüfung die Notwendigkeit der Kurzarbeit nicht lückenlos belegt, muss die BA das gesamte ausgezahlte Kurzarbeitergeld zurückfordern – inklusive der Sozialversicherungsbeiträge.
Ein weiteres Risiko sind die Ausschlussfristen. Wird der abschließende Erstattungsantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums gestellt, verfällt der Anspruch – selbst wenn die Kurzarbeit berechtigt war.
Wirtschaftlicher Kontext: Dauerbaustelle Kurzarbeit
Die verschärfte Diskussion um Kurzarbeit spiegelt die anhaltende Schwäche der Konjunktur wider. BA-Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles sprach von einem Jahr „aus Licht und Schatten“. Der Arbeitsmarkt sei robust, aber es fehle der „wirtschaftliche Rückenwind“.
Tatsächlich bleibt das verarbeitende Gewerbe der Hauptnutzer des Instruments. Nach BA-Angaben waren im Oktober 2025 rund 203.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Für Dezember wurden Meldungen über weitere 41.000 erfasst. Die 24-monatige Verlängerung ist für diese Betriebe ein Rettungsanker, bindet sie aber auch: Zwei Jahre Kurzarbeit laden zu intensiver Prüfung der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells ein. Die BA unterscheidet scharf zwischen vorübergehenden Einbrüchen (zulässig) und dauerhaftem Strukturversagen (unzulässig).
Ausblick: Die Ära der Nachsicht ist vorbei
Experten rechnen damit, dass die Kurzarbeitszahlen im ersten Quartal 2026 hoch bleiben, bevor sie im Sommer möglicherweise sinken. Andrea Nahles sieht Chancen auf eine Erholung am Arbeitsmarkt „ab Mitte 2026“ – falls die Gesamtwirtschaft Fahrt aufnimmt.
Für Unternehmen heißt die Devise jetzt: Prozesse überprüfen. Lückenlose Zeiterfassungssysteme und die strikte Einhaltung der 30-Prozent-Regel bei Neuanträgen werden zur zentralen Compliance-Herausforderung. Der Staat ist vom Krisenmanagement zur Haushaltskonsolidierung übergegangen. Die Ära der Nachsicht bei Kurzarbeitergeld ist definitiv beendet.
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