Kommunen, Whistleblower-Portale

Kommunen öffnen Whistleblower-Portale für Seniorenvertreter

25.01.2026 - 10:44:12

Kommunen öffnen interne Whistleblower-Systeme für Seniorenbeiräte. Diese können nun Missstände, etwa in Pflegeeinrichtungen, über geschützte Kanäle melden.

Ab sofort erhalten ehrenamtliche Seniorenvertreter in deutschen Kommunen Zugang zu den internen Meldestellen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Diese strategische Öffnung folgt aktualisierten Richtlinien und soll Missstände in sensiblen Bereichen wie Pflege besser aufdecken.

BAGSO-Leitfaden treibt Professionalisierung voran

Am 21. Januar 2026 veröffentlichte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) eine überarbeitete Fassung ihres Praxishandbuchs „Altenarbeit in Kommunen“. Der Leitfaden betont, dass wirksame Seniorenvertretungen verlässliche Rahmenbedingungen benötigen – vergleichbar mit hauptamtlichen Mitarbeitern. „Für eine glaubwürdige Teilhabe braucht es nicht nur Mitsprache, sondern auch sichere Umgebungen“, heißt es darin. Rechtsexperten sehen darin einen klaren Auftrag: Ehrenamtliche müssen Zugang zu den Compliance-Strukturen der Kommunen erhalten, besonders wenn sie mit sensiblen Daten oder schutzbedürftigen Gruppen arbeiten.

Rechtslage: Gerichte weisen den Weg

Die entscheidende Frage lautet: Greift das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) überhaupt bei Ehrenamtlichen? Das Gesetz trat zwar bereits im Juli 2023 in Kraft, seine Anwendung auf „ehrenamtliche Mandatsträger“ blieb jedoch eine Grauzone. Klarheit brachten Gerichtsurteile und Kommentare im Jahr 2025. Ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2025 argumentierte, dass der Schutz vor Vergeltung nicht nur beim Gehalt, sondern auch bei anderen Nachteilen ansetzt. Für Seniorenvertreter können das der Verlust ihres Amtes, der Ausschluss vom Informationsfluss oder Rufschädigung sein. Diese Rechtsprechung ebnet den Weg für die aktuelle Praxis.

So funktioniert der Zugang in der Praxis

Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern mussten bis Mitte 2023 interne Meldestellen einrichten. Jetzt, Anfang 2026, geht es um deren praktische Öffnung. In großen Städten geschieht dies oft über digitale Whistleblower-Portale. Der aktuelle Standard: Die Systeme bieten eine Auswahlkategorie „Ehrenamt“ an, damit die Meldung nicht automatisch abgelehnt wird. In kleineren Kommunen übernimmt eine speziell geschulte Ombudsperson diese Aufgabe. Sie muss lernen, mit den Besonderheiten ehrenamtlicher Meldungen umzugehen – der Anspruch auf Vertraulichkeit ist derselbe wie bei Festangestellten.

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Kommunen, Seniorenvertretungen und städtische Ombudspersonen stehen vor praktischen Fragen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes – etwa wie interne Meldestellen datenschutzkonform betrieben und Meldungen von Ehrenamtlichen vertraulich behandelt werden. Ein kostenloser Praxisleitfaden liefert konkrete Checklisten, Handlungsanweisungen für digitale Whistleblower‑Portale und Schritt‑für‑Schritt‑Tipps zur DSGVO‑konformen Umsetzung speziell für Kommunen ab 10.000 Einwohner. Jetzt kostenlosen Praxisleitfaden zum Hinweisgeberschutz herunterladen

Warum dieser Schritt notwendig ist

Seniorenvertreter sind oft nah dran an kritischen Themen: Sie besuchen Pflegeheime, hören bei Bürgerversammlungen zu und bekommen so Einblick in mögliche Missstände. Bisher fehlte ihnen aber ein geschützter Kanal, um Bedenken zu melden. Die Landesseniorenvertretung NRW, die am 16. Januar 2026 Gespräche mit dem Volkshochschulverband führte, begrüßt die Entwicklung. Sie sieht darin eine logische Konsequenz der Professionalisierung. Kritiker merken an, dass ohne explizite Nennung der Ehrenamtlichen im Gesetzestext rechtliche Unschärfen bei Schadensersatzansprüchen bleiben. Dennoch setzen die Kommunen auf Integration – auch aus Sorge vor Imageschäden, sollte ein engagierter Senior „mundtot“ gemacht werden.

Standardisierte „Compliance-Kits“ geplant

Der Trend geht zur Vereinfachung. Noch in diesem Jahr sollen standardisierte „Compliance-Kits“ für Seniorenbeiräte entwickelt werden. Diese könnten etwa Muster für Meldungen zu Unregelmäßigkeiten in Pflegeeinrichtungen oder bei Bauprojekten enthalten. Das Ziel ist klar: Die „Augen und Ohren“ der Seniorengemeinschaft sollen effektiv mit den Korrekturmechanismen der Verwaltung verbunden werden. Wie der BAGSO-Leitfaden nahelegt, gehört zu einer robusten, professionalisierten Seniorenbeteiligung im Jahr 2026 unweigerlich das Recht, sicher auf Missstände hinweisen zu können.

@ boerse-global.de