Koalition will Arbeitsverbot für Asylsuchende halbieren
23.02.2026 - 23:32:18 | boerse-global.deDie Bundesregierung will Asylsuchende deutlich schneller in den Arbeitsmarkt bringen. Ein neuer Koalitionskompromiss sieht vor, dass Schutzsuchende schon nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen dürfen – auch wenn ihr Asylverfahren noch läuft. Das teilte Innenminister Alexander Dobrindt mit. Damit würde die bisherige Wartefrist für viele Bewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen faktisch halbiert.
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Dreimonatsfrist als neuer Standard
Kern der Pläne ist eine grundlegende Verkürzung des Arbeitsverbots. Ziel sei „Teilhabe durch Tätigkeit“, so der Innenminister. Bisher gilt für Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen oft eine sechsmonatige Sperre. Künftig soll diese Frist pauschal auf drei Monate schrumpfen. Die Bundesregierung betont: Es handle sich um eine Lockerung des Verbots, nicht um eine Arbeitspflicht. Eine Beschäftigung habe zudem keinen Einfluss auf den Ausgang des Asylverfahrens.
Doch die Regelung gilt nicht für alle. Ausgeschlossen werden sollen Personen mit bereits abgelehntem Antrag oder solche, die nicht mit den Behörden kooperieren – etwa durch Verschleierung ihrer Identität.
Widerspruch: Turbo für Job, aber weniger Sprachkurse?
Während die Wirtschaft den Schritt angesichts des Fachkräftemangels begrüßt, reagieren Flüchtlingsorganisationen mit Skepsis. Die Kritik zielt auf einen Widerspruch ab: Das Innenministerium verkündet einen „Turbo für den Arbeitsmarkt“, plant gleichzeitig aber Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen.
„Der Schritt ist nur dann ein echter Fortschritt, wenn alle Arbeitsverbote fallen und ausreichend Deutschkurse zugänglich sind“, so die Organisation Pro Asyl. Sprache sei der Schlüssel zur Integration in den Jobmarkt. Ohne ausreichende Kenntnisse drohten Asylsuchende in prekären Niedriglohnjobs zu landen – was die Wirkung der neuen Politik zunichtemachen könnte.
Parallele Debatten um Leistungen und Anerkennung
Die Diskussion um das Arbeitsverbot findet parallel zu anderen kontroversen Vorhaben statt. Im Bundestag wurde am Montag etwa über einen Statuswechsel für ukrainische Geflüchtete beraten, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind. Sie sollen vom Bürgergeld in das weniger umfangreiche Asylbewerberleistungsgesetz wechseln.
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Wohlfahrtsverbände wie Caritas warnen scharf davor. Dies würde die Integration dieser Gruppe massiv erschweren, da die bewährten Förderstrukturen der Jobcenter wegfallen würden. Zudem kritisierte die Partei FREIE WÄHLER jüngst bürokratische Hürden wie die schleppende Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und forderte mehr praxisbegleitende Sprachkurse.
Win-Win-Situation oder leeres Versprechen?
Die Koalition verspricht sich von der kürzeren Wartefrist eine Win-Win-Situation: Sie soll den Fachkräftemangel lindern und die Ausgaben der Kommunen für Sozialleistungen senken. Doch der Erfolg der Maßnahme steht und fällt mit der Umsetzung.
Die große Herausforderung wird sein, das Ziel schneller Beschäftigung mit der notwendigen Qualifikation in Einklang zu bringen. Die bloße Erlaubnis zu arbeiten reicht nicht aus, wenn die Grundvoraussetzungen fehlen. Die anstehende Bundestagsabstimmung zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird zeigen, welches Gewicht Integration und Sprachförderung in der finalen Gesetzgebung wirklich haben.
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