Kindergeld, Bundesregierung

Kindergeld wird künftig automatisch ausgezahlt

19.02.2026 - 18:30:13 | boerse-global.de

Die Bundesregierung will das Kindergeld künftig automatisch nach Geburten auszahlen und damit den Antragsweg für Eltern abschaffen. Die Reform soll ab 2027 schrittweise umgesetzt werden.

Die Bundesregierung will Eltern den Start ins Familienleben erleichtern. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld künftig ohne Antrag fließt – ein Paradigmenwechsel im Sozialstaat.

Finanzminister Lars Klingbeil präsentierte am Donnerstag die Pläne für eine grundlegende Reform. Kern ist die automatische Auszahlung des Kindergeldes nach der Geburt eines Kindes. Bisher müssen Eltern den Betrag von monatlich 259 Euro pro Kind bei der Familienkasse beantragen. Künftig soll der Staat diese Leistung proaktiv erbringen. „Wir machen den Staat moderner und bürgerfreundlicher“, so Klingbeil. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Vom Papierkrieg zur Servicepflicht

Der bürokratische Aufwand ist enorm: Jährlich werden rund 300.000 Erstanträge gestellt. Diese sollen künftig entfallen. Die Reform dreht das Prinzip um: Aus der Holschuld der Bürger wird eine Servicepflicht des Staates. Ein lang gehegter Wunsch vieler Familien und ein zentrales Vorhaben der Ampelkoalition.

Doch was bedeutet das konkret für werdende Eltern? Die Umstellung erfolgt nicht schlagartig, sondern in zwei Phasen im Jahr 2027.

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Gestaffelter Fahrplan zur Antragsfreiheit

Ab März 2027 profitieren zunächst Familien, die bereits Kindergeld für ältere Geschwister erhalten. Da die Bankverbindung der Behörde bekannt ist, kann die Auszahlung für das Neugeborene nahtlos starten.

Die vollständige Umstellung folgt dann im November 2027. Dann soll das Verfahren auch für Erstgeborene gelten. Hier liegt die größere Herausforderung: Die Familienkasse kennt in diesen Fällen die Kontodaten der Eltern noch nicht.

Digitaler Datenaustausch als Herzstück

Die technische Umsetzung ist der Schlüssel zum Erfolg. Sie basiert auf einem automatisierten Datenaustausch zwischen Standesämtern, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der Familienkasse.

Nach der Geburt meldet das Standesamt das Kind mit seiner Steuer-ID an das BZSt. Dieses informiert die Familienkasse, die den Geldfluss anstößt. Voraussetzung ist eine beim Staat hinterlegte IBAN eines Elternteils. Diese kann bereits jetzt über das Portal ELSTER oder die App IBAN+ gemeldet werden.

Erster Schritt zur Kindergrundsicherung

Die Reform ist mehr als bürokratische Kosmetik. Sie ist ein erster, pragmatischer Baustein auf dem Weg zur umfassenderen Kindergrundsicherung. Diese soll verschiedene Leistungen bündeln, um Kinderarmut effektiver zu bekämpfen. Die automatische Auszahlung des Kindergeldes kann jedoch schneller und unabhängig von den noch laufenden Finanzierungsdebatten umgesetzt werden.

Kritiker des alten Systems begrüßen den Schritt. Der „Bürokratie-Dschungel“ habe oft dazu geführt, dass berechtigte Familien Leistungen zu spät oder gar nicht beantragten.

Was ändert sich nicht?

Trotz der Vereinfachung bleibt ein Rest an Bürokratie. Für komplexe Fälle – etwa bei Eltern im Ausland oder für volljährige Kinder in Ausbildung – bleibt ein Antrag nötig. Auch die Prüfverfahren der Familienkasse zur Verhinderung von Missbrauch bleiben bestehen.

Bis das Gesetz in Kraft tritt, ist es noch ein weiter Weg. Der Entwurf muss nun die Ressortabstimmung und das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Für alle, die ihr Kind vor 2027 erwarten, gilt also vorerst: Antrag nicht vergessen.

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