Gericht, KI-Forschung

Hamburger Gericht stärkt KI-Forschung mit Urheils-Paukenschlag

17.01.2026 - 18:01:12

Ein Hamburger Gerichtsurteil erlaubt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder für KI-Trainingsdaten. Die Entscheidung stützt sich auf Ausnahmen für Forschung und Text Mining und verlangt von Rechteinhabern technische Schutzmaßnahmen.

Ein Gerichtsurteil ebnet den Weg für den Einsatz urheberrechtlich geschützter Bilder in KI-Trainingsdaten – selbst gegen den erklärten Willen der Rechteinhaber. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung eines Fotografen gegen die Forschungsorganisation LAION zurück. Die Entscheidung stärkt die europäische KI-Entwicklung, stellt Kreative jedoch vor massive neue Herausforderungen.

Präzedenzfall für Europa: Urteil mit Signalwirkung

Das bereits am 10. Dezember 2025 ergangene, aber erst jetzt breit diskutierte Urteil bestätigt eine frühere Entscheidung zugunsten des Hamburger Vereins LAION e.V.. Der Fotograf Robert Kneschke hatte geklagt, weil eines seiner Fotos im riesigen LAION-5B-Datensatz enthalten war. Diese Sammlung von 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren aus dem Internet ist eine Grundlage für KI-Modelle wie Stable Diffusion. Das Gericht legt damit erstmals in Deutschland zentrale Paragrafen des Urheberrechts im KI-Kontext aus – ein Präzedenzfall mit möglicher Strahlkraft für die gesamte EU.

Doppelte Absicherung: Text Mining und Forschung

Das OLG stützte sein Urteil auf zwei Ausnahmeregelungen im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG), die auf einer EU-Richtlinie basieren. Demnach ist LAIONs Vorgehen doppelt abgesichert.

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Zunächst fällt das Sammeln der Daten unter die Ausnahme für Text und Data Mining (TDM, § 44b UrhG). Das Gericht sah im Herunterladen der Bilder zur Überprüfung ihrer Textbeschreibungen eine zulässige Informationserhebung. Es wies die Auffassung zurück, dass TDM nicht für das Training generativer KI gelten dürfe.

Zweitens stufte das Gericht LAION als nicht-kommerzielle Forschungseinrichtung ein. Damit greift der privilegierte Tatbestand der wissenschaftlichen Forschung (§ 60d UrhG). Entscheidend: Die spätere Nutzung der Datensätze durch kommerzielle Unternehmen hebt den Forschungszweck nicht auf – solange diese Firmen keinen bestimmenden Einfluss auf die Forschung haben. Kritiker warnen, diese Auslegung verwische die Grenze zwischen Forschung und kommerzieller Verwertung.

Der entscheidende Knackpunkt: Maschinenlesbarer Widerspruch

Ein zentraler Streitpunkt war der Widerspruch des Fotografen. Sein Bild war auf einer Stockfoto-Plattform, deren Nutzungsbedingungen das „Scraping“ durch Bots verboten. Das Gericht erklärte diesen Opt-out für unwirksam.

Nach deutschem Recht (§ 44b UrhG) muss ein Vorbehalt für Online-Werke in einem maschinenlesbaren Format kommuniziert werden. Ein Klauseltext in den allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht dafür nicht aus. Erforderlich sind technische Signale wie Metadaten oder eine „robots.txt“-Datei, die Webcrawler automatisch erkennen können. Da die Plattform dies nicht umgesetzt hatte, war LAION an das Verbot nicht gebunden. Die Last, sich zu schützen, liegt damit bei den Rechteinhabern und Plattformbetreibern selbst.

Sieg für die Forschung, Alarmsignal für Kreative

Die KI- und Open-Source-Community feiert das Urteil als großen Erfolg. Es biete Rechtssicherheit für die datengetriebene Forschung und verhindere, dass sich einige Tech-Giganten die KI-Entwicklung aneignen. LAION verfolgt als Non-Profit das Ziel, KI-Forschung durch öffentliche Datensätze zu demokratisieren.

Künstler, Fotografen und Verlage reagieren dagegen alarmiert. Verbände wie die AG Bildkunst oder die Initiative Urheberrecht kritisieren, das Urteil öffne Tür und Tor für die Umgehung des Urheberrechts. Die großzügige Auslegung der Forschungsausnahme und die Duldung späterer kommerzieller Nutzung entwerteten den Schutz der Rechteinhaber. Sie fordern nun politische Nachbesserungen an der zugrundeliegenden EU-Richtlinie.

Nächste Runde: Der Weg zum Bundesgerichtshof

Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet. Das OLG Hamburg hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Ein Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts wäre bindend und könnte die Rechtslage für KI und Urheberrecht in Deutschland endgültig klären.

Bis dahin markiert das Hamburger Urteil einen Wendepunkt im Spannungsfeld zwischen Innovation und Eigentumsrechten. Es macht deutlich: Kreative müssen ihre Rechte technisch kenntlich machen, während der Ruf nach klaren gesetzlichen Regeln für die datenhungrigen KI-Maschinen lauter wird.

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