Gericht, Kita-Eingewöhnung

Gericht schließt Kita-Eingewöhnung von Schadenersatz aus

20.01.2026 - 13:00:12

Für berufstätige Eltern in Deutschland wird die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Elternzeit durch ein neues Urteil deutlich erschwert. Ein Landgericht hat klargestellt, dass Kommunen nicht für Verdienstausfälle während der Eingewöhnungsphase in der Kita haften – selbst wenn der Platz monatelang zu spät kam.

Das Landgericht Frankenthal (Az. 3 O 148/25) urteilte im Dezember 2025, dass der Anspruch auf Schadenersatz endet, sobald ein Kita-Platz tatsächlich angeboten wird. Die anschließende Eingewöhnungsphase, die in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, ist damit explizit ausgeschlossen. Die Richter begründeten dies damit, dass das Sozialgesetzbuch (§ 24 SGB VIII) keine entschädigungspflichtige Zeit für diese Phase vorsehe.

Rechtsexperten sprechen von einer „Haftungsfalle“ für Eltern. Wird ein für Januar zugesagter Platz erst im März bereitgestellt, zahlt die Kommune für Januar und Februar. Den Verdienstausfall im März, weil ein Elternteil für die Eingewöhnung präsent sein muss, trägt die Familie jedoch allein. „Das ist ein privates Risiko, kein vom Versäumnis der Kommune verursachter Schaden“, so die Logik des Gerichts.

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Hohe Hürden für den Nachweis

Das Urteil stellt zudem hohe Anforderungen an die Dokumentation und Konsistenz der Eltern. In dem verhandelten Fall hatte die Mutter ihr Kind zunächst für einen Start im Januar 2025 angemeldet. Als kein Platz frei wurde, beantragte sie einen weiteren für März.

Das Gericht wertete diesen späteren Antrag als Signal, dass die Dringlichkeit für Januar nachgelassen habe. Dies schmälerte den Haftungszeitraum der Kommune. Für Eltern bedeutet das: Sie müssen lückenlos nachweisen, dass sie ab dem ursprünglich gewünschten Startdatum sofort einen Platz benötigten. Jede administrative Handlung, die auf einen „Kompromiss“ hindeutet, kann die Entschädigung verkürzen.

Ver.di warnt vor „versteckten Kürzungen“

Während die Gerichte den finanziellen Ausgleich begrenzen, verschärft sich der Betriebskrise in den Kitas weiter. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di warnte am Montag vor „versteckten Kürzungen“ in der frühkindlichen Bildung.

Trotz rückläufiger Geburtenzahlen würden Mittel gestrichen und Zuschläge für Fachpersonal abgebaut, kritisiert die Gewerkschaft. Die demografische Entwicklung werde nicht genutzt, um das Betreuungsverhältnis zu verbessern. Die Realität seien stattdessen verkürzte Öffnungszeiten, chronischer Personalmangel und hohe Burnout-Raten bei Erziehern. Für Eltern bleibt die Betreuung damit selbst mit einem Platz oft unzuverlässig.

Rechtsanspruch trifft auf Wirklichkeit

Seit 2013 haben Kinder über einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Umsetzung scheitert jedoch vielerorts am Fachkräftemangel. Diese Lücke führte in den vergangenen Jahren zu einer Welle von Amtshaftungsklagen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2016 grundsätzlich die Möglichkeit auf Schadenersatz bei kommunalem Verschulden bestätigt. Das Frankenthaler Urteil zeigt nun, dass untere Gerichte diese Grundsätze restriktiv auslegen. Durch den Ausschluss der Eingewöhnung und die strenge Auslegung von Fristen wird die Haftung der Kommunen eingegrenzt – auf Kosten der Eltern.

So sollten sich Eltern jetzt absichern

Der Rat für Eltern im Jahr 2026 ist eindeutig: Sich auf nachträgliche Entschädigung zu verlassen, ist riskant. Anwälte empfehlen proaktive Schritte:

  1. Lückenlose Dokumentation: Bewahren Sie alle Anträge, Absagen und Schriftverkehre mit dem Jugendamt akribisch auf.
  2. Eindeutige Kommunikation: Melden Sie bei Notfalloptionen klar an, dass es sich um eine Übergangslösung handelt und der Anspruch auf das ursprüngliche Startdatum bestehen bleibt.
  3. Finanzielle Vorsorge: Planen Sie die Eingewöhnungsphase als unbezahlte Auszeit ein. Die Gerichte werden dafür voraussichtlich keinen Ausgleich zusprechen.

Die politischen Signale mehren sich: Ver.di übergibt am 27. Januar eine große Petition an den Berliner Senat. Bis es zu gesetzlichen Änderungen kommt, bleiben die Gerichte jedoch streng. Die Lücke zwischen rechtlichem Anspruch und gelebter Wirklichkeit müssen vorerst die Eltern schließen.

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