Gebäude-Modernisierungsgesetz: Neue Regeln für Heizungs-Tausch ab Juli
04.04.2026 - 17:39:45 | boerse-global.de
Die Ampel-Koalition will den umstrittenen Heizungs-Tausch entschärfen. Statt der starren 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel kommt eine flexible Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen. Der Kabinettsentwurf für das neue Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) wird Mitte April erwartet.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Heizungsmodernisierung betreffen viele Immobilienbesitzer unmittelbar und erfordern eine rechtssichere Planung. In diesem kostenlosen Experten-Report erfahren Vermieter in nur 5 Minuten, welche weiteren gesetzlichen Änderungen sie jetzt kennen müssen. In nur 5 Minuten rechtssicher als Vermieter: Was das neue WEG 2024 für Sie bedeutet
Abschied von der 65-Prozent-Regel
Das ist der Kern des neuen Gesetzes: Die viel kritisierte Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, wird gestrichen. Sie soll durch die technologieoffene Bio-Treppe ersetzt werden. Ab dem Inkrafttreten des GMG am 1. Juli 2026 müssen neu installierte Gas- oder Ölheizungen einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe beigemischt bekommen.
Der erste verbindliche Schritt folgt 2029: Ab dann sind zehn Prozent Grüngas wie Biomethan oder Wasserstoff vorgeschrieben. Die Quote steigt dann bis 2040 in weiteren Stufen. Für Hausbesitzer bedeutet das mehr Freiheit bei der Technikwahl – aber auch ein langfristiges Kostenrisiko. Denn grüne Gase sind teuer und knapp. Klimaneutrale Alternativen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen bleiben daher im Fokus der staatlichen Förderung.
Kosten und Effizienz im Vergleich
Die Investition in eine neue Heizung ist 2026 weiterhin hoch. Die Preise liegen bei:
* Luft-Wasser-Wärmepumpe: 27.000 bis 40.000 Euro (inkl. Einbau)
* Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe: 40.000 bis 50.000 Euro (mit Erdwärmebohrung)
* Pelletheizung: 20.000 bis 50.000 Euro (abhängig vom Lagerraum)
Die Betriebskosten sprechen jedoch klar für die modernen Systeme. Aktuelle Preisindizes zeigen: Sowohl Pellets als auch Wärmepumpenstrom kosten etwa 7 Cent pro Kilowattstunde. Gas liegt dagegen bei rund 11 Cent – angetrieben durch den CO?-Preis, der zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne schwankt. Moderne Wärmepumpen erreichen zudem Jahresarbeitszahlen (JAZ) von 4,0 oder höher, selbst in älteren Gebäuden.
So nutzen Sie die maximale Förderung 2026
Das Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Instrument. Die Förderung ist bis mindestens 2029 gesichert. Über das KfW-Programm 458 gibt es einen Basiszuschuss von 30 Prozent für Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Mit Boni kann die Förderung auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten steigen.
Für ein Einfamilienhaus (Höchstfördersumme: 30.000 Euro) sind damit bis zu 21.000 Euro Direktzuschuss möglich. Entscheidend sind diese Boni:
* Einkommensbonus: +30 Prozent für selbstgenutzte Immobilien bei einem Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro.
* Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 Prozent für den Tausch funktionsfähiger Öl-, Kohle- oder alter Gasheizungen.
* Emissionsminderungs-Zuschuss: +2.500 Euro für Pelletheizungen, die strenge Feinstaubgrenzwerte (<2,5 mg/m³) einhalten.
Wichtig für Wärmepumpen: Seit 1. Januar 2026 gelten neue technische Vorgaben. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen für eine Förderung nun mindestens 10 Dezibel leiser sein als die EU-Ecodesign-Grenzwerte. Bisher waren es 5 Dezibel.
Da Modernisierungen wie der Heizungstausch oft hohe Kosten verursachen, ist die korrekte Refinanzierung über die Miete ein entscheidender Faktor für Vermieter. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen mit einer rechtssicheren Muster-Vorlage, wie Sie notwendige Anpassungen fehlerfrei umsetzen. In 5 Minuten zur rechtssicheren Mieterhöhung: Kostenlose Anleitung für Vermieter
Die versteckten Risiken der Technologieoffenheit
Die Rückkehr zur Technologieoffenheit ist trügerisch, warnen Experten. Zwar fällt die 65-Prozent-Regel, doch der Ausstieg aus fossilen Energien bis 2045 bleibt. Die Bio-Treppe wirkt wie ein verzögerter Preisanker. Wer sich heute für einen neuen Gas-Brennwertkessel entscheidet, bindet sich an ein System, das durch steigende Biokraftstoff-Quoten und sinkende Nutzerzahlen im Gasnetz immer teurer werden wird.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die kommunale Wärmeplanung. Großstädte über 100.000 Einwohner müssen bis Juli 2026 ihre Pläne vorlegen. Sie entscheiden, ob Stadtteile an Fernwärme angeschlossen oder das Gasnetz sogar stillgelegt wird. In kleineren Kommunen, die erst bis 2028 planen müssen, entsteht eine „Planungssicherheitslücke“. In diesem Umfeld gelten Wärmepumpen zunehmend als „No-Regret“-Lösung – unabhängig von Brennstoffmärkten und kommunalen Netzentscheidungen.
Was auf Hausbesitzer zukommt
Die kommenden Wochen sind entscheidend. Nach dem Kabinettsentwurf Mitte April folgen die parlamentarischen Beratungen. Die Regierung strebt eine schnelle Verabschiedung an, um Planungssicherheit für Handwerk und Industrie zu schaffen. Ab Juli 2026 soll das neue GMG gelten.
Langfristig müssen Hausbesitzer mit sinkenden Förderquoten rechnen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus beginnt 2029 mit einer Absenkung um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre. Ab 2028 dürften zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) förderfähig sein. Das aktuelle Zeitfenster bietet damit die wohl günstigste Kombination aus hohen Fördersätzen und etablierten Technikstandards – bevor Ende der 2020er Jahre die nächste Runde regulatorischer Verschärfungen beginnt.
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Für. Immer. Kostenlos.

