Fremdfirmen-Management: Neue Haftungsfallen ab 2026
09.02.2026 - 09:53:12Für deutsche Unternehmen mit externen Auftragnehmern wird die Rechtslage 2026 deutlich strenger. Eine verschärfte Kontrollquote und reformierte Arbeitsschutzvorschriften verschärfen die Haftung nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Anpassungsfrist ist vorbei.
Die neue Kontroll-Realität: Fünf Prozent Quote
Der größte Druck entsteht durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Seit 2026 müssen die Landesbehörden jährlich mindestens 5 Prozent aller Betriebe kontrollieren. Vor 2021 lag die Quote in vielen Bundesländern oft unter einem Prozent.
Die Kontrollen sind zunehmend datengetrieben. Seit 2023 müssen die Behörden ihre Prüfergebnisse elektronisch an die Berufsgenossenschaften übermitteln. Ein Verstoß gegen die Koordinationspflicht mit Fremdfirmen kann sofort bei mehreren Stellen Alarm auslösen – mit Folgen wie höheren Versicherungsbeiträgen und Bußgeldern.
Reform der DGUV Vorschrift 2: Mehr Flexibilität, mehr Risiko
Die grundlegende Reform der DGUV Vorschrift 2 ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Sie regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa). Die Neuerungen wirken sich direkt auf die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern aus:
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- Digitale Betreuung: Erstmals erlaubt die Vorschrift, dass bis zu einem Drittel der Betreuungszeit digital, etwa per Videokonsultation, erfolgen kann – vorausgesetzt, die Sifa hat sich vorher einen „persönlichen Eindruck“ von der Betriebsstätte verschafft.
- Höhere Grenze für Kleinbetriebe: Die Schwelle für das „alternative Betreuungsmodell“, bei dem Unternehmer Aufgaben selbst übernehmen können, wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben.
- Neue Qualifikationen: Auch Absolventen etwa der Biologie oder Arbeitspsychologie können nun als Sifa tätig werden.
Diese Flexibilisierung wird für Auftraggeber zur Prüfpflicht. Werden Arbeiten von einem Fremdunternehmen durchgeführt, das seine Sifa-Betreuung rein digital abwickelt oder sich mit 20 Mitarbeitern selbst betreut, steigt das Haftungsrisiko für den Auftraggeber im Schadensfall erheblich.
Die Falle der „gemeinsamen Verantwortung“ nach § 8 ArbSchG
Der rechtliche Kern bleibt, wird aber schärfer durchgesetzt: Arbeiten Beschäftigte verschiedener Firmen an einem Ort, müssen ihre Arbeitgeber kooperieren.
Die Rechtsprechung, zuletzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Mai 2025, betont eine aktive Koordinationspflicht. Es reicht nicht mehr, Gefährdungsbeurteilungen auszutauschen. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen tatsächlich aufeinander abgestimmt werden, um Gefahren aus der Zusammenarbeit der Belegschaften zu verhindern.
Unter den neuen Regeln bedeutet das konkret: Auftraggeber müssen in der Beschaffungsphase gezielter nachfragen. Erfüllt der Auftragnehmer die neue DGUV Vorschrift 2? War die externe Sifa, bei digitaler Betreuung, schon am konkreten Einsatzort? Sind die Schnittstellenrisiken zwischen eigenen KI-Systemen und dem Fremdpersonal geklärt?
Dieser letzte Punkt gewinnt an Bedeutung. Neue Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur menschenzentrierten Gestaltung von KI in Krankenhäusern unterstreichen einen Trend: Die Koordination mit Fremdfirmen umfasst zunehmend auch technische Kompatibilität und digitale Sicherheitsprotokolle.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Das Zusammentreffen von Kontrollquote und neuer DGUV-Regeln erfordert eine sofortige Überprüfung des Fremdfirmen-Managements.
Branchenverbände warnen: Der „Papiertiger“ – das bloße Einholen unterschriebener Sicherheitserklärungen – wird bei einer Kontrolle 2026 kaum noch standhalten. Die Behörden werden auf gelebte Koordination achten: Gemeinsame Einweisungen, dokumentierte Begehungen mit beiden Parteien und klare Abläufe zum Arbeitstopp bei Gefahr.
Sicherheitsverantwortliche sollten im ersten Quartal 2026 ihre Richtlinien für das Fremdfirmen-Management an die neuen DGUV-Standards anpassen. Der erste, entscheidende Schritt ist die Überprüfung, ob langjährige Partner die Reformen vom 1. Januar tatsächlich umgesetzt haben. Nur so lässt sich die Haftungsfalle vermeiden.
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