EU-Taxonomie, Regeln

EU-Taxonomie: Neue Regeln bringen alte Probleme

10.03.2026 - 04:52:12 | boerse-global.de

Trotz neuer EU-Verordnung zur Bürokratieentlastung bei ESG-Berichten schaffen unklare Hilfestellungen der Kommission Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer.

EU-Taxonomie: Neue Regeln bringen alte Probleme - Foto: über boerse-global.de
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Die Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung droht an widersprüchlichen Leitlinien zu scheitern. Während neue Gesetze die Bürokratie massiv reduzieren, schaffen unklare Hilfestellungen der EU-Kommission Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Prüfer.

Kritik an widersprüchlichen EU-Leitlinien

Eigentlich sollte alles einfacher werden. Doch nun warnen Wirtschaftsprüfer und Berater vor neuen Fallstricken. Anlass sind aktuelle Leitlinien der Europäischen Kommission zur Umsetzung der sogenannten Omnibus-Verordnung. Diese war im Januar in Kraft getreten, um den Aufwand für die Taxonomie-Berichterstattung drastisch zu senken.

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Doch die nun veröffentlichten Erklärungen der Kommission in Form von FAQ (Frequently Asked Questions) sorgen für Verwirrung. Die Organisation Accountancy Europe, die europäische Wirtschaftsprüfer vertritt, übte am 5. März scharfe Kritik. Die nicht bindenden Hilfestellungen würden teils über den eigentlichen Gesetzestext hinausgehen oder ihm sogar widersprechen.

Das schafft ein Dilemma: Unternehmen, die sich strikt an das Gesetz halten, könnten mit den Empfehlungen der Kommission in Konflikt geraten. Für Abschlussprüfer wird es schwierig, ein Prüfungsurteil zu fällen, wenn Recht und Leitlinie auseinanderklaffen. Accountancy Europe fordert die Kommission auf, die FAQ zu überarbeiten, Widersprüche zu beseitigen und wichtige Punkte direkt in die bindenden Rechtsakte aufzunehmen.

KPMG analysiert detaillierte Umsetzungshilfen

Parallel veröffentlichte die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG eine Analyse des Entwurfs für einen Durchführungsrechtsakt der Kommission. Dieser enthält 17 konkrete Fragen und Antworten, die Unternehmen die Anwendung der neuen Regeln erleichtern sollen.

Der Fokus liegt auf dem neu eingeführten Wesentlichkeitsansatz. Die FAQs erklären, wie Unternehmen bewerten können, welche Wirtschaftsaktivitäten für ihre Taxonomie-Berichterstattung relevant sind. Auch hochtechnische Details, etwa Meldepflichten von Banken zu Zweckgesellschaften, werden behandelt.

Laut KPMG schaffen die FAQs keine neuen Pflichten, sondern dienen nur der Interpretation. Ihr Timing ist jedoch entscheidend. Derzeit bereiten Compliance-Abteilungen die Datenerhebung für die Berichtszyklen 2025 und 2026 vor. Die Erklärungen werden maßgeblich beeinflussen, wie interne Kontrollsysteme und Datenmodelle aufgebaut werden – insbesondere für die Begründung, welche unwesentlichen Aktivitäten von der Berichterstattung ausgeschlossen werden.

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Omnibus-Verordnung reduziert Bürokratie massiv

Das Herzstück der Entwicklung ist die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73, die am 28. Januar 2026 in Kraft trat. Sie ist die Antwort der Kommission auf massive Klagen der Wirtschaft über den überbordenden Aufwand der ersten Taxonomie-Berichte.

Die wichtigste Neuerung ist eine strikte Wesentlichkeitsgrenze. Unternehmen dürfen nun Aktivitäten von der detaillierten Taxonomie-Bewertung ausschließen, wenn diese finanziell unwesentlich sind. Für nicht-finanzielle Unternehmen gilt eine Bagatellgrenze von weniger als 10 Prozent des Umsatzes, der Investitions- oder der Betriebsausgaben.

Zudem werden die Berichtsvorlagen radikal entschlackt. Die benötigten Datenpunkte reduzieren sich um etwa 64 Prozent für Industrieunternehmen und um satte 89 Prozent für Finanzinstitute. Auch die komplexen „Keine erheblichen Beeinträchtigungen“-Kriterien werden gestrafft und besser an bestehende EU-Umweltgesetze angeglichen.

Zwischen Vereinfachung und neuer Komplexität

Die Reaktionen aus der Prüfungsbranche zeigen ein grundsätzliches Problem der ESG-Regulierung: die Lücke zwischen Gesetzesziel und praktischer Umsetzung. Die Reduktion der Datenpunkte und die 10-Prozent-Grenze werden von der Wirtschaft begrüßt. Doch die korrekte Anwendung dieser Erleichterungen erfordert selbst wieder präzise Dokumentation und Begründung.

Der aktuell Streit um die FAQ zeigt: Auch Deregulierung und Vereinfachung brauchen klare administrative Vorgaben. Sonst droht die erhoffte Entlastung im Prüfungsprozess an Rechtsunsicherheit zu scheitern. Die Kommission steht nun unter Druck, auf die Kritik zu reagieren und für klare Verhältnisse zu sorgen.

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