EU-Klimazoll, Regeln

EU-Klimazoll: Neue Regeln erleichtern Start in endgültige Phase

02.01.2026 - 12:30:12

Die endgültige Phase des EU-Klimagrenzausgleichs (CBAM) ist gestartet – doch ein Entlastungspaket mildert die Härten für Importeure. Ab sofort müssen CO₂-Daten extern geprüft werden, doch neue Vereinfachungen sorgen für Luft.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das endgültige Regime des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Der Übergangszeitraum ist damit beendet. Die größte Neuerung: Emissionsdaten müssen jetzt von akkreditierten Prüfern verifiziert werden. Ein kurz vor Jahresende verabschiedetes „Omnibus“-Vereinfachungspaket verhindert jedoch befürchtete Handelshemmnisse. Es erlaubt Standardwerte ohne Prüfung und verschiebt kritische Fristen.

Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff – für diese Güter gilt ab sofort das verschärfte Regelwerk. Kernstück ist die verpflichtende Drittprüfung. Während Importeure in der Übergangsphase noch selbst Angaben machen konnten, müssen nun alle Deklarationen auf Basis tatsächlicher Emissionsdaten von unabhängigen Stellen bestätigt werden.

Diese Angleichung an das EU-Emissionshandelssystem (ETS) soll sicherstellen, dass die an der Grenze fälligen CO₂-Kosten den tatsächlichen Umweltfußabdruck widerspiegeln. Ohne das Entlastungspaket hätte der Mangel an akkreditierten Prüfern weltweit jedoch zu erheblichen Lieferkettenproblemen führen können.

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Entlastungspaket: Standardwerte und Schwellen bringen Flexibilität

Das „Omnibus“-Paket wirkt wie ein pragmatischer Schadensbegrenzer. Es enthält zwei zentrale Erleichterungen, die frühere Befürchtungen einer zu starren Regelung zerstreuen.

1. Standardwerte ohne Prüfzwang
Die neuen Regeln erlauben es, für die eingebetteten Emissionen vordefinierte Standardwerte der EU zu nutzen – und das ohne externe Verifizierung. Diese Option gilt, wenn tatsächliche Daten von Herstellern außerhalb der EU nicht verlässlich beschafft werden können. Vor allem für komplexe Vorprodukte ist das ein entscheidender Vorteil.

2. Bagatellgrenze entlastet KMU
Eine neue jährliche Freigrenze nimmt kleinere Unternehmen in die Pflicht. Importeure mit weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr sind nun von der Regulation ausgenommen. Diese Regelung soll Tausende kleine und mittlere Unternehmen entlasten und die Kontrollen auf große Emittenten konzentrieren.

Aufschub bis 2027: Mehr Zeit für die Umsetzung

Die wohl wichtigste Atempause betrifft die finanziellen Verpflichtungen. Der Stichtag für die Abgabe der ersten CBAM-Zertifikate wurde vom 31. Mai 2027 auf den 30. September 2027 verschoben.

Importeure gewinnen damit vier zusätzliche Monate, um ihre Emissionsdaten für 2026 zu sammeln, Prüfungen einzuholen und die nötigen Zertifikate zu erwerben. Zudem wurde die vorgeschriebene Quartalsdeckung reduziert: Statt 80 Prozent müssen nun nur noch 50 Prozent der eingebetteten Emissionen durch vorrätige Zertifikate abgesichert sein. Das entlastet die Liquidität der Unternehmen.

Langfristiger Druck steigt trotz Erleichterungen

Auch wenn die unmittelbaren Hürden gesenkt wurden: Der Countdown läuft. Ab dem 1. Januar 2026 wird jede Tonne CO₂ in importierten Waren erfasst und führt langfristig zu Kosten.

Zertifikate-Verkauf startet 2027
Der Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt am 1. Februar 2027. Der Preis für das Jahr 2026 orientiert sich nicht an der Tagesnotierung, sondern am Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate im jeweiligen Importquartal. Diese rückwirkende Berechnung soll Spekulationen im ersten Jahr vorbeugen.

Die langfristige Perspektive bleibt anspruchsvoll. Die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zuteilungen im EU-ETS bis 2034 wird den Druck erhöhen. Der CBAM-Aufschlag wird proportional steigen und schließlich 100 Prozent der Emissionen abdecken. Unternehmen sollten die aktuellen Erleichterungen nutzen, um ihre Lieferketten stabil zu halten – und gleichzeitig eigene Erfassungssysteme für die Zukunft aufzubauen.

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