EU-KI-Gesetz, Brüssel

EU-KI-Gesetz: Brüssel verschiebt Fristen und erleichtert Regeln

08.03.2026 - 00:00:04 | boerse-global.de

Die EU passt die starren Fristen ihres KI-Gesetzes an und führt flexible Übergangsfristen ein, um Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben.

EU-KI-Gesetz: Brüssel verschiebt Fristen und erleichtert Regeln - Foto: über boerse-global.de
EU-KI-Gesetz: Brüssel verschiebt Fristen und erleichtert Regeln - Foto: über boerse-global.de

Die EU dämpft das Tempo bei der Umsetzung ihres strengen KI-Gesetzes. Ein neues Gesetzespaket soll Bürokratie abbauen und die Fristen an die Realität anpassen.

Grund ist ein massiver Engpass: Die EU-Kommission hat eine entscheidende Leitlinie zur Einstufung Hochrisiko-KI nicht fristgerecht vorgelegt. Unternehmen fehlte damit die Rechtssicherheit für die Vorbereitung. Die Antwort des Parlaments ist der AI Digital Omnibus, der die starren Deadlines aufweicht. Statt eines festen Datums hängt die Einhaltung nun von der Verfügbarkeit technischer Standards ab.

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Neue, flexible Fristen für Hochrisiko-KI

Das KI-Gesetz trat im August 2024 in Kraft. Der nächste große Meilenstein sollte eigentlich der 2. August 2026 sein – der Stichtag für die meisten Pflichten zu Hochrisiko-Systemen. Dieses Datum wird nun entkoppelt.

Der neue Vorschlag sieht eine sechsmonatige Übergangsfrist vor, die erst startet, sobald die harmonisierten Standards und Leitlinien für die betroffenen Systeme offiziell verfügbar sind. Für bestimmte andere Systeme gilt sogar eine zwölfmonatige Frist. Zudem wird eine Bestandsschutzklausel eingeführt: KI-Systeme, die bereits auf dem Markt sind, müssen nicht sofort nachgerüstet werden, solange sie nicht grundlegend verändert werden. Für die Kennzeichnung von KI-generierten Audio-, Bild- und Videoinhalten verschiebt sich die Frist auf Februar 2027.

Entlastung für Unternehmen und Medizintechnik

Das Omnibus-Paket soll den bürokratischen Aufwand spürbar reduzieren. Eine wichtige Änderung: Anbieter von KI-Systemen, die unter eine Ausnahmeregelung fallen, müssen sich künftig nicht mehr in eine EU-Datenbank eintragen. Eine dokumentierte Selbsteinschätzung reicht aus.

Erstmals wird auch die Kategorie der „Small Mid-Caps“ anerkannt – Unternehmen, die größer als klassische KMU, aber kleiner als Großkonzerne sind. Sie erhalten Zugang zu vereinfachten Compliance-Maßnahmen.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Medizintechnik. Hier will das Parlament Doppelbelastungen durch das KI-Gesetz und die bestehenden Medizinprodukte-Verordnungen auflösen. Künftig sollen benannte Stellen die Anforderungen beider Regelwerke in einem einzigen Verfahren prüfen können. Das soll Innovationsstaus in der Gesundheitsversorgung verhindern.

Klarheit bei Datenschutz und Bias-Erkennung

Eine der größten Hürden für KI-Entwickler ist die Schnittstelle zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Omnibus-Paket schafft hier mehr Rechtssicherheit.

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Ein neuer Artikel im KI-Gesetz erlaubt es ausdrücklich, besondere Kategorien personenbezogener Daten – wie Gesundheitsdaten oder biometrische Informationen – zum Zweck der Erkennung und Korrektur von Verzerrungen (Bias) zu verarbeiten. Diese Verarbeitung ist an strenge Auflagen geknüpft: Sie muss unbedingt erforderlich sein, durch robuste Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden und die Daten müssen nach Erreichen des Ziels gelöscht werden.

Zudem wird klargestellt, dass für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Modellen die Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“ genutzt werden kann, wenn umfassende Transparenz- und Widerspruchsmöglichkeiten gewährleistet sind. Die Möglichkeiten für Tests in der realen Welt werden ausgeweitet, auch für Hochrisiko-Systeme wie Medizinprodukte.

Gemischte Reaktionen und weiterer Fahrplan

Die Wirtschaft begrüßt die vorgeschlagenen Erleichterungen weitgehend. Der vorherige Zeitplan hätte zu kostspieligen Nachrüstungen geführt, obwohl die technischen Standards noch fehlten. Der shift zu einer bedingten Timeline gibt Planungssicherheit.

Datenschutz- und Bürgerrechtsgruppen zeigen sich dagegen besorgt. Sie fürchten, dass sich der Schutz der Grundrechte durch die flexiblen Fristen auf unbestimmte Zeit verzögern und Verbraucher länger Risiken ausgesetzt bleiben könnten.

Die EU-Kommission führt derzeit eine Konsultation durch, deren Ergebnisse bis zum 11. März 2026 einfließen sollen. Experten rechnen mit der endgültigen Verabschiedung des Omnibus-Pakets bis Ende 2026. Die neuen Regelungen könnten dann Mitte 2027 oder 2028 in Kraft treten. Für Unternehmen heißt es jetzt: Die Entwicklung der technischen Standards genau beobachten und die Compliance-Strategien für das neue digitale Regelwerk vorbereiten.

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