Eingliederungshilfe: Mecklenburg-Vorpommern schreibt Leistungen per Verordnung vor
05.02.2026 - 11:45:12Die Landesregierung in Schwerin greift durch: Weil Verhandlungen für einen neuen Landesrahmenvertrag gescheitert sind, regelt Sozialministerin Stefanie Drese die Eingliederungshilfe jetzt per Rechtsverordnung. Damit sichert sie die Versorgung Tausender Menschen mit Behinderungen – und setzt ein bundesweit beachtetes Zeichen.
Ministerin beendet Verhandlungs-Debakel mit Machtwort
Eigentlich sollten die Kostenträger und Leistungsanbieter der Eingliederungshilfe den Vertrag selbst aushandeln. Doch die Gespräche für einen neuen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX sind gescheitert. Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) zog nun die Notbremse. „Die Selbstverwaltung ist ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht nachgekommen“, erklärte das Ministerium. Die nun geplante Verordnung soll Rechtssicherheit schaffen und eine moderne, personenzentrierte Hilfe ermöglichen.
Der Entwurf durchlief bereits das Ressort- und Verbandsanhörungsverfahren. Aktuell wertet das Ministerium die Stellungnahmen aus, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Sie soll den strukturellen Rahmen setzen, um die Rechte der Leistungsberechtigten mit den Haushaltsrealitäten der Kommunen in Einklang zu bringen.
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Lebenshilfe-Chefin Schmidt pocht auf Selbstbestimmung
Die Dringlichkeit der Lage unterstrich ein Spitzentreffen in Schwerin. Ministerin Drese empfing Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. Im Fokus stand die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die für die Landesregierung weiterhin handlungsleitend bleibt.
Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten: mehr Selbstbestimmung und bessere Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Präsenz der bundesweit renommierten Verbandsvorsitzenden Schmidt zeigt die überregionale Bedeutung des Vorstoßes. Andere Bundesländer, die mit ähnlichen Umsetzungsproblemen kämpfen, beobachten die „Lösung Mecklenburg-Vorpommern“ genau.
Warum der Rahmenvertrag so wichtig ist
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verlangt, dass die Details der Eingliederungshilfe in Landesrahmenverträgen geregelt werden. Diese Verträge definieren Leistungsinhalte, Vergütung und Qualitätsstandards. Sie sind das operative Herzstück der Teilhabe.
Wenn diese Verhandlungen scheitern, droht dem System die Lähmung. Anbieter haben keine Planungssicherheit, Kostenträger keine verlässlichen Kalkulationsgrundlagen. Für genau diesen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit einer ersetzenden Rechtsverordnung durch das Land vor – ein Instrument, das als ultima ratio gilt.
Steigende Kosten sprengen Verhandlungsrahmen
Ein Haupttreiber des Konflikts sind die explodierenden Ausgaben. Die Nettoausgaben für Eingliederungshilfe steigen stark. Die Kommunen als Kostenträger sehen sich an der Belastungsgrenze, während die Anbieter für eine hochwertige, individuelle Betreuung angemessene Finanzierung einfordern.
Die Verordnung soll nun definieren, was unter „wirtschaftlicher Leistungserbringung“ zu verstehen ist, ohne dass die Qualität der Unterstützung leidet. Die Kluft zwischen den finanziellen Forderungen und der Zahlungsbereitschaft war am Verhandlungstisch offenbar nicht mehr zu überbrücken.
Was die Verordnung für Anbieter und Betroffene bedeutet
Für die etwa 700 Leistungsanbieter im Land ändert sich die Machtdynamik grundlegend. Die flexible Aushandlung weicht einer staatlichen Vorgabe. Striktere Vergütungsregeln und Leistungskataloge sind zu erwarten. Sie müssen ihre Abrechnungs- und Verwaltungsprozesse anpassen.
Für die betroffenen Menschen und ihre Familien bringt die Verordnung zunächst vor allem Stabilität. Ein rechtliches Vakuum mit möglichen Versorgungsbrüchen wird verhindert. Verbände wie die Lebenshilfe werden das Kleingedruckte der Verordnung jedoch genau prüfen. Ihre Sorge: dass Sparvorgaben das Ziel der echten Teilhabe und die Qualität der Unterstützung aushöhlen.
Die Verordnung wird voraussichtlich eine Übergangslösung für die kommenden Jahre sein. Langfristig bleibt das Ziel, dass die Vertragspartner wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Bis dahin setzt Mecklenburg-Vorpommern auf staatliche Regulierung, um die Teilhabe Tausender Menschen zu sichern.
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