Doctolib, Gericht

Doctolib unterliegt vor Gericht wegen irreführender Terminsuche

18.01.2026 - 08:39:12

Das Berliner Landgericht hat die Praxis des Buchungsportals als Verbrauchertäuschung eingestuft. Doctolib zeigt gesetzlich Versicherten auch kostenpflichtige Privatärzte an – und muss nun vor dem Berufungsgericht kämpfen.

Berlin. Das Landgericht Berlin II hat dem Online-Terminbuchungsdienst Doctolib einen herben Rückschlag versetzt. In einem Grundsatzurteil stuften die Richter die Darstellung von Suchergebnissen auf der Plattform als irreführend ein. Konkret ging es um die Anzeige von Privatärzten, wenn Nutzer explizit nach Terminen für gesetzlich Versicherte filtern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte erfolgreich geklagt. Doctolib legte jedoch umgehend Berufung ein, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung trifft den Marktführer in einem sensiblen Bereich. Millionen Patienten in Deutschland nutzen die Plattform, um Arzttermine zu finden. Das Urteil stellt grundsätzlich die Frage, wie transparent digitale Gesundheitsdienstleister ihre Algorithmen gestalten müssen – und welche Verantwortung sie für die korrekte Information der Nutzer tragen.

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Der Kern des Streits liegt in einer Filterfunktion. Wählten Nutzer den Filter „€ Gesetzlich“, um Termine in der regulären Krankenkassenversorgung zu finden, zeigte Doctolib in den Ergebnissen auch Praxen an, die gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler behandeln. Die Kosten von oft mehreren hundert Euro müssen Patienten dort aus eigener Tasche vorstrecken.

Das Gericht sah darin eine klare Täuschung. Wer nach Kassenärzten suche, erwarte zu Recht, nur solche angezeigt zu bekommen. Die späte Information über die Kostenpflicht in einem Pop-up-Fenster – manchmal erst nach der Terminauswahl – reiche nicht aus, um den ersten irreführenden Eindruck zu korrigieren. „Der Patient ist bereits verleitet, sich den konkreten Termin anzusehen“, so die Richter. Die Mühe, die Suche neu zu starten, nehme mancher dann in Kauf.

Verbraucherschützer siegen, Doctolib geht in Berufung

Der vzbv hatte Doctolib nach einer erfolglosen Abmahnung verklagt. Das Argument: Die Plattform lenke gesetzlich Versicherte gezielt in kostenpflichtige Privatsprechstunden, obwohl sie genau das vermeiden wollten. Das Landgericht gab dieser Sicht mit Urteil vom 18. November 2025 recht, das nun bekannt wurde.

Doctolib akzeptiert die Niederlage nicht. Das Unternehmen hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Eine Sprecherin betonte, man informiere Nutzer durch mehrfache Hinweise transparent. Das Ziel sei, Patienten schnelleren Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Der Fall geht damit in die nächste Runde.

Signalwirkung für die gesamte Digital-Health-Branche

Das Urteil hat weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Es beleuchtet die Macht von Plattform-Algorithmen im Gesundheitswesen. Diese entscheiden maßgeblich, welche Ärzte Patienten überhaupt finden. Die Gestaltung von Suchfiltern ist damit keine rein technische, sondern eine ethische und rechtliche Frage.

Experten sehen hier dringenden Regulierungsbedarf. Die Verbraucherzentralen fordern seit langem mehr Transparenz bei kommerziellen Vermittlern. Sie pochen darauf, dass kostenpflichtige Termine klar gekennzeichnet werden müssen und die klassische Terminvereinbarung per Telefon eine gleichwertige Alternative bleibt.

Was kommt als nächstes?

Die Berufungsentscheidung des Kammergerichts wird mit Spannung erwartet. Sollte das Urteil bestätigt werden, müsste Doctolib seine Suchfunktion grundlegend überarbeiten. Das hätte wahrscheinlich Signalwirkung für die gesamte Branche und könnte zu strengeren Transparenzvorgaben führen.

Für Patienten bleibt die Lehre: Auch bei benutzerfreundlichen digitalen Diensten lohnt ein kritischer Blick auf die Details der Suchergebnisse. Für Doctolib und andere Plattformen unterstreicht der Fall die wachsende Compliance-Herausforderung in einem sensiblen, von Verbrauchervertrauen abhängigen Markt.

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