Dienstwagen: Neue Regeln fürs Strom-Laden zu Hause
05.02.2026 - 22:30:12Ab 2026 müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter den Stromverbrauch für E-Dienstwagen kilowattstundengenau nachweisen. Die bisherige Pauschalregelung läuft aus.
Für Hunderttausende Dienstwagenfahrer in Deutschland wird die private Ladestation zum Bürokratie-Hotspot. Das Bundesfinanzministerium schafft die vereinfachte Pauschalabrechnung für zu Hause geladenen Strom ab. Statt pauschal zwischen 15 und 70 Euro monatlich steuerfrei zu erhalten, ist ab dem 1. Januar 2026 ein exakter Nachweis jeder Kilowattstunde Pflicht. Diese Kehrtwende zwingt Unternehmen und Fuhrparkmanager zum schnellen Handeln.
Die zentrale Neuerung ist der Wegfall der monatlichen Ladepauschale. Künftig darf der Arbeitgeber Ladekosten nur noch steuerfrei erstatten, wenn die verbrauchte Strommenge lückenlos dokumentiert ist. Als Nachweis akzeptiert das Finanzamt ausschließlich die Daten eines separaten, eichrechtskonformen Stromzählers. Dieser kann in der Wallbox integriert oder ein externes mobiles Messgerät sein. Selbst erstellte Listen oder Schätzungen gelten nicht mehr.
Für die Berechnung der Kosten stehen zwei Wege offen, die für ein Kalenderjahr verbindlich gewählt werden müssen:
1. Individueller Tarif: Abrechnung basierend auf dem privaten Stromvertrag des Mitarbeiters inklusive anteiligem Grundpreis.
2. Amtliche Pauschale: Vereinfachte Abrechnung mit einem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Durchschnittspreis. Für 2026 sind das voraussichtlich 34 Cent pro Kilowattstunde, abgeleitet aus Daten des ersten Halbjahres 2025.
Hoher Anpassungsdruck für Unternehmen
Die Umstellung hat massive praktische Folgen. Firmen müssen ihre Car Policies und Dienstwagenverträge noch in diesem Jahr anpassen. Die Lohnbuchhaltung benötigt plötzlich präzise Verbrauchsdaten von jeder privaten Ladestation. Das macht den Einsatz digitaler Abrechnungslösungen und intelligenter Wallboxen fast unvermeidbar und treibt die Digitalisierung der Fuhrparks voran.
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Eine wichtige Klarstellung betrifft das Laden mit eigenem Solarstrom. Auch hier gilt: Nur was exakt gemessen wird, kann steuerfrei erstattet werden. Die Bewertung erfolgt entweder zu tatsächlichen (geringen) Gestehungskosten oder mit der amtlichen Strompreispauschale. Das schafft endlich Rechtssicherheit für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen.
Paradigmenwechsel mit Langzeitfolgen
Die Abschaffung der Pauschale markiert einen Systemwechsel. Sie war als Bürokratieabbau gestartet, konnte aber mit den stark schwankenden Strompreisen der letzten Jahre nicht mithalten. Die neue Regelung zielt auf mehr Fairness und Kostenwahrheit. Für Unternehmen bedeutet sie zunächst Investitionen in Technik und Prozessanpassung. Langfristig könnte die präzisere Datenlage jedoch zu einer besseren Kostenkontrolle führen.
Die Uhr tickt: Fuhrparkverantwortliche sollten jetzt die Ladesituation ihrer Mitarbeiter prüfen, eine einheitliche Abrechnungsmethode festlegen und über die notwendige Messtechnik informieren. Wer die Umstellung proaktiv angeht, kann sie als Chance für ein transparenteres und effizienteren Mobilitätsmanagement nutzen. Unverändert bleibt: Das Laden an der firmeneigenen Ladesäule ist und bleibt für den Mitarbeiter kostenlos und steuerfrei.


