Datenschutz, Regeln

Datenschutz 2025: Klare Regeln für Schadensersatz, sichere UK-Datenflüsse

29.12.2025 - 03:52:12

Europäische Gerichte erschweren Schadensersatz bei Datenschutzverstößen, während die EU-Kommission den Datenverkehr mit Großbritannien bis 2031 sichert.

Die europäische Datenschutzlandschaft endet 2025 mit einem klaren Signal an Unternehmen: Die Ära der Bagatellklagen ist vorbei, doch die Beweislast bleibt hoch. Während der Europäische Gerichtshof und nationale Gerichte die Hürden für immateriellen Schadensersatz deutlich anheben, sorgt die EU-Kommission für Planungssicherheit im Transatlantikverkehr.

Gerichte beenden “Goldgräber-Stimmung” bei DSGVO-Klagen

Das Jahr 2025 markiert das Ende der “Goldgräber-Mentalität” in der DSGVO-Rechtsprechung. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Ende 2024 den Ton vorgab, haben Gerichte in ganz Europa den Spielraum für Schadensersatz bei kleineren Verstößen massiv eingeschränkt. Der Tenor ist eindeutig: Die Datenschutz-Grundverordnung ist kein Vehikel für Strafschadensersatz.

Die entscheidende Weichenstellung war das Urteil des BGH (Aktenzeichen VI ZR 10/24). Es bestätigte zwar, dass ein bloßer Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Doch es wies auch klare Grenzen auf: Für einen solchen pauschalen Verlust ohne weiteren Nachteil, wie Identitätsdiebstahl, setzten Gerichte 2025 durchgängig nur noch etwa 100 Euro an. Diese Standardisierung entzieht Geschäftsmodellen von Prozessfinanzierern die Grundlage, die auf die Bündelung tausender Kleinstforderungen spekuliert hatten.

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“Angst” allein reicht nicht: Gerichte fordern konkrete Nachweise

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Latte für Kläger in diesem Jahr weiter angehoben. Zwar kann theoretisch auch die begründete Furcht vor Datenmissbrauch einen Schaden begründen. Doch nationale Gerichte verlangen inzwischen handfeste Beweise.

So wiesen deutsche Oberlandesgerichte (OLG) Klagen ab, in denen Betroffene lediglich “Stress” oder “Unbehagen” geltend machten. Erfolgversprechend sind nun nur noch Fälle mit nachweisbaren Folgen: Kosten für Kreditüberwachung, psychologische Behandlung oder konkrete Verhaltensänderungen. Diese verschärfte Substantiierungspflicht dient Unternehmen als wirksames Schutzschild gegen Sammelklagen. Die Botschaft der Justiz: Artikel 82 der DSGVO dient dem Ausgleich, nicht der Bestrafung.

Große Erleichterung: EU-UK-Datenverkehr bis 2031 gesichert

Während die Gerichte die Haftung begrenzen, beseitigte die Politik eine zentrale Unsicherheit. Kurz vor Weihnachten, am 18. Dezember 2025, verlängerte die EU-Kommission die Angemessenheitsentscheidung für Großbritannien um sechs Jahre bis zum 27. Dezember 2031.

Diese Verlängerung verhindert den gefürchteten “digitalen Abgrund” für Unternehmen. Sie stützt sich auf eine positive Bewertung des britischen Datenschutzregimes, inklusive der Reformen durch den neuen Data (Use and Access) Act. Für Zehntausende Firmen, die auf Cloud-Dienste, Personalverwaltung und Kundensupport zwischen der EU und dem UK angewiesen sind, bedeutet dies langfristige Rechtssicherheit. Der Zwang zu komplexen Standardvertragsklauseln (SCCs) entfällt vorerst.

Die Entscheidung enthält eine Überprüfungsklausel nach vier Jahren. Sie soll sicherstellen, dass britische Abweichungen von EU-Standards nicht zu Lasten des Grundrechtsschutzes gehen.

Neue Verfahren beschleunigen Rechtssicherheit

Ein entscheidender Faktor für die schnelle Klärung der Rechtslage in Deutschland war das neue Leitentscheidungsverfahren am BGH. Dieses Instrument zur Bewältigung von Massenverfahren erlaubte es dem Gericht, repräsentative Musterfälle auszuwählen und Grundsatzfragen – wie die Schadensbemessung bei Datenabgriffen – zügig zu klären.

Der Effekt war durchschlagend: Tausende ruhende Verfahren in unteren Instanzen konnten so beschleunigt abgewickelt werden. Für Unternehmen bedeutet dies mehr Berechenbarkeit. Sie können ihr Haftungsrisiko nun anhand etablierter “Preisschilder” für bestimmte Verstöße besser einschätzen.

Compliance 2026: Fokus verschiebt sich zu widerstandsfähigen Strukturen

Die stabilisierte Rechtsprechung verändert die Compliance-Strategien in Unternehmen. Treiber ist nicht mehr allein die Angst vor hohen Bußgeldern oder Sammelklagen. Im Fokus steht nun widerstandsfähige Verteidigungsfähigkeit.

Denn obwohl die Schadensersatzsummen bei Bagatellverstößen sinken, bleibt der Aufwand für die Abwehr von Klagen enorm. Die umgekehrte Beweislast nach Artikel 82 DSGVO – der Verantwortliche muss die fehlende Fahrlässigkeit beweisen – bleibt ein kritisches Risiko.

Erfolgreiche Unternehmen setzen daher 2025 auf automatisierte Incident-Response und lückenlose Dokumentation. Wer nach einem Vorfall sofort detaillierte Nachweise für seine Stand-der-Technik-Sicherheitsmaßnahmen (Artikel 32 DSGVO) und eine schnelle Reaktion vorlegen kann, geht oft sogar ganz ohne Haftung aus dem Verfahren. Gerichte akzeptieren zunehmend, dass kein System absolut unknackbar ist.

Ausblick: Künstliche Intelligenz wird neues Schlachtfeld

Rechtsexperten erwarten, dass sich der Fokus der Streitigkeiten 2026 verlagert. Statt Datenabgriffen und simplen Leaks rücken komplexere Fragen der Künstlichen Intelligenz in den Vordergrund.

Durch den neuen EU AI Act werden Kläger testen, ob Argumente des “Kontrollverlusts” auch auf Daten anwendbar sind, die ohne Einwilligung zum Training von KI-Modellen genutzt wurden. Angesichts der hohen Hürden, die die Gerichte 2025 für die Schadensschwelle aufgebaut haben, werden diese Klagen jedoch nur Erfolg haben, wenn sie konkrete, nicht-hypothetische Nachteile für den Einzelnen belegen können.

Das Jahr 2025 hat die Blase spekulativer DSGVO-Klagen zum Schrumpfen gebracht, ohne sie platzen zu lassen. Unternehmen starten mit einem klareren, strengeren Regelwerk ins neue Jahr. Die Ära der Unsicherheit weicht einer Rechtslage, die handfeste Schadensnachweise verlangt und solide, dokumentierte Compliance belohnt.

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