Bundestariftreuegesetz: Koalitionsstreit stoppt geplantes Lohn-Dumping-Gesetz
29.12.2025 - 04:16:12Das geplante Gesetz gegen Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen ist gescheitert. Ein Dissens zwischen SPD und Union verhindert die Einführung zum 1. Januar 2026.
Das geplante Gesetz gegen Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen kommt nicht zum Jahreswechsel. Ein Streit in der Ampel-Koalition blockiert die Einführung.
Berlin – Ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifbindung liegt auf Eis. Das für den 1. Januar 2026 geplante Bundestariftreuegesetz (BTTG) hat die parlamentarische Hürde nicht genommen. In den letzten Dezemberwochen kam es innerhalb der schwarz-roten Koalition zu einem unüberbrückbaren Dissens. Unternehmen erhalten damit eine kurze Atempause vor neuen, strengen Vergabepflichten. Wann das Gesetz nun kommt, ist völlig offen.
Jahr-End-Debakel im Bundestag
Eigentlich schien der Weg klar: Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf am 6. August 2025, die erste Lesung im Bundestag folgte am 10. Oktober. Doch die notwendige finale Abstimmung vor der parlamentarischen Winterpause blieb aus. Die Tagesordnung der letzten Bundesratssitzung am 19. Dezember listete den Punkt nicht mehr auf – das Zeitfenster für einen Start zum Jahresbeginn war damit geschlossen.
Der Grund für die Verzögerung ist ein tiefer Riss zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union (CDU/CSU). Während Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) das Gesetz als „wichtigen Hebel“ für mehr Tarifbindung verteidigt, meldet die Unionsfraktion massive Bedenken an. Es geht um den bürokratischen Aufwand und die umstrittene Rolle der Gewerkschaften bei der Festlegung der Maßstäbe. Verhandlungen scheiterten laut Beobachtern vor allem am „Bestimmungsmechanismus“: Wer legt fest, welcher Tarifvertrag für ein Vergabeverfahren gilt?
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Das steckt im Gesetzentwurf
Die Kernpunkte des Entwurfs bleiben trotz der Verzögerung richtungsweisend für die künftige Compliance-Planung. Das Gesetz soll für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von mindestens 50.000 Euro gelten – eine deutliche Anhebung gegenüber den ursprünglich geplanten 10.000 Euro.
Für bietende Unternehmen sind folgende Pflichten vorgesehen:
* Tariftreueversprechen: Bieter müssen schriftlich zusichern, dass sie ihren Beschäftigten – und auch ihre Subunternehmer – nach einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag entlohnen.
* Umfang der Bedingungen: Erfasst werden nicht nur der Grundlohn, sondern auch Urlaubsansprüche, Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen.
* Neue Prüfstelle: Eine „Prüfstelle Bundestariftreue“ bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See soll die Einhaltung kontrollieren.
* Harte Sanktionen: Bei Verstößen drohen Vertragskündigung, Ausschluss von künftigen Ausschreibungen und Geldbußen von bis zu einem Prozent des Auftragswerts. Bei Wiederholungstätern sind bis zu zehn Prozent möglich.
Gewerkschaften wütend, Wirtschaft erleichtert
Die Verzögerung löst geteilte Reaktionen aus. Die Gewerkschaften ver.di und der DGB kritisieren scharf die „Blockadehaltung“ in der Koalition. Sie sehen darin ein Einfallstor für weiteres „Lohndumping“ auf Kosten der Steuerzahler. Das erklärte Regierungsziel, die Tarifbindung zu stärken, werde so untergraben.
Die Arbeitgeberverbände BDA und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen die Pause dagegen. Sie hatten stets vor einer „Monsterbürokratie“ für den Mittelstand gewarnt. Die Anhebung des Schwellenwerts auf 50.000 Euro wird zwar als Teilerfolg gewertet. Die Nachweispflichten für Subunternehmer bleiben aus Unternehmersicht aber praktisch undurchführbar.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) versucht nun zu vermitteln. Ihr Ziel ist ein Kompromiss, der den bürokratischen Aufwand senkt, aber den Kern des Koalitionsversprechens erhält.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Rechtsexperten raten: Die Verzögerung ist wahrscheinlich nur eine Verschiebung um einige Monate, keine Absage. Unter dem Druck, die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, wird mit einer neuen Abstimmung im ersten Quartal 2026 gerechnet.
Personal- und Rechtsabteilungen sollten die Schonfrist nutzen:
1. Lohnstrukturen prüfen: Passt die aktuelle Entlohnung zum maßgeblichen Branchen- oder Regionatarifvertrag?
2. Subunternehmer auditieren: Klare Überwachungsmechanismen in der Lieferkette etablieren, denn der Hauptauftragnehmer haftet künftig für die gesamte Kette.
3. Gesetzgebung beobachten: Die finale Fassung könnte beim Bestimmungsmechanismus oder den Sanktionen noch Änderungen enthalten, um die nötigen Stimmen zu bekommen.
Ausblick: Kommt das Gesetz doch noch?
Das Bundestariftreuegesetz bleibt ein Prestigeprojekt der Ampel. Es dient auch der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie. Politische Beobachter rechnen mit sofortigen Verhandlungen nach der Parlamentspause. Zweite und dritte Lesung könnten im Januar oder Februar 2026 folgen. Bei einer Verabschiedung im Frühjahr wäre ein rückwirkender Start für neue Ausschreibungen ab dem zweiten Quartal denkbar.
Bis dahin gilt das bisherige Vergaberecht. Doch der Schritt zur verbindlichen Tariftreue ist aus Expertensicht nur eine Frage der Zeit. Die Koalition muss sich nun schnell einigen – sonst droht ihr ein weiterer, peinlicher Gesetzgebungsstopp.
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