Bundesregierung, Punktehandel

Bundesregierung will Punktehandel mit drastischen Bußgeldern stoppen

17.01.2026 - 00:17:12

Die Bundesregierung plant hohe Strafen für gewerblichen Handel mit Flensburger Punkten. Unternehmen mit Fahrzeugflotten müssen ihre Compliance-Prozesse deutlich verschärfen.

Die Bundesregierung geht entschlossen gegen den gewerbsmäßigen Handel mit Flensburger Punkten vor. Ein neuer Gesetzentwurf sieht Bußgelder von bis zu 30.000 Euro für Anbieter vor. Für Unternehmen mit Fahrzeugflotten verschärfen sich die Compliance-Anforderungen deutlich.

Das sogenannte „Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ soll eine seit Jahren bestehende Grauzone schließen. Bislang konnten Verkehrssünder über Online-Plattformen Strohmänner anheuern, die gegen Bezahlung Punkte und Bußgelder übernahmen. Diese Praxis untergräbt nach Ansicht von Experten systematisch die Verkehrssicherheit, da insbesondere unbelehrbare Mehrfachtäter so den Konsequenzen entgehen.

Bis zu 30.000 Euro Strafe für gewerbliche Anbieter

Kern des Vorhabens ist ein neuer Bußgeldtatbestand. Wer gewerbsmäßig anbietet, für einen anderen als vermeintlicher Fahrer bei den Behörden aufzutreten, muss mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro rechnen. Auch die „Kunden“ werden zur Kasse gebeten: Wer ein solches Angebot annimmt, um Punkte oder ein Fahrverbot abzuwenden, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Ziel ist es, das Geschäftsmodell wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Bislang war die Übernahme eines Punktes für einige hundert Euro zu haben – ein vergleichsweise geringer Preis angesichts eines drohenden Führerscheinentzugs. Verbände wie der ADAC begrüßen den Vorstoß als längst überfällig, um die abschreckende Wirkung des Flensburger Punktesystems zu erhalten.

Unternehmen müssen Compliance deutlich verschärfen

Für Firmen mit eigenen Fahrzeugflotten bedeutet das geplante Gesetz erheblichen Handlungsbedarf. Die bisherige Möglichkeit für Fahrer, sich von Punkten „freizukaufen“, stellte ein schwer kalkulierbares Risiko dar. Fuhrparkleiter stehen nun in der Pflicht, ihre Prozesse zu überprüfen und zu stärken.

Notwendig werden lückenlose Fahreridentifikation, regelmäßige Führerscheinkontrollen und klare Richtlinien zum Umgang mit Anhörungsbögen. Die Investition in digitale Fuhrparkmanagement-Systeme dürfte weiter an Bedeutung gewinnen. Die klare gesetzliche Regelung schafft zwar Rechtssicherheit, zwingt Unternehmen aber auch zu proaktiven Maßnahmen.

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Streit über Ausweitung auf private Gefälligkeiten

Obwohl der Fokus auf dem gewerbsmäßigen Handel liegt, gibt es Forderungen nach einer noch schärferen Regelung. Das Justizministerium von Baden-Württemberg spricht sich dafür aus, auch den nicht-kommerziellen Punktehandel im Freundes- oder Familienkreis unter Strafe zu stellen.

Die Bundesregierung lehnt dies im aktuellen Entwurf ab. Die Begründung: Private Gefälligkeiten seien schwer ermittelbar und stellten keine systematische Gefährdung dar wie professionelle Netzwerke. Diese Abgrenzung bleibt ein zentraler Diskussionspunkt im weiteren Verfahren. Kritiker halten den alleinigen Fokus auf gewerbliche Anbieter für nicht weitreichend genug.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Nach der ersten Lesung am Freitag wird der Entwurf nun in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Dort folgen Expertenanhörungen und mögliche Änderungen. Anschließend stehen die zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages an, bevor auch der Bundesrat zustimmen muss.

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen. Das parlamentarische Verfahren sendet jedoch ein klares Signal: Die Zeit des organisierten Punktehandels neigt sich dem Ende zu. Unternehmen sind gut beraten, ihre Compliance-Strategien jetzt anzupassen. Die geplanten drastischen Sanktionen markieren einen unmissverständlichen Schritt zu mehr Verantwortung im Straßenverkehr.

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