Bundesrat, Bußgeldverfahren

Bundesrat will Bußgeldverfahren für Datenschutzverstöße beschleunigen

19.12.2025 - 05:32:12

Ein Gesetzentwurf zielt auf zentrale Zuständigkeit und Vergleiche ab, um die Durchsetzung von Datenschutzstrafen nach EuGH-Urteil zu beschleunigen.

Der Bundesrat berät heute über eine Reform, die langwierige Bußgeldverfahren bei Datenschutzverstößen beschleunigen soll. Die Initiative aus Hessen zielt darauf ab, die oft schleppende Durchsetzung der DSGVO gegen große Konzerne effektiver zu gestalten.

Hessen drängt auf zentrale Zuständigkeit

Auf der Tagesordnung der 1060. Sitzung der Länderkammer steht der Gesetzentwurf Drucksache 722/25. Kern des Vorstoßes ist die Zentralisierung der Zuständigkeit für DSGVO-Bußgeldverfahren bei den Amtsgerichten. Bisher scheiterten Verfahren oft an verstreuten Verantwortlichkeiten und den hohen Beweisanforderungen des Ordnungswidrigkeitenrechts.

„Die strukturellen Defizite im OWiG behindern seit Jahren eine wirksame Sanktionierung“, heißt es aus Regierungskreisen. Durch die Bündelung von Expertise sollen komplexe Datenschutzverfahren deutlich schneller bearbeitet werden können.

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Anreiz für schnelle Einigung durch „Rabatt-Modell“

Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung eines Vergleichsmodells. Unternehmen, die ein Bußgeld anerkennen und nach rechtskräftigem Abschluss zügig zahlen, können mit einem Teilerlass der Strafe rechnen.

„Dieser Mechanismus schafft eine Win-Win-Situation“, erklärt Rechtsanalystin Dr. Elena Weber. „Behörden können aufwändige Fälle schneller abschließen, und Unternehmen erhalten Planungssicherheit.“ Das Modell orientiert sich an bewährten Verfahren aus dem Kartellrecht.

Folgen des „Deutsche Wohnen“-Urteils

Der Reformdruck speist sich maßgeblich aus einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Dezember 2023. Im Fall Deutsche Wohnen kippte der EuGH die bisherige deutsche Praxis.

Bislang musste die Behörde nach § 30 OWiG eine konkrete verantwortliche Person im Management benennen, um das Unternehmen zu belangen – in komplexen Konzernstrukturen oft ein unmögliches Unterfangen. Der EuGH erlaubte nun die direkte Haftung der juristischen Person.

Allerdings muss weiterhin Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der hessische Entwurf will nun die Verfahrenswerkzeuge liefern, um diese EuGH-Vorgaben in der deutschen Praxis auch umsetzen zu können.

Was die Reform für die Wirtschaft bedeutet

Für Unternehmen in Deutschland zeichnet sich ein Ende der Ära ab, in der Verfahrensverzögerungen vor hohen DSGVO-Bußgeldern schützten. Bei einer Verabschiedung des Gesetzes ist zu erwarten:

  • Schnellere Verfahren durch spezialisierte Spruchkörper.
  • Mehr Vergleiche, ähnlich wie im Kartellrecht.
  • Strengere Compliance-Anforderungen, da das Risiko tatsächlicher Geldstrafen steigt.

Der Entwurf befindet sich im frühen legislativen Stadium. Nach der heutigen Bundesratsdebatte muss sich der Bundestag mit dem Vorhaben befassen. Bei wachsendem länderübergreifenden Konsens für eine starke Digitalaufsicht rechnen Beobachter mit einer zügigen Behandlung im Jahr 2026.

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