Bundesrat fordert schärfere Strafen gegen digitale Spanner
07.03.2026 - 19:49:39 | boerse-global.deDer Bundesrat drängt die Bundesregierung, Lücken im Strafrecht gegen heimliche sexuelle Aufnahmen zu schließen. Die Länderkammer verabschiedete diese Woche eine entsprechende Entschließung. Ziel ist es, Täter konsequenter zu verfolgen – auch in bisherigen Grauzonen.
Betroffen sind Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Räumen wie Saunen oder gezielte Fotos von bekleideten Körperteilen. Solche Handlungen verletzen massiv die Persönlichkeitsrechte. Für die Opfer können sie schwere psychische Folgen haben.
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Bestehende Gesetze reichen nicht aus
Seit 2020 sind „Upskirting“ und „Downblousing“ strafbar. Paragraf 184k im Strafgesetzbuch (StGB) ahndet heimliche Aufnahmen unter Röcke oder in Ausschnitte mit bis zu zwei Jahren Haft.
Doch die Regelung hat Lücken. Sie schützt primär den unbekleideten Intimbereich. Das Filmen eines bekleideten Pos fällt oft nicht darunter – ein Verfahren gegen einen Täter in Köln wurde deshalb eingestellt. Auch in Saunen gemachte Nacktaufnahmen bleiben häufig straffrei. Gerichte werten diese Räume selten als „besonders geschützten Raum“ nach Paragraf 201a StGB.
Länder machen Druck für Reform
Mehrere Bundesländer, angeführt von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, trieben die Initiative voran. Sie fordern einen Gesetzentwurf, der jede heimliche, sexuell motivierte Aufnahme unter Strafe stellt. Der Ort soll keine Rolle mehr spielen.
„Wer andere Menschen heimlich filmt, greift massiv in deren Intimsphäre ein“, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Solche Taten seien demütigend. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass sie teilweise straffrei blieben. Der Handlungsauftrag liegt jetzt bei der Bundesregierung.
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Öffentliche Empörung gab den Anstoß
Konkrete Fälle schärften das öffentliche Bewusstsein. Eine Joggerin in Köln wurde heimlich gefilmt – das Verfahren musste eingestellt werden. Ihre Petition für eine Gesetzesänderung fand über 100.000 Unterstützer.
In Leipzig filmte ein Mann zwei Frauen in einer Sauna. Auch hier konnte die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. Diese Fälle zeigen: Die Digitalisierung und allgegenwärtigen Smartphone-Kameras erfordern eine Anpassung der Gesetze.
Was kommt als Nächstes?
Die Bundesregierung ist nicht rechtlich verpflichtet, der Forderung nachzukommen. Der politische Druck ist jedoch hoch. Regierungsvertreter signalisierten bereits im Januar, ein Entwurf könnte noch vor der Sommerpause vorliegen.
Experten betonen: Bei einer Neuregelung kommt es auf präzise Tatbestände an. Nicht beiläufige Fotos im öffentlichen Raum sollen bestraft werden, sondern gezielte Spanner-Aufnahmen. Für die Betroffenen geht es darum, dass der Gesetzgeber die verbliebenen Lücken endlich schließt.
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