Bundesrat berät Transparenz-Gesetz für politische Werbung
30.01.2026 - 10:04:11Der Bundesrat hat heute erstmals den Entwurf für ein neues Transparenzgesetz für politische Werbung beraten. Die Regelung soll deutsche Gesetze an verschärfte EU-Vorgaben anpassen.
Das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) setzt die EU-Verordnung 2024/900 national um. Diese ist bereits seit Oktober 2025 in Kraft. Deutschland muss nun nachziehen, um die Vorgaben auch durchsetzen zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 766/25) lag den Ländern heute zur ersten Beratung vor.
Digitale Werbung wird strenger gekennzeichnet
Im Kern schreibt das Gesetz vor, wer hinter bezahlter politischer Werbung steckt. Bisher waren vor allem klassische Medien wie Plakate oder Fernsehspots streng reguliert. Im digitalen Raum hingegen herrschte oftmals Wildwuchs. Das soll sich ändern.
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Künftig müssen Anzeigen klar als politische Werbung gekennzeichnet sein. Werbezahler müssen sich namentlich zu erkennen geben. Auch die Höhe der Ausgaben und das konkrete Wahlziel müssen offengelegt werden. Die Regeln gelten nicht nur für Parteien, sondern für alle Organisationen und Unternehmen, die mit Werbung politisch Einfluss nehmen wollen.
Striktere Regeln für gezielte Ansprache von Wählern
Ein zentraler Streitpunkt ist der Umgang mit Mikro-Targeting. Dabei werden politische Botschaften mithilfe persönlicher Daten zielgenau an bestimmte Nutzergruppen ausgespielt. Das Gesetz verschärft hier die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Nutzung besonders sensibler Daten – etwa zu politischen Meinungen oder religiöser Überzeugung – für politisches Profiling wird stark eingeschränkt. Für gezielte Werbung auf Basis gesammelter Daten ist künftig eine ausdrückliche und separate Einwilligung der Nutzer erforderlich. Ein einfaches „Opt-out“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht nicht mehr aus. Das soll verhindern, dass Wähler durch undurchsichtige Algorithmen manipuliert werden.
Druck zur raschen Umsetzung wächst
Die Zeit drängt. Die zugrundeliegende EU-Verordnung ist bereits seit über drei Monaten voll anwendbar. Ohne das nationale Gesetz fehlen in Deutschland jedoch die Behörden und Mechanismen, um die Regeln durchzusetzen und Verstöße zu ahnden.
Die Bundeswahl im Februar 2025 fand noch unter dem alten Recht statt. Das neue Gesetz soll nun die Integrität kommender Landtagswahlen und der Europawahl sichern. Der Entwurf ging im Dezember 2025 an den Bundesrat. Nach der heutigen ersten Lesung beraten nun die Fachausschüsse der Länderkammer über Details.
Herausforderungen für Plattformen und Werbetreibende
Rechtsexperten sehen erhebliche Anpassungslasten auf die Branche zukommen. Die breite Definition von „politischer Werbung“ betrifft nicht nur Parteien, sondern auch NGOs und Unternehmen, die zu gesellschaftlichen Themen Stellung beziehen.
Große Social-Media-Plattformen und kleinere Werbedienstleister müssen technisch nachrüsten. Sie sind verpflichtet, detaillierte Verzeichnisse aller politischen Anzeigen zu führen und die Transparenzangaben der Werbetreibenden zu prüfen. Kritiker aus der Digital-Szene fragen: Haben die zuständigen Aufsichtsbehörden genug Personal und Expertise, um diese komplexen Systeme effektiv zu kontrollieren?
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
In den kommenden Wochen werden die Bundesländer im Ausschussverfahren Änderungsvorschläge einbringen. Diskutiert wird vor allem über die Höhe von Bußgeldern und die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden.
Am grundsätzlichen Ziel der EU-Verordnung – mehr Transparenz – wird sich nichts ändern. Die Bundesregierung strebt eine zügige Verabschiedung an, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Die heutige Bundesratssitzung markiert den Startschuss für die finale Phase der Umsetzung.
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