Bundesarbeitsgericht stärkt Kopftuchträgerinnen im Job
31.01.2026 - 04:31:12Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt: Eine Bewerbung allein wegen eines religiösen Kopftuchs abzulehnen, ist Diskriminierung. Das wegweisende Urteil vom 29. Januar setzt enge Grenzen für Neutralitätsregeln von Unternehmen und hat direkte Auswirkungen auf Einstellungsverfahren in ganz Deutschland.
Klägerin als Luftsicherheitsassistentin abgelehnt
Im konkreten Fall (Az. 8 AZR 49/25) ging es um eine Frau, die sich als Luftsicherheitsassistentin an einem Flughafen beworben hatte. Der Arbeitgeber lehnte sie ab, weil sie während der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. Die Klägerin sah sich dadurch aufgrund ihrer Religion benachteiligt und zog vor Gericht.
Die zentrale Frage für die Erfurter Richter: Darf das Interesse an einem neutralen Erscheinungsbild im sicherheitsrelevanten Flughafenbetrieb das Grundrecht auf Religionsfreiheit überwiegen? Das Landesarbeitsgericht Hamburg hatte bereits zugunsten der Frau entschieden. Der Arbeitgeber legte Revision ein – und unterlag nun auch in letzter Instanz.
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Religionsfreiheit schlägt pauschales Neutralitätsgebot
Das BAG folgte seiner bisherigen Rechtsprechung und bestätigte das Urteil. Ein pauschales Kopftuchverbot stelle in vielen Arbeitskontexten eine unzulässige Diskriminierung dar, so die Richter. Das Gericht wog die Interessen ab: Auf der einen Seite das Neutralitätsbedürfnis des Arbeitgebers, auf der anderen die Glaubensfreiheit der Bewerberin.
Die Richter fanden keine objektiven Gründe dafür, dass ein Kopftuch bei der Passagierkontrolle zu mehr Konflikten führen würde. Somit konnte das Neutralitätsgebot die Benachteiligung nicht rechtfertigen. Die unternehmerische Freiheit sei durch die Grundrechte der Beschäftigten begrenzt, so das klare Signal aus Erfurt.
Klare Linie gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz
Das Urteil reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen, mit denen das BAG den Diskriminierungsschutz in Deutschland verschärft. Erst im November 2025 stärkte das Gericht die Rechte befristet Beschäftigter gegen benachteiligende Tarifregelungen (Az. 6 AZR 131/25).
Die Botschaft ist eindeutig: Der Schutz vor Benachteiligung muss effektiv und unmittelbar durchgesetzt werden – ob im Bewerbungsgespräch oder im bestehenden Arbeitsverhältnis. Eine klare Linie für mehr Gleichbehandlung.
Konsequenzen für Personalabteilungen und Unternehmen
Die Entscheidung hat unmittelbare praktische Folgen. Arbeitgeber sind nun angehalten, ihre Einstellungsverfahren und Kleiderordnungen kritisch zu überprüfen. Pauschale Verbote religiöser Symbole sind rechtlich angreifbar, wenn sie nicht durch konkrete, nachweisbare betriebliche Notwendigkeiten gerechtfertigt sind.
Für Personalverantwortliche bedeutet das: Bewerbungen dürfen nicht aufgrund äußerer religiöser Zeichen wie eines Kopftuchs abgelehnt werden, solange die fachliche Qualifikation stimmt. Besonders Unternehmen mit Kundenkontakt müssen ihre Neutralitätsregeln nun sorgfältig begründen. Andernfalls drohen kostspielige Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Das Urteil dürfte die Debatte über Diversität und Inklusion in der deutschen Arbeitswelt weiter befeuern und gibt Bewerberinnen mit Kopftuch rechtliche Sicherheit.
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