BGH-Urteil: Makler haften direkt für Diskriminierung
30.01.2026 - 17:32:12Immobilienmakler müssen bei der Mieterauswahl künftig direkt für Diskriminierung haften. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter stellten klar, dass Makler eine eigenständige Verantwortung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz tragen. Damit ist die Zeit vorbei, in der sie sich als bloße Vermittler der Vermieterwünsche sahen.
Karlsruher Richter kippen Beweislast
Im konkreten Fall hatte eine Frau mit pakistanisch klingendem Namen eine Absage für eine Wohnungsbesichtigung in Hessen erhalten. Als sie sich mit deutsch klingenden Namen erneut bewarb, bekam sie sofort Termine angeboten. Der BGH wertete dies als starkes Indiz für Diskriminierung.
Das Gericht bestätigte eine Entschädigungszahlung von 3.000 Euro an die Klägerin. Die entscheidende Neuerung: Liegen solche Anhaltspunkte vor, kehrt sich die Beweislast um. Der Makler muss dann nachweisen, dass sachliche Gründe für die Ablehnung sprachen – nicht der Bewerber das Gegenteil.
Makler als „Nadelöhr“ auf angespannten Märkten
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Schlüsselrolle von Maklern. Sie besitzen die „Nadelöhr-Funktion“ auf angespannten Wohnungsmärkten. Sie filtern Anfragen und entscheiden, wer überhaupt eine Chance auf eine Besichtigung erhält.
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„Damit sind sie eigenständige Akteure im Sinne des AGG“, so das Gericht. Die bisherige Verteidigungsstrategie – „Wir setzen nur Vermieterwünsche um“ – gilt nicht mehr. Makler tragen nun ein direktes finanzielles Risiko für unsachliche Vorsortierung.
Branche muss Prozesse komplett überarbeiten
Die Entscheidung zwingt die gesamte Immobilienwirtschaft zum Handeln. Transparente und dokumentierte Auswahlverfahren werden vom Nice-to-have zur Pflicht. Experten erwarten mehrere Veränderungen:
- Neue Standards: Objektive Auswahlkriterien und lückenlose Dokumentation werden zum Branchenstandard.
- Technik-Check: Software und automatisierte Filter müssen auf diskriminierende Wirkung überprüft werden.
- Mitarbeiterschulung: Bewusstes und unbewusstes Bias muss in Schulungen thematisiert werden.
Die Nichteinhaltung droht nicht nur mit Entschädigungszahlungen. Auch erhebliche Reputationsschäden sind möglich.
Reaktion auf bekanntes Problem
Das Urteil ist eine klare Antwort auf ein lang bekanntes gesellschaftliches Problem. Studien belegen seit Jahren: Menschen mit Migrationshintergrund haben auf angespannten Wohnungsmärkten schlechtere Chancen.
„Die Entscheidung stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden erheblich“, analysieren Rechtsexperten. Sie erhalten eine direkte Handhabe gegen den ersten Ansprechpartner. Branchenkenner sehen darin einen Schritt zur längst überfälligen Professionalisierung.
Testings werden an Bedeutung gewinnen
Was bedeutet das praktisch? Antidiskriminierungsverbände werden die neuen Möglichkeiten nutzen. Die Methode des vergleichenden „Testings“ – wie im Urteilsfall – wird als Beweismittel an Bedeutung gewinnen.
Makler müssen ihre gesamten Abläufe, Verträge und Formulare sofort auf AGG-Konformität prüfen. Branchenverbände werden voraussichtlich mit Leitfäden und Schulungen reagieren. Langfristig könnte das Urteil zu einer faireren Wohnungsvergabe führen – indem es die Verantwortung dorthin legt, wo die Macht zur Vorauswahl liegt.
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