Betriebsratswahlen, Gericht

Betriebsratswahlen: Gericht schafft Klarheit, Digitalisierung scheitert

18.02.2026 - 13:52:12

Die anstehenden Betriebsratswahlen finden unter neuen rechtlichen Rahmenbedingungen statt. Ein BAG-Urteil definiert Betriebe in der Plattformwirtschaft neu, während die geplante Online-Wahl gescheitert ist.

Die anstehenden Betriebsratswahlen in Deutschland stehen im Zeichen juristischer Grundsatzentscheidungen und verpasster Modernisierung. Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Regeln für die Plattformwirtschaft verschärft, ist die Hoffnung auf digitale Wahlen für diesen Zyklus endgültig geplatzt. Die Wahlphase beginnt am 1. März.

BAG-Urteil: Kein Betrieb ohne echte Führung vor Ort

Kurz vor Beginn der Wahlen hat das Bundesarbeitsgericht eine wegweisende Entscheidung für die digitale Gig-Economy getroffen. Reine Logistik-Zonen ohne lokale Personalverantwortung – sogenannte „Remote Cities“ – gelten nicht als eigenständiger Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.

Das Urteil (Aktenzeichen 7 ABR 23/24) stoppt die Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung in Plattformunternehmen. Ein räumlicher Zusammenschluss von Fahrradkurieren reicht demnach nicht aus, wenn Personal- und Sozialentscheidungen zentral oder per App-Algorithmus vom Hauptsitz gesteuert werden. Die Entscheidung stärkt die Rolle zentraler Betriebsräte, erschwert aber die lokale Organisation verteilter Belegschaften. Wahlvorstände müssen nun prüfen, ob ihre Einheiten überhaupt wahlberechtigt sind.

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Gesetzesreform gescheitert: Wahl bleibt analog

Die größte Enttäuschung für diesen Wahlzyklus ist ein Nicht-Ereignis: Das geplante „Online-Wahl“-Gesetz ist gescheitert. Ein Gesetzentwurf von Ende 2024, der digitale Wahlen testen sollte, wurde nicht mehr verabschiedet.

Die Wahlen 2026 finden daher ausschließlich per Papierwahl oder etablierter Briefwahl statt. Rechtsberater warnen eindringlich vor jeder Form elektronischer Stimmabgabe – ohne gesetzliche Grundlage wären die Ergebnisse anfechtbar. Diese Rückkehr zum Analogen stellt Unternehmen mit hohem Homeoffice-Anteil vor logistische Herausforderungen, um eine hohe Wahlbeteiligung zu sichern.

Neue Regelung: Wahlrecht für Matrix-Manager

Während die Tür zur Digitalisierung zugefallen ist, hat das BAG die Teilnahme in komplexen Konzernstrukturen erweitert. Nach einem Urteil vom Mai 2025, das nun erstmals flächendeckend zur Anwendung kommt, können Führungskräfte in Matrix-Organisationen in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein.

Ist ein Manager in die Arbeitsprozesse verschiedener Standorte eingebunden, kann er in jedem davon aktives Wahlrecht besitzen. Für die Wahlvorstände bedeutet dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Sie müssen Personallisten standortübergreifend abgleichen, um diese „Matrix-Manager“ korrekt in mehreren Wählerverzeichnissen zu erfassen. Unterlässt man dies, könnten Arbeitgeber oder Gewerkschaften die Wahlergebnisse später anfechten.

Gewerkschaften mobilisieren für „Haltung und Demokratie“

Mit dem nahenden Starttermin intensivieren große Gewerkschaften wie ver.di und der DGB ihre Mobilisierungskampagnen. Unter dem Motto „Haltung zeigen“ stilisieren sie die Wahlen zur Verteidigung demokratischer Werte im Betrieb.

Der DGB betont, dass Betriebsräte nachweislich mit besserer Jobsicherheit und familienfreundlichen Arbeitszeiten einhergehen. Ortsverbände werben aktuell um Kandidaten, besonders unter jungen Beschäftigten und in Branchen mit traditionell niedriger Organisationsrate. Trotz fehlender digitaler Werkzeuge sei eine hohe Beteiligung essenziell, um die Verhandlungsmacht der kommenden vier Jahre zu sichern.

Ausblick: Mehr Rechtsstreits und Reformdruck

Die Betriebsratswahlen 2026, die vom 1. März bis 31. Mai laufen, prägen die deutschen Arbeitsbeziehungen bis 2030. Beobachter rechnen mit einer Welle von Rechtsstreits um den Betriebsstatus entfernter Einheiten nach dem BAG-Urteil. Die strikte Papierwahl dürfte zudem die politische Debatte um eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes neu entfachen, sobald die Ergebnisse vorliegen. Bis dahin gilt für Unternehmen und Wahlvorstände: strikte Verfahrenskonformität, damit die neuen Arbeitnehmervertretungen auf solidem rechtlichen Grund stehen.

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