Betriebsratswahlen 2026: Bundesarbeitsgericht verschärft Regeln für Plattformarbeit
06.02.2026 - 03:56:12Das Bundesarbeitsgericht hat den Betriebsbegriff für moderne Arbeitswelten präzisiert – eine Hürde für Betriebsratsgründungen in der Gig-Economy. Kurz vor den deutschlandweiten Betriebsratswahlen im Frühjahr schafft das höchste deutsche Arbeitsgericht damit klare, aber strenge Vorgaben. Die Kernaussage: Ohne einen echten „Betrieb“ im Sinne des Gesetzes gibt es auch keinen Betriebsrat.
Was zählt als Betrieb? Die neue Klarstellung
In Urteilen vom 28. Januar, die nun veröffentlicht wurden, wies das BAG Forderungen von Mitarbeitern eines großen Lieferdienstes zurück. Diese wollten in einem reinen Liefergebiet einen Betriebsrat wählen. Das Gericht stellte klar: Eine rein geografische Einheit reicht nicht aus.
Entscheidend ist eine organisatorische Einheit mit einer eigenständigen Leitungsmacht. Sprich: Es muss eine Stelle geben, die vor Ort personelle und soziale Entscheidungen treffen kann. Remote arbeitende Teams, die nur digital über eine App gesteuert werden, bilden daher nicht automatisch einen wahlberechtigten Betrieb. Der Fokus liege nicht auf dem Arbeitsort, sondern auf dem Ort der Führungsentscheidungen.
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Diese Abgrenzung ist kein juristisches Klein-Klein. Fehler bei der Betriebsdefinition können die gesamte Wahl anfechtbar machen – ein Risiko, das Initiativen und Unternehmen gleichermaßen beachten müssen.
Kündigungsschutz: Ein starkes, aber kein Allheilmittel
Trotz dieser Hürde bleibt der Schutz für engagierte Mitarbeiter robust. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Initiatoren in mehreren Stufen:
- Vorbereiter: Wer notariell beglaubigt eine Gründungsabsicht erklärt, ist bereits geschützt.
- Einlader: Die ersten drei bis sechs Mitarbeiter, die zur Wahlversammlung einladen, genießen Kündigungsschutz bis zum Wahlergebnis.
- Wahlvorstand & Kandidaten: Sie sind ab ihrer Bestellung bzw. Aufstellung für mindestens sechs Monate nach der Wahl geschützt.
Doch dieser Schutz ist nicht absolut. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich. Sie erfordert aber meist die Zustimmung eines bestehenden Betriebsrats oder ein Gerichtsurteil.
Folgen für Lieferdienste und Remote-Teams
Die Urteile senden ein klares Signal an die Plattformökonomie. Für Fahrer von Lieferdiensten, Crowdworker oder dezentrale Teams wird eine Betriebsratsgründung deutlich schwieriger, wenn keine lokale Leitungsinstanz existiert.
Arbeitsrechtsexperten sehen darin keine Revolution, aber eine notwendige Präzisierung. Die Entscheidungen schaffen Rechtssicherheit für die anstehenden Wahlen zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026. Unternehmen sind nun angehalten, ihre Strukturen klar zu definieren. Gewerkschaften müssen genauer prüfen, welche organisatorische Einheit für eine Wahl infrage kommt.
Modernes Arbeitsrecht an seinen Grenzen
Die Urteile fallen in eine Zeit des Umbruchs. Digitalisierung und Plattformarbeit stellen das traditionelle Betriebsverfassungsgesetz vor Herausforderungen. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 stärkte zwar die Rechte von Gründern, stößt aber an systematische Grenzen.
Die aktuelle Klarstellung dürfte den Druck auf die Politik erhöhen. Sollte der Betriebsbegriff gesetzlich modernisiert werden, um auch Beschäftigten in dezentralen Strukturen eine Stimme zu geben? Diese Debatte wird die Urteile befeuern.
Für die Wahlen 2026 heißt das: Gründungsinitiativen müssen gut vorbereitet sein. Die Unterstützung durch Gewerkschaften wird noch wichtiger. Trotz der Hürden bleibt die Betriebsratsgründung ein fundamentales Recht – flankiert von Schutzmechanismen, die demokratische Mitbestimmung am Arbeitsplatz sichern sollen.
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