Barrierefreiheit, Kabinett

Barrierefreiheit: Kabinett beschließt Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

11.02.2026 - 17:30:11

Die Bundesregierung reformiert das Behindertengleichstellungsgesetz. Für Unternehmen gelten neue Pflichten zur Barrierefreiheit, während Bundesbehörden ihre Gebäude bis 2045 umbauen müssen.

Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Teilhabe von Millionen Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu verbessern.

Privatwirtschaft soll Lösungen finden – Bund muss Gebäude umbauen

Im Zentrum der Novelle steht ein neuer Ansatz für die Privatwirtschaft. Unternehmen werden künftig verpflichtet, im Einzelfall „praktikable Lösungen“ anzubieten, um ihren Service barrierefrei zu gestalten. Statt detaillierter Vorgaben setzt der Gesetzentwurf auf Eigenverantwortung und Dialog. Für Bundesbehörden gelten hingegen klare Pflichten: Ihre Bestandsgebäude müssen bis 2045 vollständig barrierefrei werden – eine Frist, die Kritikern zu lang erscheint.

Anzeige

Unternehmen und Betriebsräte müssen jetzt konkret werden, damit Barrierefreiheit für alle gelingt. Dieses kostenlose E-Book bietet eine praxiserprobte Muster-Betriebsvereinbarung, Checklisten und Verhandlungsstrategien, mit denen sich Inklusionsmaßnahmen rechtssicher umsetzen lassen. Ideal für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte, die Zugänge, Kommunikation und Arbeitsplätze inklusiv gestalten wollen. Jetzt Muster-Betriebsvereinbarung herunterladen

Leichte Sprache wird gestärkt, Assistenzhunde erleichtert anerkannt

Die Verständlichkeit von Behördenkommunikation wird ausgebaut. Ein neues Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache soll deren Verbreitung fördern. Zudem wird die Zertifizierung von Assistenzhunden vereinfacht, um eine seit 2024 klaffende Gesetzeslücke zu schließen. Betroffene hatten zuvor oft Probleme, die Zugangsrechte ihrer ausgebildeten Tiere durchzusetzen.

Lob und scharfe Kritik: Fehlen Sanktionen eine verpasste Chance?

Die Reform reagiert auf Forderungen von Verbänden und UN-Mahnungen. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, lobt sie als eines der wichtigsten Inklusionsprojekte der Legislatur. Doch er und andere Kritiker sehen einen großen Schwachpunkt: Die Privatwirtschaft wird nicht mit Sanktionen wie Bußgeldern belegt. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss keine Konsequenzen fürchten. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman spricht von enttäuschten Erwartungen.

Nächste Schritte und überschaubare Kosten

Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung, wo noch Nachbesserungen möglich sind. Die finanziellen Belastungen werden als gering eingeschätzt. Für den Bund entstehen jährliche Kosten von maximal 2,9 Millionen Euro sowie einmalige Ausgaben von knapp 70 Millionen Euro über 20 Jahre. Die Regierung argumentiert, dass barrierefreie Unternehmen neue Kundengruppen erschließen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

@ boerse-global.de

Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.