BAG-Urteil, Rechte

BAG-Urteil stärkt Rechte von Kopftuchträgerinnen

11.02.2026 - 12:52:12

Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz und erklärt pauschale Neutralitätsklauseln für private Sicherheitskräfte für rechtswidrig.

Das Bundesarbeitsgericht hat pauschale Neutralitätsregeln für private Sicherheitskräfte gekippt. Ein pauschales Kopftuchverbot bei Luftsicherheitsassistentinnen ist rechtswidrig.

Grundsatzurteil gegen Diskriminierung

In einem wegweisenden Urteil stärkt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte muslimischer Beschäftigter im Sicherheitsgewerbe. Die Richter in Erfurt entschieden Ende Januar, dass eine Bewerberin nicht wegen ihres religiösen Kopftuchs abgelehnt werden darf. Das Urteil betrifft konkret Luftsicherheitsassistentinnen an Flughafen-Kontrollstellen. Private Sicherheitsunternehmen können sich demnach nicht mehr auf vage Neutralitätserfordernisse berufen, wenn sie Bewerberinnen mit Kopftuch ablehnen.

Der Achte Senat des BAG urteilte im Fall 8 AZR 49/25, dass Sicherheitskräfte an Passagier- und Gepäckkontrollen grundsätzlich religiöse Kopfbedeckungen tragen dürfen. Die Ablehnung einer qualifizierten Bewerberin allein wegen ihres Kopftuchs auf dem Bewerbungsfoto verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

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Konkreter Fall aus Hamburg

Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine Muslima, die sich bei einem privaten Sicherheitsunternehmen am Hamburger Flughafen beworben hatte. Das Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitskontrollen durchführt, lehnte sie ab – mit Verweis auf eine interne Kleiderordnung und staatliche Neutralitätsvorgaben.

Das Gericht ließ diese Argumente nicht gelten. Die Richter fanden keine spezifische Regelung im Luftsicherheitsrecht, die religiöse Symbole verbietet. Der Arbeitgeber habe keine konkreten Belege vorbringen können, dass Kopftücher jemals zu Betriebsstörungen oder Konflikten geführt hätten. Die pauschale Ablehnung war damit diskriminierend.

Die Klägerin erhält nun 3.500 Euro Entschädigung für die Verletzung ihrer Persönlichkeits- und Religionsfreiheit.

Hohe Hürden für Neutralitätsklauseln

Rechtsexperten werten das Urteil als klare Verschärfung der Anforderungen an Neutralitätsregeln. Zwar hat der Europäische Gerichtshof in der Vergangenheit betriebliche Neutralitätsgebote grundsätzlich für zulässig erklärt. Das BAG stellt nun aber klar: Arbeitgeber erhalten keinen Blankoscheck.

Für ein rechtmäßiges Verbot muss eine objektive Notwendigkeit bestehen. Bei Luftsicherheitsassistentinnen sahen die Richter diese nicht gegeben. Allein die Ausübung hoheitlicher Aufgaben rechtfertige kein pauschales Verbot religiöser Symbole. Die Religionsfreiheit der Beschäftigten wiegt hier schwerer als abstrakte Neutralitätserwägungen.

Branche muss umdenken

Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die private Sicherheitsbranche und andere Bereiche, in denen private Unternehmen öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Unternehmen müssen ihre Kleiderordnungen und Einstellungspraktiken überprüfen. Vage formulierte Neutralitätsklauseln ohne konkreten Sachgrund sind jetzt angreifbar.

Das Urteil passt zu einem Trend in der deutschen Rechtsprechung, der Neutralitätsargumente immer kritischer hinterfragt – besonders wenn sie muslimische Frauen benachteiligen. Die Beweislast liegt nun eindeutig beim Arbeitgeber: Er muss konkrete Risiken oder gesetzliche Verbote nachweisen.

Gewerkschaften wie ver.di begrüßen das Urteil als Erfolg für Vielfalt und Chancengleichheit am Arbeitsplatz.

Ausblick auf weitere Bereiche

Rechtsbeobachter rechnen nun mit einer Welle von Richtlinien-Überarbeitungen in der Luftsicherheitsbranche. Personalabteilungen müssen geschult werden, um unbewusste Vorurteile abzubauen und Ablehnungen sachlich zu begründen.

Langfristig könnte das Urteil auch andere Bereiche beeinflussen, in denen private Anbieter öffentliche Aufgaben übernehmen – etwa im Gesundheitswesen, in der Sozialarbeit oder im Bildungswesen. Die Grundsätze zur objektiven Notwendigkeit von Neutralitätsverboten könnten auf ähnliche Konstellationen übertragen werden.

Die Botschaft aus Erfurt ist klar: Die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz lässt sich nicht durch theoretische Bedenken aushebeln.

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