BaFin, Regeln

BaFin lockert Regeln für Aktionärs-Zusammenarbeit

06.04.2026 - 14:39:48 | boerse-global.de

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Regeln für Abstimmungen zwischen Großaktionären deutlich gelockert. Dies folgt einem EuGH-Urteil und soll mehr Spielraum für ESG-Engagement und Shareholder-Aktivismus schaffen.

BaFin lockert Regeln für Aktionärs-Zusammenarbeit - Foto: über boerse-global.de

Deutschlands Kapitalmarkt erlebt eine historische Wende: Seit Anfang April gelten deutlich gelockerte Regeln für die Abstimmung zwischen Großaktionären. Diese Reform beendet Jahrzehnte strenger Überregulierung.

Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Februar 2026. Das Gericht stellte fest, dass die deutsche Auslegung der Transparenzrichtlinie zu streng war. Die Finanzaufsicht BaFin zog nun Konsequenzen und passte ihre Verwaltungspraxis mit einer Aufsichtsmitteilung Ende März an.

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EuGH-Urteil zwingt BaFin zum Kurswechsel

Der EuGH kippte in seinem Grundsatzurteil die bisherige deutsche Praxis zur „acting in concert“-Meldepflicht. Deutschland hatte mit Paragraf 34 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) über das EU-Recht hinausgehende Meldepflichten geschaffen.

BaFin reagierte umgehend. Seit dem 1. April 2026 wendet die Behörde mehrere zentrale Zurechnungstatbestände nicht mehr an. Konkret betrifft dies die Nummern 3 und 5 in Paragraf 34 Absatz 1 WpHG. Eine Meldepflicht entsteht jetzt nur noch, wenn Aktionäre eine langfristige gemeinsame Unternehmenspolitik verfolgen.

Das bedeutet: Koordinierte Aktionen zu einzelnen Tagesordnungspunkten auf Hauptversammlungen lösen keine Meldepflicht mehr aus. Die früheren „Haarauslöser“-Regelungen gehören der Vergangenheit an.

Mehr Spielraum für ESG-Engagement und Aktivismus

Die Lockerung kommt insbesondere nachhaltigen Investoren zugute. Bislang scheuten viele institutionelle Anleger gemeinsame Initiativen für Klimaziele oder Sozialstandards. Die Angst vor ungewollten Meldepflichten war zu groß.

Jetzt entfällt dieses Hemmnis. BaFin stellt klar: Die Abstimmung über Nachhaltigkeitsthemen oder allgemeine Governance-Verbesserungen gilt nicht automatisch als „gemeinsame Politik“. Es sei denn, sie zielt auf einen dauerhaften Kontroll- oder Strategiewechsel ab.

Rechtsexperten erwarten dadurch deutlich mehr Shareholder-Aktivismus. Anleger können ihren Einfluss bündeln, ohne bürokratische Fallstricke fürchten zu müssen. Das könnte die Kontrolle von Vorständen stärken – gerade bei der Umsetzung von EU-Nachhaltigkeitsvorgaben.

Teil einer größeren Deregulierungswelle

Die Reform steht nicht allein da. Sie ist eingebettet in das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II), das die Bundesregierung vorantreibt. Dieses Gesetzespaket soll Bürokratie abbauen und den Finanzstandort Deutschland attraktiver machen.

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Parallel wurde bereits das „Millionenkreditmeldewesen“ abgeschafft. Die Kombination dieser Maßnahmen zeigt: Die Politik setzt auf Entbürokratisierung. In schwieriger Wirtschaftslage soll der Kapitalmarkt effizienter werden, um Unternehmen im Land zu halten.

Kritik an möglichen Schlupflöchern

Nicht alle begrüßen die Lockerung. Manche Governance-Experten warnen vor Risiken. Die neuen Regeln könnten „anschleichende Übernahmen“ erlehtern, bei denen Investoren heimlich große Positionen aufbauen.

BaFin betont jedoch, weiter wachsam zu bleiben. Die Aufsicht behält sich vor, einzugreifen, wenn Koordination offensichtlich Übernahmeregelungen umgehen soll. Der Grenzbereich zwischen Engagement und Kontrollübernahme bleibt sensibel.

Der Gesetzgeber will die administrative Praxis noch 2026 gesetzlich festschreiben. Bis dahin gelten die BaFin-Leitlinien vom April 2026 als verbindlicher Rahmen. Marktteilnehmer sollten ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen.

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