Arbeitsschutz: Neuer Gesetzentwurf zu Sicherheitsbeauftragten droht zu scheitern
02.03.2026 - 08:31:13 | boerse-global.de
Die geplante Reform der Bestellungspflicht für Sicherheitsbeauftragte stößt auf massive Kritik. Gewerkschaften und Verbände warnen vor Rechtsunsicherheit und Bürokratie.
Im Bundestag wird heute ein Gesetzentwurf verhandelt, der die betriebliche Praxis grundlegend verändern könnte. Bisher müssen Unternehmen ab 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Künftig soll diese Pflicht an das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung geknüpft werden – und zwar immer dann, wenn diese eine "besondere Gefährdungslage" feststellt.
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Doch genau dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist der Hauptkritikpunkt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und andere Organisationen bemängeln in ihren Stellungnahmen scharf, dass die Definition vage bleibt. Es fehlten klare Kriterien, was bei den Unternehmen zu Überforderung führen würde.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des deutschen Arbeitsschutzes. Jeder Arbeitgeber muss systematisch alle potenziellen Gefahren für seine Mitarbeiter ermitteln – von physischen Belastungen bis hin zu psychischen Risiken wie Stress. Auf dieser Grundlage werden Schutzmaßnahmen geplant, umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft.
Der Gesetzentwurf will dieses Instrument nun zur entscheidenden Weiche machen. Statt fester Mitarbeiterzahlen soll die dokumentierte Risikolage im Betrieb darüber entscheiden, ob ein Sicherheitsbeauftragter nötig ist. Die Verantwortung für diese Einschätzung läge damit vollständig bei den Unternehmen.
Mehr Bürokratie statt Entlastung?
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Die Kritiker befürchten das Gegenteil der beabsichtigten Flexibilisierung. Statt einer Vereinfachung drohe eine bürokratische Überfrachtung der Gefährdungsbeurteilung. Diese müsste um eine weitere, komplexe Bewertungsaufgabe erweitert werden, ohne dass klare Leitplanken existieren.
Diese Debatte kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Erst zum 1. Januar 2026 trat die reformierte DGUV Vorschrift 2 in Kraft, die auf mehr Flexibilität und Eigenverantwortung der Unternehmen setzt. Sie erkennt erstmals digitale Beratungsformen an und erleichtert kleinen Betrieben den Zugang zu Präventionsangeboten. Der neue Gesetzentwurf wirkt wie ein Schritt zurück in eine Zeit unklarer Vorgaben.
Die heutige Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales wird zeigen, ob der Gesetzgeber an seinen Plänen festhält. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird eines deutlich: Die sorgfältige Dokumentation betrieblicher Risiken gewinnt weiter an Bedeutung – nicht nur für den Schutz der Mitarbeiter, sondern auch für die eigene Rechtssicherheit.
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