Arbeitsschutz 2026: Neue Regeln, mehr Kontrollen, höhere Risiken
21.02.2026 - 15:22:12 | boerse-global.deDie umfassendste Reform der Betriebsärzte-Betreuung seit über einem Jahrzehnt trifft auf verschärfte Kontrollen. Für Unternehmen wird Compliance zur Überlebensfrage.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Spielregeln für den betrieblichen Arbeitsschutz. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 bringt mehr Flexibilität, aber auch neue Pflichten. Parallel erhöht das Arbeitsschutzkontrollgesetz den Druck: Behörden müssen künftig fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr kontrollieren. Gleichzeitig rückt eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) spezifische Risikogruppen wie Leiharbeiter in den Fokus. Die Botschaft ist klar: Wer heute beim Arbeitsschutz nachlässig ist, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern gefährdet die gesamte Unternehmensexistenz.
DGUV Vorschrift 2: Digitalisierung und neue Schwellen
Die Neufassung der Vorschrift modernisiert die arbeitsmedizinische Betreuung grundlegend. Eine zentrale Änderung: Die Schwelle für vereinfachte Betreuungsmodelle wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Von dieser Entlastung für Kleinbetriebe profitieren vor allem Handwerksbetriebe und kleine Familienunternehmen.
Erstmals schafft der Gesetzgeber nun auch klare Rahmen für die digitale Betreuung. Während die Erstbegehung vor Ort Pflicht bleibt, können Folgebesuche von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) auch online oder telefonisch erfolgen. Das erhöht die Planbarkeit für Unternehmen mit vielen Standorten.
Zugleich öffnet sich das Feld für neue Expertise: Künftig können auch Arbeitspsychologen und Naturwissenschaftler zur SiFa qualifiziert werden. Dies soll frisches Know-how in die betriebliche Prävention bringen.
BAuA-Studie: Zeitarbeit als Risikofokus
Eine Pressemitteilung der BAuA vom 19. Februar 2026 unterstreicht, warum pauschale Lösungen nicht mehr genügen. Die Daten zeigen: 40 Prozent der Leiharbeiter sind in der Industrie tätig. Dort sind sie überdurchschnittlich oft körperlicher Schwerarbeit, Lärm und Staub ausgesetzt.
Diese Erkenntnis hat direkte Konsequenzen für die betriebliche Praxis. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Beschäftigtengruppen erfassen – auch Zeitarbeiter. Die rechtliche Verantwortung für deren Schutz trägt stets das entleihende Unternehmen. Lücken in der Dokumentation oder Umsetzung von Schutzmaßnahmen können hier schnell zum Haftungsfall werden.
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Verscharfte Haftung und Kontrolldruck
Die Risiken bei Verstößen sind massiv gestiegen. Neben hohen Bußgeldern drohen persönliche Konsequenzen für verantwortliche Führungskräfte nach § 130 OWiG (Verletzung der Aufsichtspflicht). Im Schadensfall sind sogar strafrechtliche Verfahren möglich.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz setzt zusätzlich an: Die festgelegte Mindestkontrollquote von fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr wird die Zahl der Betriebsprüfungen spürbar erhöhen. Für Unternehmen bedeutet das: Nur ein lückenlos dokumentiertes und gelebtes Arbeitsschutzmanagement bietet Schutz vor Sanktionen.
Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz
Die Entwicklungen markieren einen grundlegenden Wandel. Die neue DGUV Vorschrift 2 gibt mehr Spielraum, verlangt aber auch mehr Eigenverantwortung. Die BAuA-Daten zeigen, dass Gefährdungsbeurteilungen immer differenzierter werden müssen.
Unternehmen stehen vor einer strategischen Entscheidung. Sie können Arbeitsschutz als lästige Pflichtaufgabe betrachten – oder als Chance begreifen. Investitionen in digitale Compliance-Strukturen und eine präventive Sicherheitskultur zahlen sich mehrfach aus: Sie schützen vor Haftungsrisiken, senken Ausfallzeiten und machen Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver.
Die Zukunft wird weitere Themen auf die Agenda bringen: Psychische Belastungen und der Schutz in hybriden Arbeitsmodellen gewinnen an Bedeutung. Compliance im Arbeitsschutz ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Wer ihn heute professionell angeht, sichert sich morgen entscheidende Wettbewerbsvorteile.
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