Arbeitsschutz 2026: Neue Regeln für Betriebe ab 20 Mitarbeitern
02.04.2026 - 09:40:32 | boerse-global.deAb 20 Beschäftigten gelten verschärfte Vorgaben im Arbeitsschutz. Gleichzeitig lockert der Bundestag die Pflicht für Sicherheitsbeauftragte. Unternehmen müssen sich auf mehr Kontrollen einstellen.
Die reformierte DGUV Vorschrift 2 und ein neues Gesetz verändern die Spielregeln für den betrieblichen Arbeitsschutz grundlegend. Während kleine Betriebe entlastet werden, steigen für Unternehmen ab der 21-Personen-Grenze die Anforderungen. Sie fallen nun in die sogenannte Regelbetreuung.
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Höhere Schwellen, strengere Betreuung
Die wichtigste Änderung: Die Grenze für die vereinfachte Betreuung wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben. Überschreitet ein Betrieb diese Marke, muss er die Regelbetreuung nach festen Vorgaben umsetzen. Alternativ bleibt bis 50 Beschäftigte das Unternehmermodell.
Die Regelbetreuung gliedert sich in zwei Säulen: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung. Bei der Grundbetreuung gibt es eine zentrale Neuerung. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) müssen jeweils mindestens 20 Prozent der Betreuungszeit leisten. Diese feste Quote soll medizinische und technische Aspekte gleichgewichtig berücksichtigen.
Sicherheitsbeauftragte: Mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung
Parallel hat der Bundestag die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gelockert. Die verbindliche Schwelle stieg von 20 auf 50 Beschäftigte. Die Regierung verspricht sich davon eine jährliche Entlastung der Wirtschaft um 135 Millionen Euro.
Doch Vorsicht: Diese Lockerung gilt nicht pauschal. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, bleibt die Pflicht ab 20 Mitarbeitern bestehen. Die Entscheidung hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. In Risikobranchen wie dem Baugewerbe werden Sicherheitsbeauftragte daher auch unter der neuen Grenze Standard bleiben.
Wer auf sie verzichtet, muss dies gut begründen können. Bei Unfällen oder behördlichen Kontrollen drohen sonst Bußgelder und Haftungsrisiken.
Digitalisierung hält Einzug in den Arbeitsschutz
Ein Meilenstein der Reform ist die offizielle Anerkennung digitaler Betreuungsformen. Bis zu einem Drittel der Leistungen von Betriebsarzt und Sifa dürfen nun digital erbracht werden. Das umfasst Videosprechstunden oder digitale Begehungen per mobiler Geräte.
Gleichzeitig steigen die Qualitätsanforderungen. Die Fachleute müssen in ihren Jahresberichten nun Fortbildungsnachweise vorlegen. Auch die Zugangsvoraussetzungen zur Sifa-Ausbildung wurden erweitert. Künftig können auch Experten aus Arbeitspsychologie oder Chemie die Qualifikation erwerben – ein klares Signal für die gewandelten Gefährdungen in der Arbeitswelt.
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Behörden kontrollieren stärker nach
Unternehmen sollten die Neuerungen ernst nehmen. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden müssen ab diesem Jahr mindestens fünf Prozent aller Betriebe kontrollieren. Jeder zwanzigste Betrieb wird also jährlich überprüft, ob physisch oder digital.
Der Fokus liegt dabei auf der Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung. Es reicht nicht mehr, Dokumente in der Schublade zu haben. Die Behörden prüfen, ob die Maßnahmen im Alltag auch umgesetzt werden. Besonders im Visier: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Angesichts steigender Fehlzeiten durch mentale Erkrankungen fordern die Unfallversicherungsträger hier mehr Systematik.
Was bedeutet das für Betriebe? Arbeitsschutz wird für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern zum strategischen Thema. Die Kombination aus digitalen Möglichkeiten, psychischer Prävention und schärferen Kontrollen erfordert ein aktives Management. Die nächste Stufe zeichnet sich bereits ab: KI-gestützte Systeme für die Echtzeit-Gefährdungsbeurteilung könnten bald zum Standard werden.
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