Arbeitsrecht, Gericht

Arbeitsrecht: Gericht lockert Regeln für Massenentlassungen

03.02.2026 - 23:13:12

Das Landesarbeitsgericht Hamm erkennt kleinere Verfahrensfehler bei betriebsbedingten Kündigungen an. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht steht jedoch noch aus.

Ein aktuelles Urteil könnte die bisher extrem strengen Formalien bei betriebsbedingten Kündigungswellen aufweichen. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass kleinere Fehler im vorgeschriebenen Verfahren nicht zwangsläufig alle Kündigungen unwirksam machen.

Diese Entscheidung markiert eine potenzielle Wende in der deutschen Rechtsprechung. Bislang konnten schon geringfügige Unstimmigkeiten in der Kommunikation mit dem Betriebsrat eine gesamte Massenentlassung zu Fall bringen. Für Unternehmen bedeutet das Urteil eine mögliche Entlastung, während Betriebsräte und Arbeitnehmer die Entwicklung genau beobachten müssen.

Der Fall: Widersprüchliche Zahlen im Konsultationsschreiben

Im konkreten Fall ging es um die Betriebsstilllegung durch einen Insolvenzverwalter. Das Schreiben an den Betriebsrat nannte zunächst 61 betroffene Mitarbeiter, eine beigefügte Liste führte jedoch nur 31 Namen auf. Später wurden in der offiziellen Anzeige bei der Agentur für Arbeit 34 Kündigungen gemeldet.

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Ein gekündigter Mitarbeiter zog vor Gericht und bekam in erster Instanz Recht. Das Arbeitsgericht Hagen sah das Konsultationsverfahren als fehlerhaft an und erklärte die Kündigung für unwirksam. Das Landesarbeitsgericht Hamm kippte diese Entscheidung nun. Die Richter sahen den Zweck des Verfahrens – die umfassende Information des Betriebsrats – trotz der widersprüchlichen Zahlen als erfüllt an.

Ein Paradigmenwechsel im strengen Formalismus?

Die Entscheidung fällt in eine Phase intensiver Diskussionen über das Massenentlassungsrecht. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben in der Vergangenheit eine sehr strenge Linie vertreten. Fehler in der formalen Abwicklung führten regelmäßig zur Unwirksamkeit aller Kündigungen.

Das Urteil aus Hamm deutet nun eine andere Gewichtung an. Es stellt stärker auf die materielle Bedeutung eines Fehlers ab: Wurde der Betriebsrat im Kern umfassend informiert und konnte seine Mitwirkungsrechte wahrnehmen? Wenn ja, könnten formale Ungenauigkeiten künftig toleriert werden. Diese pragmatischere Sichtweise wäre ein bedeutender Schritt weg vom reinen Formalismus.

Noch ist nichts entschieden: Revision zum BAG zugelassen

Die grundsätzliche Bedeutung des Falls zeigt sich darin, dass die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen wurde. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter müssen nun entscheiden, ob sie der neuen Linie folgen oder an ihrer bisherigen strengen Praxis festhalten.

Bis zu einer endgültigen Klärung gilt für Arbeitgeber weiterhin: Höchste Sorgfalt ist geboten. Jeder Fehler im komplexen Verfahren bleibt ein hohes finanzielles Risiko durch mögliche Nachzahlungen und lange Rechtsstreitigkeiten. Für Betriebsräte bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht mehr blind auf formale Mängel verlassen können, sondern jeden Einzelfall genau prüfen müssen. Die Debatte um den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen ist damit neu entfacht.

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