Spannung, Regeln

Arbeiten unter Spannung: Neue Regeln fordern 2026 sofortiges Handeln

02.01.2026 - 21:42:11

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte wird 2026 zur dringenden Compliance-Pflicht. Grund sind eine entscheidende Normen-Übergangsfrist im Mai und verschärfte Produktsicherheits-Regeln.

BERLIN – Mit dem Jahresstart steht für deutsche Unternehmen eine ungewöhnlich dringende Aufgabe an: die elektrotechnische Unterweisung. Was lange als Routine galt, gewinnt 2026 neue Brisanz. Der Grund ist eine doppelte regulatorische Zange. Zum einen läuft am 29. Mai die Übergangsfrist für die alte Fassung der Schlüsselnorm DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1) aus. Zum anderen verschärft das angepasste Produktsicherheitsgesetz die Anforderungen an Schutzausrüstung. Für Sicherheitsverantwortliche bedeutet das: Die übliche „Check-the-Box“-Mentalität reicht in diesem Jahr nicht aus.

Die gesetzliche Grundlage ist klar: DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Für das gefährliche „Arbeiten unter Spannung“ (AuS) gelten besonders strenge Regeln. Der eigentliche Treiber in diesem Jahr ist jedoch der Normenwechsel. Ab dem 30. Mai 2026 müssen alle Arbeitsverfahren und Sicherheitsanweisungen vollständig mit der aktualisierten Norm harmonisiert sein.

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Was passiert bei Verstößen? „Unternehmen, die ihre internen AuS-Anweisungen nicht rechtzeitig anpassen, gehen ein erhebliches Haftungsrisiko ein“, warnt ein Compliance-Experte. Im Schadensfall könnte eine nicht normgerechte Unterweisung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Die Deutsche Kommission für Elektrotechnik (DKE) bestätigt den Stichtag. Die Branche steht damit vor einem echten „Compliance-Engpass“ im ersten Halbjahr.

Produktsicherheit: Neue Pflichten für Schutzausrüstung

Doch die Norm ist nur eine Seite der Medaille. Parallel tritt die EU-General Product Safety Regulation (GPSR) in nationales Recht über. Das hat direkte Auswirkungen auf die Praxis. Künftig liegt eine größere Beweislast bei den Arbeitgebern, die nachweisen müssen, dass ihre isolierenden Werkzeuge und ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) den neuen Konformitätsstandards entsprechen.

Die Konsequenz für die Unterweisung 2026 ist eindeutig: Sie muss Mitarbeiter aktiv schulen, nicht konforme oder veraltete Ausrüstung zu identifizieren. Eine Unterweisung, die diese konkreten Prüfpflichten ausspart, gilt vor einem Auditor oder dem Versicherer möglicherweise als unzureichend. Ein simpler Theorieteil genügt nicht mehr.

Digitale Dokumentation und der wertvolle AuS-Pass

Die Art der Wissensvermittlung ändert sich grundlegend. Theoretische Inhalte wandern zunehmend in digitale, revisionssichere Lernplattformen. Der praktische Teil für AuS bleibt jedoch unverändert hands-on. Schulungsanbieter verzeichnen für Januar und Februar bereits einen Buchungsboom, getrieben von der Frühjahrs-Instandhaltung.

Ein zentrales Dokument rückt dabei in den Fokus: der „AuS-Pass“. Seine Gültigkeit hängt von regelmäßiger Praxis und Unterweisung ab. Hat ein Mitarbeiter längere Zeit keine Live-Arbeiten durchgeführt, reicht die Jahresunterweisung allein womöglich nicht aus. In diesem Fall kann ein vollständiger Auffrischungskurs nötig sein, um die Berechtigung zurückzuerlangen.

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Die Botschaft der Experten ist klar: Nutzen Sie die ersten Januarwochen für ein Audit. Prüfen Sie Ihre Unterweisungsmaterialien gegen die Anforderungen der DIN VDE 0105-100. Integrieren Sie die neuen Prüfkriterien für Schutzausrüstung. Und achten Sie bei externen Dienstleistern darauf, dass diese nicht nur qualifiziert, sondern auch in Ihr firmenspezifisches Sicherheitskonzept eingebunden sind – ohne dabei in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten.

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