AstraZeneca, Studien

AstraZeneca: eVOLVE-Lung02 gestoppt, zwei Studien erfolgreich

Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 13:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de

AstraZeneca stoppt Lungenkrebs-Studie, meldet aber Erfolge bei Enhertu und Tagrisso-Kombination. Analysten erhöhen das Kursziel.

AstraZeneca: Krebs-Pipeline liefert gemischte Studienergebnisse
Abstraktes, professionelles Laborumfeld mit medizinischen Forschungsgeräten in klinischem Licht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der britisch-schwedische Pharmakonzern AstraZeneca blickt auf eine Woche mit gegensätzlichen Signalen aus seiner Forschungsabteilung zurück. Während das Unternehmen Fortschritte bei wichtigen Krebsmedikamenten erzielte, musste ein anderes klinisches Programm aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten gestoppt werden. Die Kursentwicklung spiegelt die Suche nach einer klaren Richtung wider.

Gemischtes Bild in der Lungenkrebs-Forschung

Im Zentrum der jüngsten Entwicklungen steht die Onkologie-Sparte des Konzerns. AstraZeneca gab am Montag bekannt, dass die Phase-3-Studie eVOLVE-Lung02 vorzeitig beendet wird.

Ein unabhängiges Datenüberwachungskomitee kam zu dem Schluss, dass die Kombination aus dem Wirkstoff Volrustomig und einer Chemotherapie die primären Endpunkte beim progressionsfreien Überleben sowie beim Gesamtüberleben bei Patienten mit metastasiertem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC) voraussichtlich nicht erreichen wird.

Dem stehen jedoch zwei klinische Erfolge gegenüber. In der Phase-3-Studie DESTINY-Lung04, die gemeinsam mit Daiichi Sankyo durchgeführt wird, zeigte das Medikament Enhertu eine statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Verbesserung des progressionsfreien Überlebens in der Erstlinienbehandlung von Patienten mit HER2-mutiertem fortgeschrittenem NSCLC.

Parallel dazu meldete AstraZeneca gemeinsam mit seinem Partner Hutchmed positive Ergebnisse der SAFFRON-Studie. Hier erreichte die Kombination aus Tagrisso (Osimertinib) und Savolitinib die angestrebten Endpunkte bei einer spezifischen, MET-getriebenen Form von Lungenkrebs. Detaillierte Daten zu diesen Studien sollen auf einer kommenden medizinischen Fachtagung präsentiert werden.

Analysten-Optimismus und Marktreaktion

Trotz der gemischten Nachrichtenlage aus den Laboren zeigen sich Marktbeobachter zuversichtlich. Rajan Sharma, Analyst bei Goldman Sachs, bekräftigte am vergangenen Donnerstag seine Kaufempfehlung für die Aktie. Er hob das Kursziel von 16.070 GBX auf 16.300 GBX an. Diese Einschätzung stützt die Erwartung, dass die Erfolge in der breit gefächerten Pipeline die Rückschläge bei Einzelprojekten kompensieren können.

Im Handel am Freitag legte das Papier um 1,1 % auf 142,45 € zu. Damit konnte sich der Wert zwar stabilisieren, weist jedoch im laufenden Jahr noch eine negative Performance auf. Seit Jahresanfang verzeichnete der Titel einen Rückgang von 9,8 %. Der aktuelle Kurs notiert zudem rund 5,3 % unter dem gleitenden Durchschnitt der vergangenen 50 Tage, was die kurzfristige Konsolidierungsphase der Aktie unterstreicht.

Strategische Entwicklungen und rechtliche Schritte

Neben der klinischen Forschung treibt der Konzern seine internationale Strategie voran. Die Tochtergesellschaft AstraZeneca Pharma India meldete am 10. August für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026-27 ein Umsatzplus von 30 % auf 682,8 Crore Rupien.

Dieses Wachstum wurde maßgeblich durch die Onkologie-Sparte getrieben, die ein Plus von 26 % erzielte. Die Aktionäre des indischen Zweigs stimmten zudem der Ausschüttung einer Schlussdividende von 36 Rupien pro Aktie zu.

Auf administrativer Ebene gab das Unternehmen am Montag bekannt, dass 11.133 Stammaktien im Rahmen eines Performance-Plans an Finanzvorstand Aradhana Sarin übertragen wurden. Dies erfolgte nach Abschluss eines dreijährigen Leistungszeitraums. Auf dem US-Markt setzt sich AstraZeneca zudem juristisch zur Wehr.

AstraZeneca Pharmaceuticals LP reichte am Freitag letzter Woche eine Klage gegen den Generalstaatsanwalt von Illinois ein. Ziel ist es, ein neues Gesetz des Bundesstaates anzufechten, das die Vertragsgestaltung mit Apotheken im Rahmen des Bundesprogramms 340B regelt. Das Unternehmen macht hierbei eine vorrangige Zuständigkeit des Bundesrechts geltend.

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