Zu wem gehört Orange? - Urteil im Obi-Farbstreit erwartet
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 05:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Unternehmen ist der Ansicht, seine "Hausfarbe" sei ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ließ Obi den Farbton daher als Farbmarke eintragen. Konkurrierende Ketten beantragten jedoch die Löschung und waren damit auch beim Bundespatentgericht erfolgreich. Obi zog daraufhin vor den BGH.
Die Chancen für den Erfolg der Klage dürften eher gering sein, hatte der Erste Zivilsenat in einer vorläufigen Einschätzung bei der Verhandlung im Mai durchblicken lassen. Der BGH folgte dabei vielen Argumenten des Bundespatentgerichts. Dieses war unter anderem zu dem Schluss gekommen, dass die nötige Unterscheidungskraft fehle und die Farbe Orange nicht eindeutig und ausschließlich Obi zuzuordnen sei. Auch andere Baumarktketten verwendeten die Farben Orange oder Rot. (Az. I ZB 58/25)/avg/kre/DP/men
