Zoll startet digitale Offensive gegen Schwarzarbeit
18.01.2026 - 22:56:12Ab sofort kontrolliert der deutsche Zoll Unternehmen mit schärferen Werkzeugen und mehr Befugnissen. Ein neues Gesetz ermöglicht es den Finanzkontrolleuren, direkt auf digitale Firmendaten zuzugreifen. Ziel ist es, Steuerbetrug und Lohndumping effektiver zu bekämpfen.
Seit dem 1. Januar 2026 operiert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls mit erweiterten Vollmachten. Grundlage ist das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit“ (SchwarzArbMoDiG), das der Bundestag im November 2025 beschloss. Die Behörde setzt nun auf eine datengetriebene, risikobasierte Kontrollstrategie statt auf Stichproben. Besonders im Fokus stehen Branchen wie das Baugewerbe, die Logistik oder die Gastronomie.
Zentrale Datenanalyse identifiziert Risikofälle
Herzstück der Reform ist eine neue Zentrale der FKS mit einem systematischen Risikomanagement. Diese wertet automatisiert Daten von Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern aus, um Unternehmen mit auffälligen Mustern zu identifizieren. „Der Zoll geht von der Gießkanne zur gezielten Spritze über“, erklärt ein Experte für Arbeitsrecht. Verdächtige Firmen landen so schneller auf dem Prüfstand.
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Während einer Betriebsprüfung können die Beamten nun direkten digitalen Zugriff auf die Lohnbuchhaltung, Personaldatenbanken und andere elektronische Aufzeichnungen verlangen. Diese Befugnis beschleunigt die Kontrollen erheblich und erhöht den Druck auf Unternehmen, ihre digitale Buchführung lückenlos und transparent zu führen.
Neue Branchen unter verschärfter Beobachtung
Die Liste der sogenannten hochriskanten Branchen wurde erweitert. Neben den klassischen Verdächtigen wie Bau, Gastgewerbe und Gebäudereinigung stehen nun auch Friseur- und Kosmetikbetriebe sowie plattformbasierte Lieferdienste unter verschärfter Beobachtung. Diese Erweiterung spiegelt die Entwicklungen am modernen Arbeitsmarkt wider, insbesondere die Sorge um faire Arbeitsbedingungen in der Gig-Economy.
Für alle risikobehafteten Sectors gelten strengere Pflichten: Mitarbeiter müssen während der Arbeitszeit einen gültigen Lichtbildausweis bei sich führen. Arbeitgeber müssen ihre Belegschaft schriftlich über diese Pflicht informieren und den Nachweis darüber dokumentieren. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Fokus auf digitale Compliance wird entscheidend
Für Unternehmen bedeutet das neue Gesetz vor allem eines: Die Qualität der digitalen Buchführung wird zum entscheidenden Faktor. Wer plausible und konsistente Daten vorweist, hat weniger mit Kontrollen zu rechnen. Wer Unstimmigkeiten bei Lohnabrechnungen, Sozialbeiträgen oder Mindestlohn-Meldungen aufweist, rückt dagegen in den Fokus der rund 3.000 bundesweit eingesetzten Zollfahnder.
Der wirtschaftliche Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird auf Hunderte Millionen Euro jährlich geschätzt. Die Modernisierung der FKS soll diese Schattenwirtschaft wirksamer eindämmen, fairen Wettbewerb schützen und staatliche Einnahmen sichern. Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse daher umgehend überprüfen – die nächste digitale Betriebsprüfung könnte näher sein, als sie denken.
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