Zeiterfassung: Deutsche Unternehmen unter Druck
23.02.2026 - 04:40:12 | boerse-global.deDie Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung ist für deutsche Unternehmen längst Realität – und wird nun rigoros durchgesetzt. Während die Politik noch über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes debattiert, schaffen Gerichte und Aufsichtsbehörden Fakten. Für viele Betriebe endet damit die Phase des Abwartens.
Kontrollen verschärfen sich, Bußgelder drohen
Die strategische Hoffnung vieler Unternehmen, ohne ein neues „Stechuhr-Gesetz“ keine Konsequenzen fürchten zu müssen, erweist sich als Trugschluss. Die Aufsichtsbehörden der Länder warten nicht länger auf eine Gesetzesreform aus Berlin. Stattdessen setzen sie die bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes direkt durch.
Verwaltungsgerichte haben bestätigt: Gewerbeaufsichtsämter können die Einführung eines lückenlosen Zeiterfassungssystems per Bescheid anordnen. Die Gerichte sehen diese Pflicht als unmittelbaren Bestandteil des Gesundheitsschutzes. Verstöße werden bei Betriebsprüfungen aktiv geahndet. Bußgelder können bis zu 30.000 Euro pro Fall erreichen.
Die rechtliche Basis: Starre Regeln von 1994
Unabhängig von der Debatte um die Zeiterfassung gelten weiterhin die Kernvorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) aus dem Jahr 1994. Diese Regeln definieren klare Grenzen:
* Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten.
* Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt acht Stunden eingehalten werden.
* Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei über neun Stunden 45 Minuten.
* Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen.
Da das Gesetz den Samstag als Werktag zählt, ergibt sich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden.
Flexibilisierung versus Schutz: Die politische Zwickmühle
Während die Durchsetzung der Zeiterfassung Fahrt aufnimmt, hält die politische Diskussion über eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes an. Kritiker monieren, die starren Regeln von 1994 passten nicht mehr zur modernen Arbeitswelt mit Homeoffice und flexiblen Modellen.
Ein zentraler Streitpunkt: Die Bundesregierung plant, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche von 48 Stunden zu ersetzen. Dies würde flexiblere Verteilung ermöglichen – an einzelnen Tagen könnten auch mehr als zehn Stunden gearbeitet werden. Die Regierung verweist auf den Koalitionsvertrag und betont, die hohen Arbeitsschutzstandards blieben erhalten.
Gewerkschaften wie der DGB lehnen diese Pläne entschieden ab. Sie fürchten eine Aushöhlung hart erkämpfter Schutzrechte und warnen vor gesundheitlichen Risiken durch überlange Arbeitstage. Eine repräsentative DGB-Befragung zeigt: Fast drei Viertel der Beschäftigten wollen nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten.
Fazit: Die Schonfrist ist vorbei
Die aktuelle Lage ist paradox: Die Rechtsprechung zwingt zu präziser Dokumentation, um Schutzrechte durchzusetzen. Gleichzeitig steht eine politisch gewollte Flexibilisierung im Raum, die den starren Acht-Stunden-Tag aufweichen könnte. Dieses Machtvakuum füllen nun die Behörden.
Für Unternehmen bedeutet das klare Handlungszwänge. Die systematische, vorzugsweise elektronische Zeiterfassung ist zum De-facto-Standard geworden. Wer hier weiter abwartet, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern stärkt in Streitfällen auch die Position der Arbeitnehmer bei der Vergütung von Überstunden.
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Die politische Debatte um die Wochenarbeitszeit wird weitergehen. Unabhängig von ihrem Ausgang ist eines sicher: Die Schonfrist für Unternehmen ist vorbei. Die Einhaltung der Vorschriften steht stärker im Fokus der Behörden als je zuvor.
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