Zeiterfassung, Behörden

Zeiterfassung: Behörden verhängen jetzt Bußgelder

08.02.2026 - 02:44:12

Behörden setzen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nun konsequent durch. Unternehmen ohne System riskieren Bußgelder bis 30.000 Euro und Nachteile in Rechtsstreits.

Die Schonfrist für deutsche Unternehmen ist vorbei. Ohne funktionierendes Zeiterfassungssystem drohen jetzt hohe Bußgelder und Zwangsmaßnahmen.

Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 ist die systematische Arbeitszeiterfassung Pflicht. Doch viele Firmen warteten auf ein konkretes Gesetz aus Berlin. Diese Zeit ist nun um. Anfang Februar 2026 zeigen erste Sanktionen: Aufsichtsbehörden setzen die bestehende Rechtslage mit Nachdruck durch. Das Fehlen eines Systems selbst wird zum teuren Verstoß.

Systemlücke als neuer Straftatbestand

Die behördliche Praxis hat sich grundlegend gewandelt. Früher prüften Kontrolleure vor allem die Einhaltung von Pausen. Heute ahnden sie bereits das Fehlen eines objektiven und zugänglichen Erfassungssystems. Ein aktueller Fall vor dem Verwaltungsgericht Hamburg unterstreicht diesen Kurs. Das Gericht verpflichtete einen Arbeitgeber, vergangene und zukünftige Arbeitszeiten lückenlos zu dokumentieren.

Weigert sich ein Unternehmen, droht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitsschutzgesetz. Diese Rechtsprechung gilt für alle Branchen – auch für Anwaltskanzleien und hochqualifizierte Angestellte. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern welche Konsequenzen bei Nichterfüllung folgen.

Bußgelder bis 30.000 Euro und Zwangsmaßnahmen

Auch ohne den ausstehenden Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums handeln die Behörden. Sie stützen sich auf das Arbeitsschutzgesetz. Die Konsequenzen für Unternehmen sind vielfältig und kostspielig:

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  • Behördliche Anordnungen: Ämter für Arbeitsschutz können die Einführung eines Systems verbindlich anordnen.
  • Zwangsgelder: Bei Nichtbefolgung der Anordnung sind Zwangsgelder möglich.
  • Bußgelder: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz – etwa bei falsch erfassten Überstunden – können bereits mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
  • Beweislastumkehr: Vor dem Arbeitsgericht haben Firmen ohne lückenlose dokumentation kaum eine Chance bei Streits über Überstundenvergütung.

Zoll erhält schärfere Kontrollbefugnisse

Seit Anfang 2026 verschärft der Zoll die Lage zusätzlich. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat ihre Prüfbefugnisse deutlich ausgeweitet. Bei Kontrollen zu Mindestlohn oder Scheinselbstständigkeit ist die Arbeitszeitdokumentation ein zentraler Hebel. Unternehmen müssen sich auf vermehrte, unangekündigte Prüfungen einstellen, bei denen sie ihre Aufzeichnungen sofort vorlegen müssen.

Politik hinkt der Praxis hinterher

Die aktuelle Entwicklung schließt eine lange Durchsetzungslücke. Während die Koalition in Berlin noch über Übergangsfristen für Kleinbetriebe debattiert, schaffen Behörden und Gerichte Fakten. Ihre Botschaft ist klar: Das geltende Arbeitsschutzgesetz reicht aus, um Systeme zu erzwingen. Die Phase des Abwartens ist beendet.

Unternehmen sollten daher nicht auf das finale Gesetz warten, das frühestens Ende 2026 kommt. Sie müssen jetzt handeln. Ob per App, digitalem Tool oder Terminal – entscheidend ist ein lückenloses, zuverlässiges System. Wer weiter zaudert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Nachteile in Rechtsstreits mit Mitarbeitern und dem Staat.

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