Vorratsdatenspeicherung, Berlin

Vorratsdatenspeicherung: Berlin will IP-Adressen drei Monate speichern

27.12.2025 - 01:12:12

Die deutsche Bundesregierung will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder einführen – und stellt sich damit gegen EU-Trends zur Entbürokratisierung. Ein Gesetzentwurf kurz vor Weihnachten entfacht den alten Streit zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz neu.

Berlin/Brüssel – Während in Brüssel die Weihnachtspause herrscht, hat ein Gesetzentwurf aus Berlin die erbitterte Debatte um digitale Überwachung und Datenschutz neu entfacht. Das Bundesjustizministerium will Internetprovider verpflichten, die IP-Adressen aller Nutzer drei Monate lang zu speichern. Die Begründung: Nur so ließen sich schwere Cyberkriminalität wie Kinderausbeutung und Terrorismus effektiv bekämpfen.

Der Entwurf, der am 22. Dezember 2025 publik wurde, markiert eine klare Abkehr von der Linie der Vorgängerregierung. Statt des „Quick Freeze“-Modells, das nur die Speicherung bei konkretem Verdacht vorsah, setzt die neue Große Koalition auf flächendeckende Vorratsdatenspeicherung. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist seit Amtsantritt ein lautstarker Befürworter schärferer Überwachungsbefugnisse.

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„Die Strafverfolgungsbehörden stehen im digitalen Raum oft vor einer Wand“, heißt es zur Begründung im Entwurf. Dynamische IP-Adressen, die Provider schnell wieder löschen, machten Ermittlungen häufig unmöglich. Die Neuregelung geht aber noch weiter: Sie sieht auch „Sicherungsanordnungen“ für verschlüsselte Messenger-Dienste und E-Mail-Anbieter vor. Diese müssten dann Verkehrsdaten auf richterliche Anweisung speichern.

Kritiker warnen vor Generalverdacht und Sicherheitsrisiken

Die Timing kurz vor den Feiertagen und der Inhalt des Entwurfs stoßen auf scharfe Kritik. Datenschützer werfen der Regierung vor, sie wolle die öffentliche Debatte umgehen. „Das ist der Versuch, eine flächendeckende Überwachung aller Bürger durch die Hintertür einzuführen“, kommentiert eine Sprecherin der Digitalen Gesellschaft.

Rechtsexperten verweisen auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hat pauschale Vorratsdatenspeicherung zwar wiederholt gekippt, aber eine eng gefasste Ausnahme für schwere Straftaten gelten lassen. Genau in diese Lücke scheint der deutsche Entwurf zu zielen. Doch die Kritik bleibt: Was heute als „schwere Straftat“ gilt, könnte morgen schon ausgeweitet werden.

Hinzu kommen praktische Bedenken. Analysen von Netzpolitik zeigen, dass Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote bei Straftaten nicht signifikant erhöht. Gleichzeitig entstünden neue Sicherheitsrisiken: Zentrale Datenspeicher würden zu lukrativen Zielen für Hacker und ausländische Geheimdienste.

EU setzt auf Vereinfachung – Deutschland auf neue Regeln

Während Berlin nationale Überwachungsregeln verschärft, verfolgt Brüssel einen entgegengesetzten Kurs. Die EU-Kommission hat im November 2025 ihr „Digital Omnibus“-Paket vorgelegt. Es soll den regulatorischen Wildwuchs bändigen und Bürokratie abbauen.

Kern des Pakets ist ein „einheitlicher Meldepunkt“ für Cybersicherheitsvorfälle. Unternehmen müssten dann nur noch eine Meldung abgeben, die verschiedenen Verordnungen wie DSGVO, NIS2-Richtlinie und Cyber Resilience Act genügt. Auch die überbordenden Cookie-Banner sollen durch automatisierte Präferenzsignale ersetzt werden – eine Entlastung für Nutzer und Unternehmen.

Genau hier liegt der Konflikt: Das deutsche Vorhaben schafft neue Compliance-Pflichten für Telekommunikationsanbieter und digitale Dienste. Sie müssen gleichzeitig die vereinfachten EU-Regeln und die komplexeren nationalen Vorgaben umsetzen. Für internationale Konzerne bedeutet das zusätzlichen Aufwand und höhere Kosten.

Verfassungsklagen zeichnen sich ab

Der Weg des Gesetzes ist vorgezeichnet, aber nicht unumstritten. Dank ihrer komfortablen Mehrheit dürfte die Große Koalition den Entwurf durch Bundestag und Bundesrat bringen. Doch Verfassungsbeschwerden gelten als sicher. Datenschutzorganisationen und Providerverbände bereiten bereits Klagen vor.

Für Internetnutzer könnte 2026 zum Schicksalsjahr für die digitale Privatsphäre werden. Die Entscheidungen der kommenden Monate werden das Spannungsfeld zwischen staatlicher Strafverfolgung und individueller Anonymität im Netz neu justieren. Während Europa eigentlich Bürokratie abbauen will, schafft Deutschland neue Überwachungsstrukturen. Die Frage, wem die Daten der digitalen Bürger gehören, wird zum bestimmenden Thema des Jahres.

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