Vergabebeschleunigungsgesetz, Bundestag

Vergabebeschleunigungsgesetz: Bundestag beschließt Reform des öffentlichen Auftragswesens

24.04.2026 - 02:00:51 | boerse-global.de

Bundestag beschließt Reform des Vergaberechts mit höheren Direktvergabe-Grenzen und mehr Digitalisierung für schnellere Auftragsvergaben.

Vergabebeschleunigungsgesetz: Bundestag beschließt Reform des öffentlichen Auftragswesens - Foto: über boerse-global.de
Vergabebeschleunigungsgesetz: Bundestag beschließt Reform des öffentlichen Auftragswesens - Foto: über boerse-global.de

Der Bundestag hat am Donnerstag das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet – eine der weitreichendsten Reformen des öffentlichen Auftragswesens seit Jahren. Die Koalition aus Union und SPD will damit Milliarden aus den Sondervermögen schneller in die Wirtschaft bringen. Im Kern geht es um weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und deutlich höhere Schwellenwerte für Direktvergaben.

Deutlich höhere Grenzen für Direktvergaben

Das Herzstück der Reform: Künftig dürfen Bundesbehörden Aufträge bis zu 50.000 Euro direkt vergeben – ohne aufwendiges Ausschreibungsverfahren. Bisher lagen die Grenzen je nach Fall bei mageren 1.000 oder 3.000 Euro. Ein Quantensprung, der vor allem kleinere Projekte beschleunigen dürfte.

Anzeige

Die aktuellen Gesetzesreformen bringen viele neue Pflichten für Betriebe mit sich – vom Wachstumschancengesetz bis zur E-Rechnung. Dieser kostenlose Spezial-Report zeigt Ihnen 17 konkrete Chancen auf, wie Sie die Neuregelungen rechtssicher für Ihr Unternehmen nutzen. Gratis-Report zum Wachstumschancengesetz jetzt herunterladen

Die Wirtschaft begrüßt den Schritt. Bitkom-Präsident Wintergerst fordert seit Jahren: „Öffentliche Aufträge müssen einfacher, schneller und flexibler werden." Genau das soll das neue Gesetz leisten. Die Verwaltung wird entlastet, Unternehmen sparen sich zeitaufwendige Angebotsverfahren.

Doch die Koalition hat auch an die Umwelt gedacht: Bei strategisch wichtigen Materialien wie Stahl und Zement sollen künftig bindende Klimaanforderungen geprüft werden. Beschleunigung ja – aber nicht auf Kosten der Nachhaltigkeit.

Mittelstandsschutz bleibt – mit Ausnahmen für Großprojekte

Trotz des Tempos: Der Mittelstand wird nicht überrollt. Der Grundsatz der Losvergabe bleibt Standard – kleinere Unternehmen können weiterhin für Teilbereiche großer Projekte bieten. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mittelstand nicht abgehängt wird.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Bei Großprojekten aus den Sondervermögen mit Auftragswerten over 11 bis 14 Millionen Euro dürfen Behörden künftig Lose zusammenfassen. Das klingt technisch, ist aber politisch brisant. Denn genau hier liegt der Zielkonflikt: Mehr Tempo versus Mittelstandsschutz.

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) begrüßt die Reform dennoch. Geschäftsführer Steuer spricht von einem „notwendigen Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung". Die Möglichkeit, bei dringenden Infrastrukturprojekten Loose zu bündeln, sei pragmatisch und richtig.

Deutsche Reform im europäischen Kontext

Die deutsche Gesetzesänderung fällt in eine Zeit intensiver europäischer Regulierungsaktivität. Am 27. April veranstaltet die EU-Kommission einen Workshop zur Revision der E-Rechnungs-Richtlinie. Ziel: elektronische Rechnungen EU-weit harmonisieren. Die neuen Regeln sollen im vierten Quartal 2026 verabschiedet werden.

Anzeige

Während die EU an neuen Richtlinien arbeitet, müssen Unternehmen bereits jetzt die Weichen für eine steuerkonforme digitale Abrechnung stellen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber Schritt für Schritt, welche Formate und Archivierungsregeln Sie bei der E-Rechnung zwingend beachten müssen. Kostenlosen E-Rechnungs-Leitfaden sichern

Auch andere EU-Staaten ziehen nach. In Polen ist das nationale E-Rechnungssystem KSeF seit Anfang 2026 für umsatzstarke Unternehmen Pflicht – trotz anfänglicher technischer Probleme. Die Slowakei führt ab 2027 die Pflicht zur E-Rechnung über das Peppol-Netzwerk ein, freiwillig bereits ab Januar 2026.

Und dann ist da noch die Digital-Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung des AI Acts. Ursprünglich im November 2025 vorgestellt, soll sie Fristen verlängern und Ausnahmen für kleine Unternehmen schaffen. Die Verhandlungen laufen – ein Abschluss bis Mai 2026 ist das Ziel.

Was die Reform für Unternehmen bedeutet

Das Gesetz geht nun in den Bundesrat. Die Länderkammer stimmt voraussichtlich am 8. Mai ab. Bei Zustimmung tritt die Reform am 1. Juli 2026 in Kraft.

Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen sich auf höhere Direktvergabe-Grenzen und neue digitale Dokumentationsstandards einstellen. Die Regierung verspricht sich von der Reform spürbar schnellere öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturmaßnahmen.

Doch Vorsicht: Wer meint, mit der Reform sei alles einfacher, irrt. Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt ab 2025. Und ohne funktionierende E-Rechnungs-Validatoren drohen Zahlungsausfälle und Gefahren für den Vorsteuerabzug. Die Digitalisierung schreitet voran – aber sie erfordert auch Investitionen.

So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schätzen die Börsenprofis  Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | boerse | 69240253 |