VDI verschärft Regeln für Ladungssicherung
07.04.2026 - 17:01:18 | boerse-global.deSeit Februar gelten neue, strengere Vorgaben für die Ladungssicherung auf deutschen Straßen. Der aktualisierte Standard soll Rechtssicherheit schaffen und Lücken schließen.
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Strengere Kennzeichnungspflichten
Ein Kernpunkt der novellierten VDI-Richtlinie 2700 Blatt 3.2 sind verschärfte Kennzeichnungsregeln. Sperrstangen, Klemmbalken und andere Hilfsmittel müssen nun dauerhaft und lesbar mit Lastgrenzen und einer Chargennummer versehen sein. Diese ermöglicht die lückenlose Rückverfolgung bis zum Rohmaterial. Einfache Aufkleber reichen dafür nicht mehr aus. Unternehmen müssen nun ihre Bestände prüfen und gegebenenfalls modernisieren.
Klare Vorgaben für Hilfsmittel
Die Richtlinie bringt mehr Klarheit bei der Anwendung. So wird etwa der Einsatz von Hebeschlaufen eindeutig geregelt: Wird eine Schlinge sowohl zum Heben als auch zur Sicherung genutzt, gilt die Hebelastgrenze (WLL) auch als Sicherungskapazität (LC). Wird sie nur zur Sicherung verwendet, darf die WLL verdoppelt angesetzt werden – aber nur, wenn das Produkt klar als "nicht zum Heben" gekennzeichnet ist.
Auch für Staupolster gibt es neue Verbote: Sie dürfen nicht mehr im Bereich von Türen oder Heckportalen eingesetzt werden. Zudem müssen sie mit Angaben zur Blockierkraft und zum maximalen Fülldruck gekennzeichnet sein. Diese Präzisierung soll die Leistungsfähigkeit der Systeme für alle Beteiligten transparent machen.
Keine Übergangsfrist für Unternehmen
Ein zentraler Punkt: Es gibt keine offiziellen Übergangsfristen. Da VDI-Richtlinien den anerkannten Stand der Technik definieren, gilt die neue Fassung mit sofortiger Wirkung. Das stellt Transportunternehmen und Fuhrparkleiter vor unmittelbaren Handlungsdruck. Sie müssen ihre Sicherungsmittel überprüfen und nicht konforme Ausrüstung austauschen. Bei Kontrollen oder im Schadensfall kann das Nichtbeachten der Regeln zu erheblichen Problemen führen.
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