Umsatzsteuer 2026: Neue Regeln für Gastronomie und Immobilien
25.02.2026 - 04:30:34 | boerse-global.deAb 2026 gelten dauerhaft neue Regeln im deutschen Umsatzsteuerrecht. Die Änderungen betreffen vor allem die Gastronomie, Immobilienbesitzer und bestimmte Lagerhaltungen – und erfordern Anpassungen in der Buchhaltung.
Die wohl sichtbarste Neuerung: Der während der Corona-Pandemie eingeführte ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie ist nun entfristet. Die Bundesregierung macht die temporäre Entlastung damit zum Dauerzustand. Die Regelung gilt für alle Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die vor Ort verzehrt werden, inklusive Catering sowie den Verkauf in Bäckereien und Metzgereien. Getränke bleiben weiterhin mit dem vollen Satz von 19 Prozent besteuert. Ziel ist es, der krisengebeutelten Branche langfristig Planungssicherheit zu geben.
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Immobilien: Vorsteuer muss künftig nach Fläche aufgeteilt werden
Für Unternehmen mit gemischt genutzten Gebäuden wird es präziser – und möglicherweise aufwändiger. Bisher konnte die Vorsteueraufteilung oft pauschal nach einem Gesamtumsatzschlüssel erfolgen. Künftig ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Aufteilung grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen erfolgen muss. Der Umsatzschlüssel ist nur noch erlaubt, wenn eine Flächenaufteilung nicht möglich ist.
Diese Neuregelung soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Betroffen sind alle, die Immobilien sowohl für steuerpflichtige (z.B. Gewerbe) als auch steuerfreie (z.B. Wohnen) Zwecke nutzen. Für viele bedeutet das: Die Buchhaltung muss angepasst werden.
Strukturelle Vereinfachungen und höhere Grenzen
Zwei weitere Änderungen komplettieren das Paket: Die spezielle Umsatzsteuerlager-Regelung nach § 4 UStG wurde ersatzlos gestrichen. Sie erlaubte bisher, bestimmte Waren steuerfrei in ein Lager zu liefern. Für bereits eingelagerte Waren gelten Übergangsregeln bis Ende 2029.
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Gemeinnützige Sportvereine profitieren hingegen von einer Anhebung der Grenze für die vereinfachte Durchschnittssatzbesteuerung. Sie liegt nun bei 50.000 Euro Jahresumsatz statt bisher 45.000 Euro.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die neuen Vorgaben sind seit 1. Januar 2026 in Kraft. Gastronomen müssen sicherstellen, dass ihre Kassensysteme den 7-Prozent-Satz für Speisen korrekt ausweisen. Immobilienbesitzer sollten prüfen, ob ihre Vorsteueraufteilung den neuen flächenbasierten Anforderungen genügt.
Das Bundesfinanzministerium hat bereits die aktualisierte Mustervorlage für die Umsatzsteuererklärung 2026 veröffentlicht. Steuerberater raten Betroffenen, die Anpassungen zeitnah mit ihren Buchhaltungen abzustimmen, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.
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