TVöD-Reform startet mit 42-Stunden-Option und strenger Zeiterfassung
05.01.2026 - 01:23:12Ab heute gilt im öffentlichen Dienst ein neues Arbeitszeitregime: Die freiwillige 42-Stunden-Woche tritt in Kraft – begleitet von minutengenauer digitaler Zeiterfassung. Diese Doppelreform beendet die Ära der Vertrauensarbeitszeit.
Neue 42-Stunden-Regelung: Freiwilligkeit unter Vorbehalt
Der TVöD erlaubt seit Jahresbeginn eine individuelle Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 39 auf maximal 42 Stunden. Diese im Tarifabschluss 2025 vereinbarte Option soll Personallücken schließen und Flexibilität erhöhen. Doch die Umsetzung ist komplex: Jede Vereinbarung unterliegt dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Weder Arbeitgeber noch Beschäftigte können sie einseitig durchsetzen.
Personalräte stehen vor einer schwierigen Aufgabe. Sie müssen in den Dienstvereinbarungen sicherstellen, dass diese individuellen Regelungen den kollektiven Schutz nicht aushöhlen. Die zusätzlichen Stunden müssen zudem präzise von Überstunden getrennt erfasst werden – eine Herausforderung für viele veraltete Zeiterfassungssysteme in Behörden.
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Digitale Zeiterfassung: Raucherpausen werden zum Risiko
Parallel verschärft sich die Kontrolle. Die neue CDU/SPD-Koalition treibt die Digitalisierung der Verwaltung voran – inklusive lückenloser elektronischer Zeiterfassung. Was zunächst banal klingt, hat rechtliche Tücken: Ungeloggte private Unterbrechungen, etwa Raucherpausen, können nun leichter als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.
Ein Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts gewinnt neue Brisanz. Juristen warnen, dass bei den 2026er Standards bereits kleinste un dokumentierte Abwesenheiten zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen führen können. Viele Behörden passen aktuell ihre Dienstvereinbarungen an und erklären jede nicht erfasste Unterbrechung zum Pflichtverstoß.
Personalräte stärken ihre Verhandlungsposition
Doch die Einführung neuer Standards ist keine Einbahnstraße. Ein wegweisendes Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom Mai 2025 gibt Personalräten Rückenwind. Das Gericht entschied, dass Arbeitgeber keine starren Präsenzzeiten vorgeben dürfen, wenn Dienstvereinbarungen flexible Rahmen vorsehen.
Dieses Urteil prägt die aktuellen Verhandlungen. Da viele Vereinbarungen von 2024 weder die 42-Stunden-Option noch die strengen Erfassungsregeln berücksichtigen, müssen sie neu verhandelt werden. Personalräte nutzen diese Gelegenheit, um Schutz vor übermäßiger Überwachung durchzusetzen. Zwar ist die Zeiterfassung Pflicht – die Verwendung dieser Daten zur Verhaltenskontrolle bleibt jedoch verhandelbar.
Das Ende der Grauzonen
Die Reformen markieren das Ende der unstrukturierten Vertrauensarbeitszeit im öffentlichen Sektor. Während das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassung bereits 2019 fiel, erzwingen erst die Tarifreformen 2025 und der Digitalisierungsschub der neuen Regierung die flächendeckende Umsetzung.
Der öffentliche Dienst holt damit industrielle Standards ein. Die 42-Stunden-Option bringt marktorientierte Flexibilität in das starre TVöD-Gefüge. Doch der bürokratische Aufwand ist enorm. Behörden, die ihre HR-Software 2025 nicht modernisierten, starten chaotisch ins neue Jahr. Manuelle Lösungen müssen einspringen, bis die Systeme zwischen „Regelarbeitszeit“, „freiwillig erhöhter Zeit“ und „Überstunden“ zuverlässig unterscheiden können.
Was kommt auf die Beschäftigten zu?
Im ersten Quartal 2026 werden bundesweit neue Dienstvereinbarungen unterzeichnet. Der Fokus liegt auf mobiler Zeiterfassung, da Homeoffice im öffentlichen Dienst Standard bleibt. Die größte Streitfrage bleibt die Freiwilligkeit der 42-Stunden-Woche: Werden Beschäftigte bei Personalmangel indirekt zum Unterschreiben gedrängt?
Gewerkschaften beobachten die Entwicklung genau und bereiten sich auf mögliche Arbeitsgerichtsverfahren vor. Für die Beschäftigten gilt ab sofort: Jede Minute zählt – die Ära der großzügigen Zeitwirtschaft ist endgültig vorbei.
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