TRGS, Regeln

TRGS 521: Neue Regeln für alte Mineralwolle treten in Kraft

04.01.2026 - 09:43:12

Die überarbeitete Gefahrstoffregel TRGS 521 führt ab 2026 strengere Schutzmaßnahmen beim Umgang mit alter, potenziell krebserregender Mineralwolle ein und verpflichtet zu lückenloser Dokumentation.

Die deutschen Bau- und Sanierungsbranchen müssen sich auf schärfere Sicherheitsvorgaben einstellen. Die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe 521 (TRGS 521) definiert den Umgang mit alter Mineralwolle neu und führt strengere Schutzmaßnahmen ein.

Seit November 2025 steht die finale Fassung der Regel fest, die jetzt Anfang 2026 umgesetzt wird. Sie schließt Sicherheitslücken und passt den Faserschnitt an die moderne Gefahrstoffverordnung an. Ziel ist es, Arbeiter besser vor biobeständigen Fasern aus alter Mineralwolle zu schützen, die als potenziell krebserregend eingestuft wird.

Strengere Gefährdungsbeurteilung wird Pflicht

Der Kern der Neuregelung ist eine verschärfte Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen können sich nicht länger auf pauschale Annahmen über verbautes Dämmmaterial verlassen. Es gilt das „Sicherheits-First“-Prinzip.

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Ohne dokumentierten Nachweis, dass die verbauten Fasern nach dem Jahr 2000 mit RAL-Gütesiegel produziert wurden, muss das Material als „alte Mineralwolle“ behandelt werden. Diese ist als Karzinogen der Kategorie 1B oder 2 klassifiziert.

Das Minimierungsgebot wurde deutlich verschärft:
* Staubvermeidung hat Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Technische Maßnahmen wie staubbindende Mittel oder Industriestaubsauger direkt an der Quelle sind jetzt erste Wahl.
* Verpflichtende Tests sind nötig, wenn das Einbaujahr unbekannt ist. Bauleiter müssen Materialproben analysieren lassen, anstatt Standard-Abrissprotokolle zu folgen.
* Lückenlose Dokumentation im Expositionsverzeichnis ist Pflicht. Arbeitgeber müssen genau erfassen, welcher Mitarbeiter wann und in welcher Konzentration den Fasern ausgesetzt war.

Folgen für Sanierung und Abriss

Für die Bauwirtschaft, besonders für Sanierungs- und Energieeffizienzunternehmen, ändert sich die tägliche Praxis sofort. Die TRGS 521 beseitigt die Grauzone bei Gebäuden aus der Zeit zwischen 1996 und 2000.

Fehlt der Produktnachweis für Dämmmaterial in einem vor Juni 2000 errichteten Bauwerk, greifen automatisch die strengen Schutzvorgaben.

Praktische Änderungen auf der Baustelle:
* Strenge Bereichstrennung: Arbeitsbereiche mit alter Mineralwolle müssen klar von anderen Gewerken abgetrennt werden („Schwarz-Weiß-Bereiche“).
* Neue Entsorgungslogistik: Der Abfall muss direkt am Entstehungsort in reißfeste, staubdichte Behälter verpackt werden. Das „Werfen“ von Material in Container ist verboten.
* Spezifische Unterweisung: Arbeiter benötigen eine besondere Einweisung in die neuen TRGS-521-Standards.

Teil einer regulatorischen Großoffensive

Die TRGS-521-Änderung ist kein Einzelfall. Sie ist Teil einer regulatorischen Welle des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Parallel wurden Ende 2025 auch TRGS 519 (Asbest) und TRGS 524 (kontaminierte Bereiche) aktualisiert. Dieser abgestimmte Schritt verfolgt einen einheitlichen, risikobasierten Ansatz für alle Faser-Gefahrstoffe. Das Prinzip ist immer gleich: Staubminimierung, strikte Abschottung und lückenlose Expositionserfassung.

Die BG BAU, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, aktualisiert bereits ihre Sicherheits-Bausteine. Sie drängt Mitgliedsunternehmen, ihre Arbeitsverfahren umgehend zu überprüfen, um Bußgelder und Baustopps zu vermeiden.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Experten rechnen nur mit einer kurzen Übergangsfrist, in der die Gewerbeaufsicht auf Aufklärung setzt. Angesichts des EU-Drucks für strengere Grenzwerte bei Karzinogenen wird die Dokumentationspflicht rigoros durchgesetzt werden.

Unternehmen sollten daher:
1. Laufende Projekte prüfen: Enthalten aktuelle Abrissbaustellen undokumentierte Dämmung?
2. Sicherheitshandbücher aktualisieren: Die neuen Protokolle zur Expositionserfassung müssen integriert werden.
3. Mitarbeiter schulen: Bauleiter müssen verstehen, dass Dämmung aus der Zeit vor 2000 nun „im Zweifel gefährlich“ ist.

Die Überarbeitung der TRGS 521 beendet den laschen Umgang mit alter Dämmung. Für die deutsche Bauwirtschaft ist die Botschaft zu Jahresbeginn 2026 klar: Unsichtbare Fasern sind jetzt eine sichtbare Priorität.

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