Streiks, Bus

Streiks im ÖPNV: Wer zahlt, wenn Bus und Bahn stillstehen?

07.02.2026 - 07:45:11

Bei Verkehrsstreiks trägt der Arbeitnehmer das volle Wegerisiko und erhält meist kein Gehalt, während Fahrgastrechte im ÖPNV kaum existieren. Experten raten zu vorab vereinbarten Notfallregelungen.

Massive Warnstreiks im Nahverkehr legen erneut Städte lahm und stellen Millionen Pendler vor drängende Fragen. Während Arbeitnehmer pünktlich erscheinen müssen, sind ihre Entschädigungsansprüche minimal – eine rechtliche Schieflage.

Das Dilemma der Pendler: Pflichten ohne Garantien

Die jüngsten bundesweiten Streikaktionen von ver.di am 2. Februar 2026 haben ein grundlegendes Problem offengelegt: Die Last von Verkehrsausfällen lastet hauptsächlich auf den Schultern der Beschäftigten. Grund ist das Wegerisiko, ein zentraler Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht. Es besagt, dass Arbeitnehmer selbst für ihren pünktlichen Arbeitsantritt verantwortlich sind – auch bei angekündigten Streiks.

Betroffene müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen: früher starten, auf Regionalzüge, das Auto, Fahrgemeinschaften oder das Fahrrad ausweichen. Wer es trotzdem nicht schafft, muss den Arbeitgeber sofort informieren. Die finanzielle Konsequenz trägt der Arbeitnehmer: Für die ausgefallene Zeit gibt es nach dem Prinzip „ohne Arbeit kein Lohn“ in der Regel kein Gehalt. Lösungen können Gleitzeit, Überstundenabbau oder Homeoffice sein – doch das liegt im Ermessen des Chefs.

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Fahrgastrechte: Ein Flickenteppich

Die Rechtslage für gestrandete Fahrgäste ist ein Spiegelbild der Verkehrsmittelwahl und gleicht einem Flickenteppich.

  • Im Schienenverkehr (Fern- & Regionalverkehr) gelten dank EU-Verordnung starke Rechte. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung am Ziel gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten die Hälfte. Bei Zugausfall kann der volle Preis erstattet werden. Die Bahn muss zudem für Verpflegung und, falls nötig, eine Hotelübernachtung sorgen.
  • Im bestreikten Nahverkehr (ÖPNV) sieht es düster aus. Die EU-Fahrgastrechte gelten hier nicht. Für ausgefallene Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen gibt es meist keine Entschädigung. Kosten für Taxis werden nicht erstattet, und auch Abo-Kunden gehen häufig leer aus, da die Verkehrsbetriebe Streiks in ihren Beförderungsbedingungen von der Haftung ausschließen.

Ungleichbehandlung und die Suche nach Lösungen

Die aktuelle Situation führt zu einer klaren Ungleichbehandlung. Ein Pendler im Regionalexpress hat klare Ansprüche, während der Nutzer der städtischen U-Bahn auf Kulanz hoffen muss. Diese Kluft zwischen der hohen Eigenverantwortung der Arbeitnehmer und den schwachen Mobilitätsgarantien im Nahverkehr heizt die Debatte an.

Experten raten zu proaktiven Gesprächen mit dem Arbeitgeber über Notfallregelungen. Könnte die Diskussion um eine Stärkung der Fahrgastrechte auch im ÖPNV nun neuen Schwung bekommen? Angesichts wiederkehrender Arbeitsniederlegungen erscheint das mehr als wahrscheinlich. Bis dahin bleibt den meisten Pendlern nur die frühere Alarmbereitschaft – oder das Fahrrad.

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